Zuschlag von der Bundesnetzagentur: Windpark Neubörger III wird konkreter
Die Bundesnetzagentur hat heute in einer Pressemitteilung die Zuschläge der Ausschreibung für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen veröffentlicht; die Gebote der interessierten Betreiber waren zum 1. Februar 2026 einzureichen. „Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war wie in der vorherigen Gebotsrunde stark überzeichnet. Die Zuschlagswerte sanken abermals deutlich“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen lag die eingereichte Gebotsmenge unterhalb des ausgeschriebenen Volumens, die Zuschlagswerte blieben dennoch stabil.“
Zuschläge in EEG-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land sind die offizielle Genehmigung der Bundesnetzagentur, dass ein Projektbetreiber Anspruch auf die Förderung für seinen erzeugten Strom erhält. Sie garantieren für 20 Jahre eine fixe Vergütungshöhe, die sich nach dem Gebotspreis richtet, und sind zwingend an eine bestehende Genehmigung gebunden.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.445 Megawatt (MW) für Windenergieanlagen an Land wurden 924 Gebote mit einer Gebotsmenge von 7.858 MW eingereicht. Die Ausschreibung war damit stark überzeichnet. Es konnten 439 Gebote einen Zuschlag erlangen. 24 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Einen Zuschlag haben auch sieben Windenergieanlagen (WEA) des Bieters WP Neubörger III GmbH & Co. KG erhalten. Die Nennleistung je Anlage (maximale Leistung) beträgt 6,8 Megawatt, womit sich eine Gesamtnennleistung von 47,6 MW ergibt. Für alle sieben Anlagen wird als Standort die Gemeinde Neubörger, bzw. die Gemarkung Neubörger, Flur 11 und Flur 12 angegeben. Diese Flächen befinden sich nordwestlich der Ortschaft Neubörger.
Zum weiteren Gebiet des Windparks gehören aber auch Flächen in der Gemeinde Dörpen. Diese Flächeneigentümer werden ebenfalls von den Vergütungen profitieren, zudem auch die vom Windpark betroffenen Gemeinden. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dürfen den Gemeinden je kWh Stromproduktion pro Jahr 0,2 Cent angeboten werden, womit sich durchaus Summen über 100.000 Euro für die vornehmlich betroffenen Gemeinden Neubörger und Dörpen ergeben können.
Neben dem Windpark III Neubörger erhielten aus dem nördlichen Emsland auch Bewerber aus Rastdorf, Rhede, und Vrees ebenfalls Zuschläge, zudem noch WEA im mittleren und südlichen Landkreis. Weitere Informationen findet man in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur und den darin angebotenen Links. [HM/erstveröffentlicht auf Gruenealternative.de/forum-d]
