Am neuen Wohnmobilstellplatz am Veeneweg in Dörpen ist gegenüber der Zahlstelle an einem Mast eine Kamera in der Art zu sehen, wie sie zu Videoüberwachungen eingesetzt werden. Es handelt sich offenbar um eine sogenannte Dome-Kamera, die sehr weit verbreitet zum Einsatz kommt. Fraglich ist, wer diese Kamera eingerichtet hat.

Der Fall erinnert an eine Behandlung des Themas „Videoüberwachung gegen illegale Abfallablagerung“ im Rat der Gemeinde Dörpen am 10.09.2024. Die Verwaltung hatte damals erläutert, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hohe Anforderungen an eine Videoüberwachung gestellt würden. So dürfte diese nur zur Vermeidung von Straftaten eingesetzt werden. Bei illegalen Müllablagerungen handele es sich jedoch um Ordnungswidrigkeiten, die als Begründung für eine Videoüberwachung nicht ausreichten. Lägen jedoch Gründe vor, die eine Videoüberwachung rechtfertigen könnten, müsse z. B. eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vorgenommen werden, welche hohe Kosten verursache.

Aus der Reaktion auf unsere Anfrage bei der Gemeinde dürfen wir schließen, dass dort eine Videoüberwachung auf dem Schützenplatz nicht bekannt ist. Somit wäre zu hinterfragen, wer den Wohnmobilstellplatz auf dem Gelände der Gemeinde mit einer Videokamera überwacht.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen teilt uns dazu mit, dass nach Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) immer derjenige verantwortlich ist, der über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Demnach sei als datenschutzrechtlich Verantwortlicher der Betreiber der Anlage zu sehen, unabhängig davon, wer sie installiert habe. Dem Verantwortlichen obliegen alle datenschutzrechtlichen Pflichten, die sich aus der Videoüberwachung ergeben hinsichtlich Transparenz, Informationspflichten gegenüber Betroffenen und auch hinsichtlich des Auskunftsrechts Betroffener. Eine Videoüberwachung sei immer ein Eingriff in die Rechte Betroffener. Der damit verfolgte Zweck müsse mit den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen abgewogen werden.

In einer Konstellation wie im Fall am Wohnmobilstellplatz sei dies üblicherweise das Interesse des Betreibers der Anlage am Schutz des Eigentums. Hierauf müsse im Rahmen der Informationspflichten zur Videoüberwachung hingewiesen werden, inklusive Angabe von Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle, um Betroffenenrechte ausüben zu können.
Diese Information konnten wir vor Ort nicht finden, weswegen wir die Verwaltung der Gemeinde Dörpen um Klärung gebeten haben. Das Ergebnis liegt noch nicht vor – wir werden später darüber berichten. [HM/erstveröffentlicht auf Gruenealternative.de/forum-d]