Antrag zur Flächenentwässerung wird im Dörpener Gemeinderat nichtöffentlich behandelt
Hans Müller, Mitglied des Dörpener Gemeinderats, hat für die nächste Ratssitzung den Antrag gestellt, zu prüfen, wer für die Ausbaggerung des Seitenkanals im Mündungsbereich der Wippinger Dever verantwortlich ist.
Hintergrund ist seine Beobachtung, dass sich im Seitenkanal im Bereich des Zuflusses des Grabens Inseln gebildet haben, auf denen bereits größere Bäume stehen. Der Seitenkanal Gleesen-Papenburg dient als Vorfluter für den Entwässerungsgraben Wippinger Dever. Hallo-Wippingen hat darüber hier, hier und hier berichtet.
Noch fließt das Wasser zwischen den Inseln in Richtung Küstenkanal ab, aber eine weitere Verlandung des Kanals könnte bei Extremwetterlagen mit Starkregen zum Problem werden, zumal weiter südlich ebenfalls Entwässerungsgräben in den Seitenkanal münden. Die Inseln im Seitenkanal könnten – so befürchtet Hans Müller – nach starken Niederschlägen und Hochwasser den Abfluss des Wassers nach Norden zum Küstenkanal behindern und einen zusätzlichen Rückstau verursachen. Im Extremfall wäre nicht auszuschließen, dass die auf den Inseln gewachsenen Büsche und Bäume vom Wasser mitgerissen werden. Dieses Treibgut könnte sich wiederum vor dem Durchlass am Mittelweg ansammeln und eine Aufstauung des Kanals verursachen.
Sollte der Kanal allerdings ausgebaggert werden müssen, käme ein weiteres Problem hinzu, denn die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vermutet im Kanal Munition aus dem Zweiten Weltkrieg.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee (WSA) habe erklärt, man sei für eine Räumung und eine Sicherung des Wasserabflusses nicht zuständig. In einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Dörpen sei festgelegt worden, dass die WSV von Ansprüchen freigestellt sei, soweit diese durch die Vorflut verursacht worden seien. Vielmehr liege die Zuständigkeit bei der Gemeinde Dörpen.
Damit stehe auch die Klärung der Frage an, wer für eine möglicherweise erforderliche Ausbaggerung des Seitenkanals verantwortlich sei.
Falls die Zuständigkeit bei der Gemeinde Dörpen liege, sollte abgeschätzt werden, ob in den kommenden Jahren Handlungsbedarf in Hinblick auf die Erhaltung der Entwässerungsfunktion des Seitenkanals für die Wippinger Dever und weiterer Kanalzuflüsse aufkommen könnte, welche Maßnahmen erforderlich wären und welche Kosten auf die Gemeinde zukommen könnten.
Wie Müller mitteilte, sei er davon ausgegangen, dass dieser Antrag in der öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt werde. Bürgermeister Manfred Gerdes hat diesen Tagesordnungspunkt allerdings in die nichtöffentliche Sitzung gelegt.
In nichtöffentlichen Sitzungen werden zumeist alle Grundstücksangelegenheiten behandelt, weil dabei die Interessen der Grundstückseigentümer geschützt werden sollen. Als Grundstückseigentümer kommen hier eigentlich nur der Bund und die Landwirte in ihrer Funktion als Mitglieder des Wasser- und Bodenverbands in Frage. Privates und Vertrauliches ist mit Müllers Antrag eigentlich nicht verbunden. Warum die Landwirte nicht erfahren dürfen, dass es ein Problem mit dem abfließenden Wasser geben könnte, erschließt sich nicht so ohne Weiteres. Was kann also der Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit sein?
Die Öffentlichkeit kann es nicht überprüfen, ob etwas in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt wird, was von allgemeinem Interesse ist. Aber bei vielen Kommunen hat man im Nachhinein das Gefühl, dass Angelegenheiten nur deshalb nichtöffentlich verhandelt werden, weil man sie dann schneller abhaken kann. Dass eine öffentliche Diskussion in der Gemeinde ein Teil der kommunalen Demokratie ist und dass diese auch die Qualität der Beschlüsse verbessern könnte, wird häufig nicht wahr genommen.
Die Kommunalaufsichtsbehörde, der Landkreis, hat gem. § 170 Abs. 1 Satz 2 NKomVG sicherzustellen, dass die Kommunen die geltenden Gesetze beachten. Dabei soll die Aufsicht nach Satz 3 aber so gehandhabt werden, dass die Entschlusskraft und Verantwortungsfreude der Kommune nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass es nicht zu einer Einmischungsaufsicht kommen darf. Die Gemeinden dürfen demnach alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln.
Die Kommunalaufsichtsbehörde wird also nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz tätig. Transparenz bei gemeindlichen Angelegenheiten kann es also nur geben, wenn die Gemeindevertreter erkennen, dass die kommunale Ebene das letzte echte Stück Demokratie ist, und dass auch diese Demokratie an der Basis gepflegt sein muss. [jdm]