„Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein […].“ Das stand im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Wir erinnern uns: Die Koalitionäre wollten zu Beginn ihrer Arbeit keine politischen Aussagen machen, außer dass Schulden für die horrende Aufrüstung gemacht werden sollten.

Für alles andere beschloss der Koalitionsvertrag die Einsetzung von Kommissionen – so auch für die Entwicklung des Sozialstaats. Denn „die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert jedoch eine grundsätzliche Betrachtung und Reform.“ Die so genannte Sozialstaatsreform sollte nicht zu weniger Ansprüchen führen, sondern das Verwaltungshandeln so vereinfachen, dass weniger Kosten entstehen. Die Kommission hat jetzt ihren Bericht vorgelegt und schreibt in ihrem Vorwort, „Empfehlungen zu Leistungskürzungen oder- ausweitungen gehörten nicht zum Auftrag der Kommission. Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen.“

Diesem Anspruch werden die Empfehlungen aber nicht gerecht. Ihnen ist deutlich anzumerken, dass die Kommission immer im Blick hatte, wo Sozialleistungen gekürzt werden können, um die Hochrüstung bezahlen zu können. Es heißt dazu: „Die Empfehlungen der Kommission sollen zudem positive Arbeitsmarkt- und Fiskaleffekte bewirken.“

Von Vereinfachung, Transparenz und Modernisierung der Verwaltung ist immer wieder die Rede. Das ist die Sprachregelung, mit der in den nächsten Jahren der Abbau des Sozialstaates verschleiert werden soll.

In der Kommission zur Sozialstaatsreform saßen 18 Menschen, die alle ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 bis 160.000 €/Jahr verdienen. Mit dem Ergebnis zufrieden äußerte sich die Bundes“sozial“ministerin Bärbel Bas, die monatlich über 22.000 € vom Staat bekommt. Und diese Damen und Herren machten sich Gedanken darüber, dass vom Arbeitseinkommen von Bürgergeldempfängern nicht mehr – wie bisher – 100 €, sondern nur noch 50 €/Monat anrechnungsfrei bleiben soll (Empfehlung Nr. 4). Das wird dann – wie in den unseligen Wortmeldungen des Millionärs Friedrich Merz zum Bürgergeld als „Erwerbsanreiz“ verkauft.

Geringverdienern soll mehr vom Bürgergeld abgezogen werden, als Bürgergeldempfängern, die mehr verdienen. Das entspricht dann der Forderung von Merz, die Teilzeitarbeit zurückzufahren. Obwohl die SPD sich offiziell gegen die Teilzeitdebatte von Merz ausspricht, lassen ihre Sozialministerin Bas und die sozialdemokratisch regierten Länder in den Empfehlungen der Kommission das Gegenteil vom Stapel.

In Empfehlung 10 kann sich die Kommission nicht einmal dazu durchringen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Bürgergeld in Höhe von 15 € pro Monat einfach dem Regelsatz zuzuschlagen, was eine eindeutige Vereinfachung wäre. Nein, hier wird empfohlen, die Belege für die Aufwendungen (z. B. Schulausflug) nur noch stichprobenartig anzufordern oder – Gipfel der Bürokratie! – dafür eine eigene App einzuführen. Und das obwohl die Empfehlungen 18 bis 26 sich nur mit Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung beschäftigen. Das macht deutlich: Digitalisierung soll zwar Verwaltungshandeln vereinfachen, aber auf keinen Fall die Leistungsbezieher einfacher an die Hilfen kommen lassen.

Die Neusystematisierung von Sozialleistungen soll durch eine Zusammenführung von Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld erreicht werden. Bisher ist es so, dass Bürgergeldempfänger kein Wohngeld bekommen und dass der Kindergeldanspruch voll verrechnet wird. Menschen mit einem geringen Einkommen können mit Wohngeld und Kindergeld ein Einkommen erzielen, das deutlich über dem Bürgergeld angesiedelt ist. Die Zusammenführung dieser Leistungen lässt doch den Verdacht aufkommen, dass statt der verschiedenen Leistungen die neue Grundsicherung für alle kommen soll. Das Ziel scheint Armut für alle zu sein.

