Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gewährt Anlagenbetreibern für den erzeugten Strom 20 Jahre lang eine attraktive, feste Vergütung. Für viele Anlagen ist die Förderperiode bereits abgelaufen oder sie läuft in den nächsten Jahren aus. Laut EWE betraf dies im Jahr 2025 rund 600 Biogasanlagen und in 2026 etwa 800 – sie werden damit zu so genannten Post-EEG-Anlagen.

Da viele Anlagen technisch noch in einem ausreichend guten Zustand sind und mit geringem Aufwand weiterbetrieben werden könnten, wäre es auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, die Stromerzeugung einzustellen.

Eine unklare Regelung im EEG 2023 für Biogasanlagen hatte allerdings zu einem Rechtsstreit geführt. Im November fällte das Landgericht Oldenburg ein Urteil zugunsten des Netzbetreibers EWE Netz GmbH. Details hierzu findet man in einem Artikel in der Internetausgabe der Zeitschrift LAND & FORST vom 30. Januar 2026. Für die fünfzig betroffenen Betreiber im Gebiet der EWE Netz GmbH wurden nach dem Urteil erhebliche finanzielle Schäden durch die daraus resultierenden stark verringerten Marktprämienzahlungen befürchtet.

Nun berichtet LAND & FORST, dass der Streit um die EEG-Marktprämie im Sinne der Anlagenbetreiber gelöst sei. Die EWE Netz zahle Biogasanlagen in der Anschlussförderung doch die volle Vergütung. Damit dürfte der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen weiterhin möglich sein. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]