Connemanns Angriff auf Arbeitnehmerschutzrechte
In § 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBf) steht: „Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.“
Es handelt sich also um ein Arbeitsschutzgesetz. Kurz zusammengefasst steht darin, dass eine ArbeitnehmerIn verlangen kann, dass er/sie in Teilzeit arbeiten kann, wenn sich der Arbeitsplatz dafür eignet.
Gitta Connemanns Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hatte in einem Antrag an den CDU-Parteitag gefordert, dass dieser Anspruch aufgeschafft wird. Der Titel des Antrags lautete „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.
Das führte schon zu sehr viel Widerspruch, auch vom CDU-Sozialflügel. Es wird darauf hingewiesen, dass vor allem Frauen wegen der Kindersorge oder Pflege von Familienangehörigen nicht in der Lage seien, Vollzeit zu arbeiten. Und es gibt noch viele andere Gründe für Teilzeitarbeit. Auch Arbeitgeber, z. B. im Pflegebereich oder in der Gastronomie haben argumentiert, dass für sie Teilzeitarbeit unverzichtbar ist.
Aber darum geht es der CDU-Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Connemann, in dem Antrag ja gar nicht. Diese Fakten bestreitet sie auch nicht. Wie der Titel schon anzeigt, geht es Connemann um die Diffamierung von Teilzeitarbeitenden. Denn das passt einfach zu gut in die Kampagne des Millionärs Friedrich Merz, nach der die Arbeiter in Deutschland einfach zu faul seien. „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, sagte sie dem „Stern“.
Es geht darum, Schutzrechte von ArbeitnehmerInnen abzubauen – egal welche. In dem Antrag verlangen Connemanns Unternehmerfreunde, dass ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber einen persönlichen Grund angeben müssen, wenn sie in Teilzeit wechseln wollen. Es soll eine Stimmung erzeugt werden, in der der Unternehmer derjenige ist, der das alleinige Sagen hat. ArbeitnehmerInnen sollen in die Position des Bittstellers gebracht werden, dem der Arbeitgeber dann auch eine Teilzeitstelle gewähren kann.
In Zeiten des Rechtsrucks, in Zeiten, in denen Leuten wie Elon Musk trotz ihrer arbeitnehmerfeindlichen Haltung von den Landespolitikern Grund und Boden inklusive Rechtsbrüche geschenkt werden, in denen die CDU es begrüßt, wenn die USA Präsidenten anderer Länder entführen, wird hier das Bild des „Führers“ wieder neu gemalt. Nur heißt der Wirtschaftsführer jetzt „Dealmaker“ oder „Entrepreneur“. In der Propaganda der neoliberalen Rechten sind sowohl der Staat, als auch Arbeiter nicht in der Lage zu wirtschaften; das können nur die Unternehmer.
In einem Interview in der Ems-Zeitung am Samstag konnte sich Connemann rechtfertigen. Mit ihrem populistischen Instinkt nutzte sie gleich zwei rechte Diskussionsfiguren für ihre Anliegen.
Zuerst die verfolgte Unschuld: „Aber es muss doch noch möglich sein, in diesem Land eine arbeitsrechtliche Frage überhaupt zu diskutieren,“ sagt eine, deren Partei und Regierung administrativ alles aufbringt, um Kritiker des Rüstungskurses oder des Gaza-Kurses der Regierung zu sanktionieren.
Die zweite Figur ist die des starken Mannes, der handelt und nicht lange redet: In ihrem Praxis-Beispiel erzeugt sie eine einfache Empörung, statt ein Problem zu erörtern. „Nur ein Beispiel: Ein Bürgermeister schrieb mir, dass er eine Erzieherin für eine Kita auf Vollzeit eingestellt hat. Sie will jetzt ihre Arbeitszeit um drei Stunden verkürzen – und das am Freitag. Er kann dies nicht ablehnen. Aber woher bekommt er jetzt einen Ersatz für drei Stunden?“ Wenn der MIT-Vorstoß gegen die Teilzeitarbeit hier Abhilfe schaffen soll, heißt das wohl, dass der Bürgermeister im Beispiel das Ansinnen einfach ablehnen soll. Der Chef als der Betriebsführer soll das Sagen haben. Basta. Connemann rechnet damit, dass viele Leser des Interviews diesen Schnellschuss nachvollziehen und damit einfachen Instinkten folgen.
Wenn es Connemann tatsächlich um mehr Produktivität, eine bessere Absicherung von Beschäftigten und Sicherung von Einnahmen für die Sozialversicherung ginge, könnte sie sich um allgemeinverbindliche Tarifverträge, unbefristete Arbeitsverträge, Abschaffung der Leiharbeit und von Werkverträgen kümmern und die bessere Absicherung von 7 Millionen Menschen in Minijobs durch eine generelle Sozialversicherungspflicht kümmern. Das würde auch die Teilzeitquote senken.
Aber Frau Connemann geht es ja auch nicht um praktische Lösungen für Betriebe und Mitarbeiter, sondern um die Propaganda gegen Arbeitnehmerrechte und um die Aufweichung der Rechte. [jdm]