Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi kommentiert den Gesetzesentwurf wie folgt: „Unter anderem der neue Name des Gesetzes ist Anregung der Verbände, um eine stärkere Subjekt- und Hilfebetonung deutlich zu machen. Besonders wichtig ist es der Landesregierung zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch der Beschäftigten in den Psychiatrien und der allgemeinen Sicherheit einen engen Austausch der beteiligten Akteure zu gewährleisten.“

Und das charakterisiert sehr deutlich, worum es dem niedersächsischen Gesundheitsminister geht. Das Gesetz bekommt zunächst einen neuen Namen. Damit steht es in der von der letzten Bundesregierung begründeten Tradition, Phantasienamen zu erfinden wie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das Wachstumschancengesetz, das Bürokratieentlastungsgesetz, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz das Gute-Kita-Gesetz, Starke-Familien-Gesetz, das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, die allesamt eher Verschlechterungen kaschieren sollen.

Das bisherige Psychisch Kranken Gesetz (PsychKG) bekommt ein H verordnet zu Niedersächsisches Gesetz über Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen (NPsychKHG). Hört sich besser an, aber eigentlich geht es darum, dass Psychisch Kranke als Gefahr für die öffentliche Sicherheit betrachtet werden und in Menschen mit psychischen Erkrankungen vor allem das Fremdgefährdungspotential gesehen wird. Entsprechend sieht das Gesetz aus.

Die Psychotherapeutenkammer hat sich in einer Resolution klar gegen die  Aufweichung des Gefahrbegriffs durch diesen Gesetzentwurf positioniert. Sie setzt sich für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen ein. Es gibt bei psychisch erkrankten Personen eben kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial.

Auf Landkreisebene sind die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) die ersten Ansprechpartner für Menschen mit psychischen Problemen. Der Gesetzentwurf will den SpDi in Richtung einer Polizei zu transformieren. Hilfen werden wohlklingend im Gesetz formuliert, aber es werden keine Regeln geschaffen, um diese auch zu realisieren. Offensichtlich wurden vor der Formulierung des Gesetzes keine Fachleute konsultiert, sondern nur die Presseberichte über Messerattacken von psychisch Kranken studiert. Es gibt keine nachprüfbare Zahl, die zeigt, dass die Gefährlichkeit von psychisch Kranken zugenommen hat.

Der § 4, Abs. 3 will, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherstellen, dass eine fachkundige Stelle zur Koordinierung von Krisensituationen, die zur Unterbringung führen können, den an der Unterbringung beteiligten Institutionen zur Verfügung steht. Das hört sich gut an. Tatsächlich ist damit nur eine Person in Telefonbereitschaft gemeint. Was diese im Kreishaus sitzende Person dann ausrichten soll, wenn auf dem Hümmling gerade eine Krisensituation auftritt, bleibt offen. Und der Gesetzentwurf klärt nicht einmal die Kosten für diese Telefonbereitschaft (ca. 50.000 € im Jahr).

§ 13, Abs. 2, Nr. 2 ist die Niedersächsische Fassung des Science–Fiction-Films „Minority Report“ mit Tom Cruise in der Hauptrolle. Im Film soll die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei mittels Präkognition, also Hellseherei, Morde verhindern. Dieser Paragraf erlaubt die zwangsweise Unterbringung eines Menschen in einer psychischen Krise nicht nur – wie bisher – wenn infolge seiner Erkrankung seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist und von ihm 1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere oder 2. eine Gefahr für Leib oder Leben für Dritte ausgeht, sondern wenn eine solche Gefahr jederzeit zu erwarten ist.  Hier werden psychisch Erkrankte als Dauergefährder betrachtet, wo der SpDi in die Position gebracht wird, forensisch tätig zu werden. Hier sollen Sozialarbeiter und Ärzte, die über keinerlei forensische Expertise verfügen, Prognosen über zukünftiges Verhalten abgeben. Und Krankenhäuser sollen Zwangseingewiesene behandeln, die weder in einer akuten Krise sind, noch irgendwen gefährdet haben.

Tatsächlich erlaubt das jetzige Recht schon, Menschen die dauerhaft über keine Einsichtsfähigkeit verfügen und für sich oder andere eine Gefährdung darstellen, dauerhaft geschlossen unterzubringen. Hier stellt sich eher das Problem dar, dass es dafür kaum Einrichtungen gibt. Der Gesetzentwurf bringt somit keine Verbesserung, sondern nur eine Schlechterstellung und mehr Willkür für die betroffenen Kranken, ändert aber nichts an der strukturellen Unterversorgung.

Und der § 30 will es dann plötzlich den Gerichten ermöglichen, von einer zwangsweisen Unterbringung abzusehen, wenn der betroffene Mensch einer Auflage zustimmt, sich in ambulante psychiatrische Behandlung oder Betreuung zu begeben. Die Unterbringungseinrichtung, also im emsländischen Fall das Vinzenz Hospital oder die Ameos Klinik, sollen dann die Behandlung vermitteln. Wie denn, angesichts des bekannten Mangels an Psychologen und der vollständig überlasteten psychiatrischen Praxen? Und dann nennt der Gesetzentwurf auch noch den SpDI als Einrichtung für Behandlungen. Das ist weder der Auftrag der Sozialpsychiatrischen Dienste noch sind sie dazu in der Lage. Hier merkt man deutlich, wie die Autoren des niedersächsischen Gesundheitsministeriums geschlampt haben.

Geradezu absurd ist der Auftrag an den SpDi den Fortgang der Behandlung zu überwachen und die Gerichte zu informieren, wenn der betroffene Mensch die Auflage nicht erfüllt oder sein Zustand den Widerruf der Aussetzung erfordert. Im Strafvollzugsrecht gibt es mit den Justizsozialdiensten (Bewährungshilfe) ein ausdifferenziertes Verfahren und eine Rechtsprechung, um Auflagen sicherzustellen. Gesundheitsminister Philippi will hier einfach aus dem Handgelenk ein solches Verfahren im Gesundheitsbereich schaffen.

Das Ärzteblatt zitiert Philippi, der sagte „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Da kann man nur sagen: „Merkste selber, oder?“. [jdm]