Friesische Flagge

Der Internationale Tag der Muttersprache ist ein von der UNESCO ausgerufener Gedenktag zur Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt und Mehrsprachigkeit. Er wird seit dem Jahr 2000 jährlich am 21. Februar begangen. Zu diesem Gedenktag erscheint es angebracht, sich mit Sprachgemeinschaften zu beschäftigen, die das Recht, ihre eigene Muttersprache zu sprechen, für sich erkämpfen mussten. So zum Beispiel die Bevölkerung der niederländischen Provinz Fryslân, damals noch Friesland.

Am 16. November 1951 erschienen der Chefredakteur des Heerenveense Koerier, Fedde Schurer und der Abgeordnete des Provinzparlaments der niederländischen Provinz Friesland, Tjsebbe de Jong, der auch Kolumnist des Bolswarder Nieuwsblad war, vor Gericht. Sie mussten sich verantworten, weil sie angeblich in beleidigender Weise über einen Richter des Amtsgerichts Heerenveen geschrieben hatten.

Der Richter namens Wolthers hatte am 17. Oktober 1951 dem Tierarzt Van der Burg während eines Gerichtsverfahrens verboten, sich zu seiner Anklage wegen eines Verkehrsdelikts in friesischer Sprache zu äußern. Nachdem Van der Burg stundenlang vergeblich auf einen Dolmetscher gewartet hatte, durfte er das Gerichtsgebäude verlassen. Er suchte unverzüglich die Redaktion des Heerenveense Koerier auf und berichtete von seinem Erlebnis im Gerichtssaal. Die beiden Journalisten schrieben daraufhin einen Artikel, in dem das Verhalten des Richters scharf und zynisch kritisiert wurde.

Richter Wolthers hatte bereits zuvor, 1948, den Gebrauch der friesischen Sprache im Gerichtssaal verboten. Das Vergehen, das dort behandelt wurde, war von zwei Landwirten begangen worden: sie hatten verbotenerweise „Molke“ und „Sûpe“ auf ihre Milchkannen geschrieben, die friesischen Wörter für „Milch“ und „Buttermilch“.

Am Freitag, dem 16. November 1951 mussten Schurer und de Jong sich also in der Provinzhauptstadt Leeuwarden vor Gericht verantworten wegen ihres Artikels, in dem es unter anderem hieß:

Die Beantwortung der Frage, warum Herr Wolthers beim Hören der Sprache des Volkes, über welches er nun schon jahrelang Recht gesprochen hat, so ungeheuer ärgert, eignet sich besser für einen Psychiater als für uns. Aber die Tatsache, dass er diese Reizbarkeit in seiner Rolle als Beamter so schlecht verbergen kann, betrifft uns alle. Morgen könnten auch wir vor Gericht stehen. Dieses kindische, beleidigende und schikanierende Auftreten gegenüber einem Prominenten wie Herrn Van der Burg ist eine offene Provokation des friesischen Volkes im Allgemeinen und seiner studierenden Jugend im Besonderen. Herr Wolthers, der offiziell kein Kind mehr ist, sollte sich dessen bewusst sein…“

Während der Verhandlung versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude in Leeuwarden zahlreiche Sympathisanten Schurers und der friesischen Sache. Obwohl der Staatsanwalt „nur“ eine Strafe von 150 Gulden forderte, wurde Schurer zu 14 Tagen Haft verurteilt wegen Beleidigung und übler Nachrede. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil wurde von den Anhängern Schurers mit Protesten beantwortet. Als die Menschenmenge sich am Abend noch immer nicht zerstreut hatte, wurden die Demonstranten von der Polizei mit Gummiknüppeln und improvisierten Wasserwerfern (Löschspritzen der Feuerwehr) verjagt. An diesen Tag erinnern sich die Menschen in Fryslân als den Kneppelfreed zu Deutsch „Knüppelfreitag“.

In den Wochen nach dem Knüppelfreitag musste die Fryske Beweging weiterhin diskriminierende Maßnahmen erdulden. So wurden durch den Binnenlandse Veiligheidsdienst (Sicherheitsdienst des Innern) unter der Regie des Staatsanwalts Hollander willkürlich ausgewählte Mitglieder der Organisation der Sprecher des Friesischen nachts aus dem Bett geholt, darunter auch minderjährige Schüler und der friesische Dichter und Autor des friesischen Wörterbuchs, Marten Sikkema.

Um die Situation in Friesland zu beruhigen, beschloss die Regierung in Den Haag, der Fryske Beweging mit einigen Maßnahmen entgegenzukommen. Zunächst wurde der Staatsanwalt Hollander nach Utrecht versetzt. 1955 wurde der Gebrauch des Friesischen in den Grundschulen zugelassen. Das Recht, im Gerichtssaal Friesisch zu sprechen wurde 1956 offiziell bestätigt.

Heutiger Status

Seit den fünfziger Jahren hat sich für das Friesische und die Friesen in der Provinz Fryslân einiges zum Guten gewendet. Das Gesetz vom 2. Oktober 2013 über den Gebrauch der friesischen Sprache in der öffentlichen Verwaltung und im Rechtswesen bestimmt, dass als offizielle Sprachen in der Provinz Fryslân das Niederländische und das Friesische gelten.

Schüler können mittlerweile ihre Abiturprüfung in friesischer Sprache ablegen. An der Universität in Groningen (das nicht zur benachbarten Provinz Fryslân gehört) kann man Friesisch als Hauptfach studieren. Ebenso existiert ein Lehramtsstudiengang Friesisch an der Fachhochschule in der Provinzhauptstadt Ljouwert (Leeuwarden). Der Fernsehsender Omrop Fryslân für die Provinz Fryslân sendet überwiegend in friesischer Sprache, ebenso das Radioprogramm von Omrop Fryslân. Der offizielle Name der Provinz ist mittlerweile der friesische Name Fryslân und nicht das niederländische Friesland.

Als autochthone Minderheitensprache steht das Friesische, gesprochen von ca. 440.000 Menschen, unter dem Schutz der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitssprachen. [Hyazinth Sievering]