Das, was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit seinem Krankenhausschließungsgesetz (offiziell: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) plant, nimmt die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen schon vorweg. Die Länder sind für die Investitionskosten für die Krankenhäuser verantwortlich und kommen dem schon lange nicht mehr nach, auch Niedersachsen nicht. Vor kurzem hatte der Landkreis Emsland beschlossen, einen Teil der vom Land nicht geleisteten, aber notwendigen Investitionen zu übernehmen.

In NRW plante Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), dass viele Kliniken ganze Leistungsbereiche verlieren sollen. Die Ärztezeitung schreibt: „Heftige Einschnitte wird es im Bereich der Knie- und Hüft-Endoprothetik und in der Onkologie geben. Die Zahl der Häuser, die diese Leistungen erbringen können, wird deutlich reduziert. Zu den notwendigen Anpassungen werden auch Kündigungen gehören, die aber nicht kurzfristig erfolgen können.“

Dieser gewaltige Einschnitt in die Krankenhauslandschaft sollte zum 1.1.2025 schon greifen, aber die Kliniken sollten erst kurz vor Weihnachten die verbindlichen Bescheide bekommen, Der WDR berichtete: „Erst im Juni 2024 hatte das Ministerium die Kliniken darüber informiert, wie die neue Zuteilung aussehen soll. Dagegen hatten dann 327 von 330 Krankenhäusern Widerspruch eingelegt. Viele Häuser verlieren durch die Reform nämlich auch lukrative Operationen wie zum Beispiel Knie-und Hüft-OPs. Auch mehr als die Hälfte der Kliniken, die Krebsbehandlungen durchführen wollen, sollen das in Zukunft nicht mehr machen.“ Jetzt soll der Beginn der „Reform“ um drei Monate verschoben werden.

Das Bündnis für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen aus Nordrhein-Westfalen hält die finanzielle Schieflage der Kliniken für das Ergebnis vergangener Politik: „Die Bundesländer sind ihrer gesetzlichen Investitionspflicht nicht annähernd nachgekommen. Und die von Lauterbach (als damaligem Berater von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt) vorangetriebene Einführung der Fallpauschalen hat keine Kosten gesenkt, sondern nur verlagert. Profitiert haben vor allem private Klinikketten und Gesundheitsversorger. Vor allem von öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern betriebene Krankenhäuser sind in rote Zahlen gerutscht.“

Die von Lauterbach ausgerufene “Revolution” und “Entökonomisierung” durch Einführung einer sogenannten Vorhaltefinanzierung rette keine Klinik. Es gebe überhaupt keine Bedarfs- und Auswirkungsanalyse. Durch die mehr oder weniger willkürliche Zu- und Aberkennung von Leistungsgruppen entstünden Planungsschwierigkeiten mit unabsehbaren finanziellen Auswirkungen. Die Einführung der Vorhaltepauschalen ändere nichts, nur den jetzt schon übergroßen bürokratischen Aufwand werde sie weiter verstärken.

Das Bündnis fordert stattdessen, den von Insolvenz bedrohten Krankenhäusern mit Akuthilfen unter die Arme zu greifen. Aber die Politikerinnen und Politiker setzten offenbar auf die bereinigende Kraft des Marktes, um so jede Verantwortung für die absehbare Pleitewelle von sich weisen zu können.

Private Finanzquellen für die Reform würden jedoch an Bedingungen geknüpft sein. Nicht zufällig forderte der Gesundheitsökonom Boris Augurzky, einer der Väter der jetzigen Krankenhausreform, 2018 einen “Abbau regulatorischer Restriktionen”, um das notwendige private Kapital für die Zentralisierung der Krankenhäuser zu gewinnen.

Das Bündnis fordert die Abschaffung des Fallpauschalensystems (DRGs), den Stopp der Privatisierung von Krankenhäusern, gute Arbeitsbedingungen und verbindliche Personalschlüssel für alle Bereiche im Krankenhaus und das Verbot von private Equity und rendite-orientierten, privaten Investoren im Gesundheitswesen. [jdm]