Bericht Finanzkommission Gesundheit Ganz

66 Empfehlungen haben zehn Professoren im Bericht der Finanzkommission Gesundheit zusammen getragen, um die gesetzliche Krankenversicherung, in der vermutlich niemand von ihnen versichert ist, wieder finanzierbar zu machen. Denn die Krankenversorgung für die Arbeiterklasse ist der Bundesregierung und den hinter ihnen stehenden Konzernen einfach ein zu hoher Kostenfaktor. Wenn weniger für die Kranken ausgegeben wird, müssen weniger Lohnkosten (direkt oder als Sozialabgaben) gezahlt werden. Damit sollen schon 2027 bei 375 Mrd. Ausgaben 42,3 Mrd. € gespart werden können.

Bericht Finanzkommission Gesundheit Summary

Viele Vorschläge beschäftigen sich mit Abrechnungsmodalitäten, wie Sonderreglungen für bestimmte Zwecke, z. B. um schneller Zugang zu Fachärzten zu bekommen, oder Budgetierungsregelungen wegen Fehlanreizen wieder gegengesteuert werden muss. Der häufige Hinweis „führt zu einem Mehraufwand für die Vertragspartner“ zeigt, dass das Gesundheitssystem vor lauter Regelungswut kaum noch einschätzen kann, welche Wirkungen entfaltet werden.

Bei der Psychotherapie hat man früher eine Entbudgetierung beschlossen, weil Psychotherapeuten ihre Honorare nicht wegen des zeitlich und personell feststehenden Aufwands durch Anstellung von Personal ihre Klientenzahl beliebig erhöhen können und die Kosten somit automatisch gedeckelt sind. Jetzt hat man festgestellt, dass es dort, wo es genügend Psychotherapeuten gibt, auch mehr Behandlungen durchgeführt werden. Das könnte ein Hinweis auf den großen Bedarf sein. Die Professoren sehen darin einen Bedarf, die Kosten für die Psychotherapeuten durch die Budgetierung zu deckeln (Reformempfehlung Nr. 10). Eine Logik, die sich nicht unbedingt erschließt.

Die Empfehlung Nr. 22 sieht geringere Zuschüsse zu Zahnersatz vor. Die Professoren drücken das anders aus: Es wird die „Rücknahme der Erhöhung (von 2020) der Festzuschüsse für Zahnersatz“ empfohlen.

Tariferhöhungen beim Krankenhauspersonal sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden (Empfehlung Nr. 26). Tariferhöhungen treffen somit die sowieso schon unterfinanzierten Allgemeinkrankenhäuser.

Reformempfehlung Nr. 32 enthält unverhofft etwas Positives. Weil zu oft operiert wird, sollen bei bestimmten häufigen OPs, wie Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen oder Knieprothesen zwingend Zweitmeinungen eingeholt werden, damit abgerechnet werden kann.

In Reformempfehlung Nr. 46 will die Kommission die geplante Anhebung des Apothekenfixums (Honorar je verschreibungspflichtiger Packung) über mehrere Jahre verteilen, weil die Anhebung in einem Schritt zu hoch sei. Dabei ist diese Höhe nur zustande gekommen, weil das Fixum seit 2013 nicht mehr angehoben wurde. Was die Professoren und die Minister wohl sagen würden, wenn ihre Gehälter 13 Jahre nicht mehr angepasst würden.

Empfehlung Nr. 49 sieht die Einführung eines Teilkrankengeldes vor. Das lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt.

Empfehlung Nr. 50 will das Krankengeld von 70% auf 65 % des Bruttogehaltes senken. Das würde nach Einschätzung des VdK insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen.

Mit der Empfehlung Nr. 53 sollen Krankengeldbezieher leichter dazu gedrängt werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Empfehlung Nr. 60 will die beitragsfreie Ehegattenversicherung abschaffen. Der VdK kritisiert dies. Es handele es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. „Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.“

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze schafft es nicht zu einer Empfehlung zu werden. Hier geht es darum, dass Hochverdiener nicht für das volle Einkommen einen prozentualen Anteil in die Krankenversicherung einzahlen müssen, sondern es eine Obergrenze gibt. Die Autoren verteidigen dies System damit, dass die gut Verdienenden sonst in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Die Idee, die Private Krankenversicherung (PKV) abzuschaffen und alle solidarisch in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen zu lassen, kommt den Autoren nicht. Denn die PKV ist wahrscheinlich das Modell, dem die Autoren einige Privilegien verdanken.

In Empfehlung Nr. 62 schlagen die Autoren vor, dass der Bund für Bürgergeldempfänger auch kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge zahlt – eigentlich eine selbstverständliche Forderung. Bisher zahlte der Bund aber etwa 12 Mrd. € zu wenig ein. Die gut verdienenden Autoren diskutieren hier aber noch eine Alternative, die ein Zurück in die Sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bedeuten würde: Die Versicherungspflicht für Bürgergeldempfänger könnte auch abgeschafft werden und der Staat würde den Krankenkassen nur die Kosten erstatten, die tatsächlich verursacht werden. Damit wären dann arbeitslose Bürger endgültig außen vor. Aber, schreiben die Autoren, diese Überlegung stellen sie nur der „Diskussion halber“ dar.

Ein bisschen Vorsorge muss auch sein: Die Autoren schlagen höhere Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern vor. So geht Gesundheit.

Was sie nicht vorschlagen ist eigentlich viel interessanter. Die Pharmakonzerne könnten ihre enormen Gewinne zu Gunsten der Krankenversicherung verlieren, wenn die Krankenkassen für wirkstoffgleiche Medikamente nur noch das günstigste Präparat voll erstatten würden. Oder staatliche Preisobergrenzen könnten die Übergewinne der Pharmaindustrie begrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen.

Auch die Abgaben nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf alle Einkommensarten – also auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen – könnten die Finanzsituation der Krankenkassen verbessern. Und natürlich die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen. [jdm]