Anti-SLAPP-Gesetz sichert in der jetzigen Fassung nicht die Meinungsfreiheit
In ihrer Bundestagsrede am 26. Februar 2026 erinnerte die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) daran, was Daphne Caruana Galizia, eine maltesische Journalistin und Bloggerin, vor ihrer Ermordung erleben musste.
Galizia war sehr aktiv bei der Auswertung der Panama Papers. Sie deckte die Verwicklung von mehreren maltesischen Unternehmern und Politikern bei dem riesigen Steuerbetrug auf. Dafür wurde sie schließlich mit einer Autobombe ermordet. Bei ihrer Ermordung waren 48 Verfahren gegen sie anhängig. Mit haltlosen Anzeigen und zivilrechtlichen Verfahren sollte Galizia eingeschüchtert werden, damit sie ihre Recherchen und öffentlichen Wortmeldungen beenden sollte.
Diese Methode, mit haltlosen juristischen Mittel und Schadenersatzforderungen die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken und die Macht der Menschen einzuschränken, bezeichnet man als SLAPP (Strategic Lawsuits Against Public Participation, auf Deutsch: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung).
Das Schicksal von Galizia war die Initialzündung für eine europäische Anti-SLAPP-Richtlinie, die das EU-Parlament letztes Jahr verabschiedete. Im Februar wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie in 1. Lesung im Bundestag beraten und am 16. März in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses behandelt.
SLAPP gibt es nicht nur in Malta, sondern diese Methode, Kritiker mundtot zu machen, greift weltweit, auch in Deutschland, immer mehr um sich. Journalisten, Umweltverbände oder auch lokale Kritiker von Industrievorhaben werden von großen Wirtschaftsanwaltskanzleien aufgefordert, irgendwelche Aussagen zu unterlassen. Widrigenfalls habe man millionenschwere Schadenersatzklagen zu erwarten. Diesen Briefen liegt dann auch gleich wie bei den typischen Abmahnkanzleien eine Rechnung für die anwaltliche Tätigkeit bei.
Da Journalisten, Buchautoren oder Umweltschützer nicht über die großen Millionenkonten verfügen, können sie sich finanziell nicht auf dieses Spiel einlassen. Beauftragen sie einen Rechtsanwalt, müssen sie die Kosten tragen, auch wenn die SLAPP-Anwaltskanzlei ihre Forderung fallen lassen sollte. Nur in den seltenen Fällen, wo es zum Prozess kommt und der tatsächlich gewonnen wird, gibt es das Geld zurück. Aber meist erst nach Jahren der Unsicherheit.
Deshalb war die Freude über die SLAPP-Richtlinie bei allen Autoren und Bürgerbewegungen groß. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt allerdings keinen Grund zur Freude. Trotz der engagierten Rede von Justizministerin Hubig wird ihr Gesetzentwurf keine Wirkung entfalten.
Er krankt an mehreren Dingen: Das Gesetz wird nur angewandt, wenn es einen grenzüberschreitendem Bezug gibt, also der SLAPP-Kläger aus einem anderen Land kommt. Kommen beide aus Deutschland, hat das Gesetz keine Bedeutung. Hier wurde vollkommen sinnfrei die Regelung der EU, die nur Richtlinien machen darf, wenn mehrere Länder betroffen sind, auf den Gesetzesentwurf für Deutschland übertragen.
Zweitens enthält das Gesetz nur Hilfen für Betroffene, wenn der Fall vor Gericht landet. Die Linke forderte deshalb in einem Entschließungsantrag eine umfassende Regelung für außergerichtliche Einschüchterungsversuche in den Entwurf zu integrieren.
Im Gesetzesentwurf ist nur von „offensichtlich unbegründeten“ Klagen die Rede. Der Missbrauch des rechts für die Einschüchterung funktioniert hauptsächlich über die unglaublich hohen Streitwerte, die die Anwalts- und Gerichtskosten so teuer machen.
Das Gesetz müsste hier eingreifen und den Betroffenen Prozesskostenhilfe geben.
Im Bundestag und im Rechtsausschuss gab es relativ klare Positionen: Die CDU und die AFD sprachen sich im Prinzip gegen die Hilfe für Betroffene aus; die CDU unterstützte die zahnlose Gesetzesfassung, denn an der formalen Umsetzung der EU-Richtlinie kommt Deutschland nicht vorbei. In ihren Wortbeiträgen machten sich die beiden Parteien Sorgen, dass die Konzerne in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden könnten, nicht darüber, dass durch den Missbrauch des Rechts die Meinungsfreiheit ausgehebelt wird.
Die SPD möchte zwar mehr, aber verteidigt den unbrauchbaren Gesetzesentwurf. Nur Linke und Grüne wollen den Schutz der Meinungsfreiheit hier stärken.
Einen aktuellen Fall von SLAPP-Klagen gibt es aktuell gegen den Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg e.V. Dieser hat die Frechheit besessen, zu bezweifeln, dass ein Vertrag zwischen dem Wasserverband Strausberg-Erkner und Tesla zur Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Schmutzwasser rechtmäßig zustande gekommen ist. Die Klage geht hier allerdings vom Wasserverband aus und nicht von Tesla. [jdm]