Heute wurde vom High Court in London entschieden, dass der Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen einen Beschluss Großbritanniens zu seiner Auslieferung an die USA in Berufung gehen darf, sollten die USA und Großbritannien bis zum 16.04.2024 keine angemessenen Zusicherungen machen, dass Assange in den USA nicht die Todesstrafe droht und dass er nicht dadurch benachteiligt wird, dass er Australier ist und kein US-Staatsbürger.

Obwohl die USA in diesem Verfahren bereits alle Möglichkeiten hatten, genau diese Zusicherungen zu geben, werden sie vom Gericht wieder dazu eingeladen. Sollten sie Zusicherungen geben, können Assange und seine Anwälte sich noch einmal zu diesen Zusicherungen äußern. Gibt es die Zusicherungen nicht, so kommt es ohne eine weitere Anhörung am High Court zu einer Berufungsverhandlung am Supreme Court.

Assange wurde vom Gericht dagegen nicht die Möglichkeit gegeben, weitere Beweise vorzulegen. Damit hat das Gericht mal wieder gezeigt, dass es ihm nicht um unparteiische Rechtssprechung geht, sondern darum, den politischen Forderungen der USA zu genügen ohne das Recht zu offensichtlich in den Dreck zu treten.

Moritz Müller berichtete auf den Nachdenkseiten, dass die Ehefrau von Assange, Stella Assange, sichtlich außer sich war, und man ihr anmerkte, dass es für sie schwer war, diese Wendung zu erfassen. Stella Assange sagte, dass die USA nun eingeladen seien, von politischer Seite einen Brief zu schreiben, während es ihrem Mann nicht erlaubt würde, Beweise dafür einzubringen, dass die USA Pläne schmiedeten, ihn zu entführen oder zu töten. Sie forderte den US-Präsidenten dazu auf, diesen Fall zu den Akten zu legen.

Martin Sonnborn fasste in einem Tweet auf X das Verfahren u. a. so zusammen: „Dass ein australischer Publizist außerhalb des US-Staatsgebietes für die von der Pressefreiheit geschützte Veröffentlichung von in öffentlichem Interesse stehendem Material nach einem US-Spionagegesetz aus dem 1. WK in 17 Anklagepunkten straffällig geworden sein soll, ist vollkommen absurd.“ Heute schrieb er, der heutige Beschluss bedeute „mindestens ein weiteres Jahr im kafkaesken Rechtssystem Großbritanniens. Aber immerhin keine direkte Auslieferung an die USA.“ [jdm]