Wer beim Wohngeld (und auch beim Bürgergeld) tatsächlich sparen will, müsste ein öffentliches Wohnungsbauprogramm auflegen, um die Mietenexplosion zu stoppen. Aber solche Sozialstaatsreformen kommen den Kommissionsmitgliedern nicht in den Sinn.

Stellungnahme Fachverbände

Auch die höheren Mittel für Eingliederungshilfe werden von der Kommission beklagt. Das sind die Hilfen für behinderte Menschen. Hier traut sich die Kommission aber tatsächlich nicht, zu Leistungskürzungen aufzurufen. Sie empfiehlt hier (Empfehlung 17) den laufenden Dialogprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den Ländern und Kommunen zur Eingliederungshilfe schnell abzuschließen. Hier befürchten die Behindertenverbände allerdings schon das Schlimmste und erinnern daran, dass das Teilhabegesetz ein Ausfluss der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Die Verbände pochen auf die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführte personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Die Kommission empfiehlt beim Sozialrecht Rechtsvereinfachung und spricht dabei davon, dass einheitliche Begriffe verwendet werden sollen, um eine Vergleichbarkeit der Leistungen herzustellen. Natürlich spricht erst einmal nichts dagegen. Auch dass ein Ansprechpartner für alle Leistungsarten geschaffen werden soll, hört sich gut an. Aber die Erfahrungen in der Eingliederungshilfe lassen erkennen, dass das fromme Worte bleiben werden. Denn dort gilt bereits, dass die zuerst angesprochene Behörde den Antrag durch den Zuständigkeitsdschungel führen soll. In der Praxis ist es beim einfachen Abwimmeln geblieben.

Die Kommission glaubt selbst nicht daran, dass das Leistungsrecht vereinfacht werden kann und spricht deshalb davon, dass die Verwaltung in „Back-Office-Strukturen“ gebündelt werden solle. Das bedeutet, es bleibt bei dem Hin- und Herschieben von Leistungen und Erstattungen zwischen den Behörden, aber der Leistungsempfänger soll das nicht mitkriegen, was ihn somit nicht belasten würde. Der Antragsteller hätte es im Planspiel der Kommission mit einer Dienststelle zu tun, die den Antrag entgegen nehmen und beraten würde, und die „Back-Office-Strukturen“ würden den Fall dann bearbeiten. Erfahrungen mit Jobcentern oder den zentralen Anlaufstellen in den Großstädten Berlin und Hamburg lassen ahnen, in welchem Nirvana man landen kann, wenn der Antrag noch Ergänzungen braucht oder gar in der Verwaltungsmühle untergegangen ist. Ein Ansprechpartner ist nicht mehr vorhanden. Die Anlaufstelle ist nur für die Antragsannahme zuständig.

Im Hintergrund sollen die Behörden auch alle Daten des Hilfeempfängers untereinander austauschen können, bzw. diese Daten sollen zentral für alle jederzeit abrufbar lagern. Das nennt sich, „den Sozialdatenschutz vereinfachen“ (Empfehlung 22).

Alles soll digital verfügbar sein und auch digital erledigt werden können. Wer schon mal mit der Ausweis-App gearbeitet hat, erlebt immer wieder, dass die App den Ausweis nicht erkennt oder dass bei der Übergabe der Identifizierung durch die Ausweis-App an die eigentliche Verwaltungsbehörde das Formular wegen der schlechten Verbindung nicht mehr gültig ist. Gerade bei Sozialleistungsempfängern mit häufig schlechter Internetausstattung würde sich dieses Problem ständig zeigen.

Auch die Idee, Anträge durch KI-Unterstützung und ohne das Vier-Augen-Prinzip zu bearbeiten, wird dazu führen, dass Antragssteller sich in fatalen Schleifen verfangen werden, in denen die Hilfe verweigert wird, aber kein Korrektiv zur Verfügung steht, um diese Situation zu beenden. [jdm]