Wenn Recht zum Dogma wird, sterben Menschen
Eine ungerechtfertigte Juristenschelte
- Das Recht auf Leben
Wissen Sie, wer einmal veranlasst hat, dass Juristen einen schwarzen Mantel zu tragen haben? – Der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I (ca. 1728). Der Vater Friedrichs des Großen wollte, dass man diese Spitzbuben und Wortverdreher schon von weitem erkennt. Über die Zeit haben es diese Spitzbuben weit gebracht. Als Vertreter der dritten Macht im demokratischen Staat sprechen sie heute im Namen des Volkes Recht. Sie können Bürger, wenn schuldig gesprochen, einsperren. In 27 Staaten der demokratischen USA dürfen Richter sogar mit dem Tod bestrafen. Je nach Staat werden Verurteilte per elektrischen Stuhl, Giftspritze oder Erschießen umgebracht. Gottseidank sind wir Europäer auf der Entwicklungsleiter der Humanität schon etwas höher geklettert. Im Verlauf des Einigungsprozesses Europas in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde in der europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Leben festgeschrieben. In Deutschland gilt es seit 1949 und ist ein sogenanntes ewiges Recht. Das heißt, es ist unumkehrbar. Bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts hatte man Ausnahmen zugelassen. In bestimmten Situationen durfte man in den Beitrittsländern die Todesstrafe verhängen und vollziehen. Mit dem Protokoll 13 wurden 2003 diese Ausnahmen abgeschafft. In Europa gilt für jeden Menschen bedingungslos das Recht auf Leben.
- Die Basis allen Rechts – Christsein
Wenn man die Entwicklung liest, beschleicht einen das Gefühl, dass nicht von Humanität beseelte am Werke waren, sondern Juristen, denen es um Recht und Ordnung ging. Die rationale Auflistung der Gründe für und gegen die Todesstrafe in Kommentaren verrät sie. Eigentlich müsste doch unser Christsein ausreichen, um die Todesstrafe abzuschaffen. – Formsache, meinen Sie? – Zunächst ist Christsein überhaupt keine Formsache. Steht dahinter doch die Verinnerlichung dessen, was Jesus Christus gelebt und gepredigt hat. Die Schlüsselwerte sind Nächstenliebe, Gewaltlosigkeit, Vergebung, Feindesliebe und Vertrauen. Diese Werte wurden bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland von Juristen in ein Gesetzeswerk übertragen (Verfassung), das die Beziehungen in unserem Staatswesen zwischen Regierung und Regierten regeln sollte. Parallel zu den Funktionen in einem demokratischen Industriestaat wurde ein Netzwerk von Gerichten geschaffen, in denen Juristen als Richter und Anwälte über Konflikte ihres Sachgebietes streiten und Recht sprechen sollten. Die (Un-)Kultur, die daraus entstanden ist, rechtfertigt nachträglich die Anordnung des preußischen Soldatenkönigs. Sie hat nämlich dazu geführt, dass von Staatswegen immer noch Menschen bei der Verfolgung außenpolitischer Ziele getötet werden dürfen. Drei Ausprägungen dieser Kultur machen es möglich.
- Wenn Sprache das Töten von Menschen zur Pflicht macht
Die erste ist eine neue Sprache, die Juristen entwickelt haben, um die Verletzung christlicher Werte zu verschleiern. Begriffe wie Selbstverteidigung, Humanitäre Intervention, die Verantwortung für den Schutz unterdrückter Völker und Regeln der Gewaltanwendung, um Kollateralschäden zu vermeiden, sollen Politikern und Bürgern den Krieg als gute Sache, ja sogar als notwendig, schmackhaft machen. Wie die Kriege auf dem Balkan, in Afghanistan, im Irak, in Libyen, in der Ukraine und jetzt in Westasien belegen, tun sie es, unbeirrt vom Scheitern und der Opfer, immer wieder. Beispiel: Während des Luftkrieges der NATO gegen Restjugoslawien (1999) wurde beim morgendlichen Presse-Briefing der NATO-Sprecher gefragt, was der Plan sei, wenn der Serbenführer Milošević nicht nachgibt. Die Antwort: Wir bomben weiter. Wären die Verantwortlichen Politiker vom Geist des Christseins beseelt gewesen, hätten sie gesagt: “wir verhandeln weiter”. Sie könnten auf diese Weise den Ukrainekrieg beenden und den Krieg in Westasien. Interessen getriebene Rechtspositionen verhindern es. Dieses gottlose Wechselspiel hat zu einer zweiten Ausprägung in unserer Rechtskultur geführt. Menschenfeindlichkeit und Dominanz von Rechtspositionen in der Politik.
