Zoll: Groß angelegte Durchsuchungsaktion in der Geflügelhaltung in den Landkreisen Emsland, Rotenburg/Wümme und Cloppenburg

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsuchten 80 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück am 26. März 2026 mehrere Wohnungen und Firmen in den Landkreisen Emsland, Rotenburg/Wümme sowie Cloppenburg.

Eine bulgarische Firma steht im Verdacht, seit Sommer 2023 georgische Staatsbürger im Rahmen eines fiktiven Werkvertrages für Firmen im Raum Emsland und Cloppenburg in der Geflügelausstallung eingesetzt zu haben, ohne dass diese im Besitz einer Arbeitserlaubnis für Deutschland gewesen sind.

In den Arbeitnehmerunterkünften wurden 24 georgische Staatsbürger angetroffen, für die bereits nachgewiesen werden konnte, dass sie in Deutschland ohne Arbeitsgenehmigung gearbeitet haben. Zeitgleich wurden auf einem Bauernhof neun georgische Staatsbürger bei Hähnchenfangarbeiten angetroffen, die ebenfalls nicht im Besitz der erforderlichen Aufenthaltstitel waren.

Aus den bereits vorangegangen Ermittlungen konnten zuvor weitere 40 georgische Staatsbürger ohne Arbeitsgenehmigung festgestellt werden, die ebenfalls derselben bulgarischen Firma zuzuordnen waren. Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück weitergeführt. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Menschen halbkrank schreiben? Eine miese Idee!

Ganz begeistert äußert sich der NOZ-Kommentator Lucas Wiegelmann über den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit für eine Einführung eines Teilkrankengeldes („Menschen halbkrank schreiben? Gute Idee!“). In der NOZ-Online-Ausgabe ist es sogar eine „Super“ Idee. Und dann kommt eine Begründung, bei der man merkt, Wiegelmann weiß leider nicht, worüber er redet.

Der Vorschlag der Finanzkommission ist keine „Gute Idee“, sondern der Vorschlag für die Abschaffung eines Rechtes: Wer krank ist, soll nicht mehr unbedingt Zuhause bleiben können. Wieviel Geld der/die Kranke während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls bekommt, soll der Arzt mit der Krankschreibung ad hoc entscheiden.

Die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, über die Wiegelmann dann schreibt, gibt es schon lange. Sie ermöglicht es, nach längerer Krankheit schrittweise zur vollen Arbeitsbelastung zurückzukehren. Der behandelnde Arzt erstellt einen individuellen Stufenplan, dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen müssen. Während dieser Zeit gelten Beschäftigte als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld, keine Gehaltszahlung vom Arbeitgeber. 

Dass Wiegelmann hier eine „gute Idee“ entdeckt, liegt nur daran, dass er nicht Bescheid weiß, aber der Abschaffung von Arbeitnehmerrechten vollkommen unkritisch gegenüber steht. [jdm]

Zuschlag von der Bundesnetzagentur: Windpark Neubörger III wird konkreter

Windkraftanlagen

Die Bundesnetzagentur hat heute in einer Pressemitteilung die Zuschläge der Ausschreibung für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen veröffentlicht; die Gebote der interessierten Betreiber waren zum 1. Februar 2026 einzureichen. „Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war wie in der vorherigen Gebotsrunde stark überzeichnet. Die Zuschlagswerte sanken abermals deutlich“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen lag die eingereichte Gebotsmenge unterhalb des ausgeschriebenen Volumens, die Zuschlagswerte blieben dennoch stabil.“

Zuschläge in EEG-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land sind die offizielle Genehmigung der Bundesnetzagentur, dass ein Projektbetreiber Anspruch auf die Förderung für seinen erzeugten Strom erhält. Sie garantieren für 20 Jahre eine fixe Vergütungshöhe, die sich nach dem Gebotspreis richtet, und sind zwingend an eine bestehende Genehmigung gebunden.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.445 Megawatt (MW) für Windenergieanlagen an Land wurden 924 Gebote mit einer Gebotsmenge von 7.858 MW eingereicht. Die Ausschreibung war damit stark überzeichnet. Es konnten 439 Gebote einen Zuschlag erlangen. 24 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Einen Zuschlag haben auch sieben Windenergieanlagen (WEA) des Bieters WP Neubörger III GmbH & Co. KG erhalten. Die Nennleistung je Anlage (maximale Leistung) beträgt 6,8 Megawatt, womit sich eine Gesamtnennleistung von 47,6 MW ergibt. Für alle sieben Anlagen wird als Standort die Gemeinde Neubörger, bzw. die Gemarkung Neubörger, Flur 11 und Flur 12 angegeben. Diese Flächen befinden sich nordwestlich der Ortschaft Neubörger.