- Krieg – eine Sache der Political Correctness
Seit dem Kosovo-Luftkrieg der NATO (1999), an dem erstmalig auf Betreiben des grünen Außenministers Joschka Fischer auch deutsche Kampfflugzeuge teilnahmen, erleben wir ein Verkümmern von Friedenspolitik. Frauen, die immer in der ersten Reihe standen, wenn es gegen Krieg ging, sind heute vehemente Befürworter militärischen Eingreifens und Aufrüstung. Das menschliche Leiden von Krieg wird ausgeblendet. Schließlich geht es darum, für ein höheres Rechtsgut einzustehen, wenn es von außen bedroht wird (Souveränität, Selbstverteidigung, Demokratie usw). Diese Haltung, die seit Jahren vom Mainstream der Politik und den Medien tagtäglich unters Volk gebracht wird, ist inzwischen zu einem Diktat der Political Correctness geworden. Mein Selbstverständnis als Bürger in einer Demokratie mag das nicht hinnehmen, und ich widerspreche, was mir leichtfällt. Meine Gegenüber kommen an 35 Jahren Ausbildung und Erfahrung als Jet-Pilot, Luftkriegsplaner und Lehrer nicht vorbei. Dazu ein Erlebnis aus dem Jahr 2017.
- Wenn Recht zum Dogma wird
In der Talkshow “Hart aber Fair” zum Thema Luftkrieg in Syrien erklärte ich dem Publikum, wie in einem Air Operation Center die Zieleauswahl vonstatten geht. Jedes Ziel, das bombardiert werden soll, wird von einem Kriegsvölkerrechtler (Legal Advisor=LEGAD) auf mögliche Kollateralschäden begutachtet. Dabei geht es nicht darum, sie auszuschließen, sondern darum, sie zu minimieren. Sind zivile Opfer zu erwarten, wird deren wahrscheinliche Anzahl in Bezug zur Wichtigkeit des Zieles gesetzt. Bei einem hohen General des Gegners, der getötet werden soll, wird man sicherlich auch eine höhere Anzahl von toten Zivilisten in Kauf nehmen. Jeder Bomberpilot, der einen solchen Angriff fliegt, ist juristisch gedeckt, solange er die vorgegebene maximale Anzahl der Kollateralschäden nicht überschreitet. Meine Feststellung, dass auch der Westen mit seinen Bomben Zivilisten umbringt und wir deswegen nicht moralischer sind als die anderen, wurde vom Publikum mit Beifall quittiert. Der ebenfalls anwesende Talkgast Julian Reichelt, damals Chefredakteur bei BILD, rastete aus und beleidigte mich. Er hatte für das Eingreifen der NATO in Syrien plädiert. Die Springer-Presse setzte am nächsten Tag die Verunglimpfungen fort. Es gab keinen Fact-check. Wir sind juristisch “die Guten”. Damit war das Recht auf Krieg moralisch gerechtfertigt. Hier wird die dritte Ausprägung einer Rechtskultur sichtbar, die nicht mehr auf ihrer christlichen Basis steht, sondern ANSTATT als Handlungsmaxime hat. Auf diese Weise wurde unser schönes Internationale Recht zum Dogma, das für andere Kulturen keinen Platz lässt. Die weitverbreitete Fremdenfeindlichkeit im Westen mit seiner unmenschlichen Abschiebepolitik und nicht zuletzt unsere Kriege sind Indiz dafür, dass wir irgendwann einmal Gott umgebracht haben, wie Nietzsche es nannte. Daran ist niemand schuld, schon gar nicht Juristen.
- Veränderung, die nichts kostet
Sicher ist, dass Kulturveränderung von Nöten ist, wenn wir uns als Europäer aus dem menschenfressenden Krieg/Frieden/Krieg-Muster lösen wollen. Unsere geschichtlichen Erfahrungen geben einen solchen Musterbruch vor. Die große Veränderung wird es nicht geben. Die Lösung liegt eher in der Haltung des einzelnen. Anstatt zu sagen „Wir bomben weiter“ sollten wir sagen „Wir verhandeln weiter“. Wir werden überrascht sein, was sich alles verändern kann. [Ulrich Scholz/erstveröffentlicht auf Ulrichs Newsletter]