Zum weiteren Gebiet des Windparks gehören aber auch Flächen in der Gemeinde Dörpen. Diese Flächeneigentümer werden ebenfalls von den Vergütungen profitieren, zudem auch die vom Windpark betroffenen Gemeinden. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dürfen den Gemeinden je kWh Stromproduktion pro Jahr 0,2 Cent angeboten werden, womit sich durchaus Summen über 100.000 Euro für die vornehmlich betroffenen Gemeinden Neubörger und Dörpen ergeben können.

Neben dem Windpark III Neubörger erhielten aus dem nördlichen Emsland auch Bewerber aus Rastdorf, Rhede, und Vrees ebenfalls Zuschläge, zudem noch WEA im mittleren und südlichen Landkreis. Weitere Informationen findet man in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur und den darin angebotenen Links. [HM/erstveröffentlicht auf Gruenealternative.de/forum-d]

Kostenlose Energieberatung im Rathaus

Die Samtgemeinde Dörpen bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen eine kostenlose und unabhängige Energieberatung im Rathaus an. Das Angebot richtet sich an Mieter, private Hauseingetümer, private Vermieter und Bauherren.

Dipl.-Ing. Wilfried Gravel wird an folgenden Tagen jeweils von 14 bis 17 Uhr in Zimmer 116 im Rathaus vor Ort sein:

  • 16.04.26
  • 28.05.26
  • 11.06.26

An jedem Datum finden insgesamt vier Termine á 45 Minuten statt, die entweder telefonisch beim Klimaschutzmanager der Samtgemeinde Dörpen Alexander Herbers (04963 402 410) oder über die kostenlose Hotline der Verbraucherzentrale (0800 8098 02400) vereinbart werden können.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland und seit 1978 verlässlicher Begleiter auf dem Weg in eine energiebewusste Zukunft. Bundesweit beraten mehr als 1000 Energieberater und Energieberaterinnen im Auftrag der Verbraucherzentrale zu den Themen Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Hohe fachliche Kompetenz und strikte Unabhängigkeit zeichnen die Energieberatung der Verbraucherzentrale aus.

Beratungsangebot der Energieberatung der Verbraucherzentrale:

  • Moderne Heiztechnik:
    Heiztechniken, Energieträger
  • Dämmung und Hitzeschutz:
    Dämmstoffe, Fenster- und Türentausch
  • Energie sparen in der Wohnung:
    Heizkostenabrechnung, Heizungsoptimierung, Gasanbieterwechsel
  • Erneuerbare Energien:
    Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen, Heizen mit Holz
  • Strom sparen im Haushalt:
    Sparsame Haushaltsgeräte, Energielabel, Stromanbieterwechsel
  • Gesundes Raumklima:
    Richtiges Lüften, Probleme mit Schimmel?
  • Fördermöglichkeiten:
    BAFA, KfW-Programme

Weitere allgemeine Inforamtionen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt es hier. [Samtgemeinde Dörpen]

Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle

Ehrenamtstag Dörpen 2026

Am Freitag den 29. Mai 2026 lädt die Servicestelle Ehrenamt der Samtgemeinde Dörpen zum Ehrenamtstag ein. Das Event findet von 16 bis 22 Uhr auf dem Gelände des Heimathauses in Dörpen statt. Besucher dürfen sich auf den Markt des Ehrenamtes, die Würdigung verdienter Ehrenamtlicher und einen gemeinsamen Ausklang mit Live-Musik freuen.

„Für dich. Für uns. Für alle.“ - Unter diesem Motto findet der Ehrenamtstag in der Samtgemeinde Dörpen statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gruppen und Engagierte sind herzlich zu der öffentlichen Veranstaltung eingeladen.

Programm

  • 16 bis 18 Uhr: "Markt des Ehrenamtes"
    • Vereine und Organisationen stellen sich und ihre Arbeit vor
  • 18 bis 18:30 Uhr: "Gemeinschaftsaktion Ehrenamt"
    • Gemeinsames Foto mit den Ehrenamtlichen aus allen Mitgliedsgemeinden
  • 18:30 Uhr: Feierliche Ehrung Ehrenamtlicher in 4 Kategorien
    • Junges Ehrenamt (bis 27)
    • Stiller Held im Hintergrund
    • Team des Jahres
    • Zeitschenker - Engagement für Senioren und einsame Menschen
  • Im Anschluss: Ausklang mit Live-Musik und 200 L Freibier

Wichtige Dokumente zum Ehrenamtstag