Die Unternehmensgruppe Herrenholzer Schinken in Börger hat laut NOZ von heute Insolvenz angemeldet. Viele Firmen melden, dass sie ihr Personal reduzieren wollen. VW hat einen Einstellungsstopp gemeldet, im Hafen von Bremerhaven  wird in Kurzarbeit gearbeitet. Auch die Nordland Papierfabrik in Dörpen befindet sich noch in Kurzarbeit.

Gleichzeitig klagen Betriebe auch laufend, dass sie in ihrer Entwicklung durch Personalmangel behindert werden. Gestern wurde berichtet, dass der Expert Markt Sögel seine Tore schließt, weil kein Personal gefunden werden kann.

Interessant wäre in diesem Zusammenarbeit, ob die zu erwartende Freisetzung von Arbeitnehmern den Mangel an Arbeitskräften in absehbarer Zeit reduzieren wird. Die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, sieht in den Ankündigungen zum Personalabbau keine Größenordnungen, die geeignet wären, um den vielerorts hohen Bedarf an Arbeits- und insbesondere Fachkräften entscheidend zu reduzieren.

Es sei eher so, dass Menschen, die Arbeit suchen, auf einen aufnahmefähigen Markt treffen. In Niedersachsen sind bei den Agenturen für Arbeit derzeit rund 77.000 freie Stellen gemeldet, im Land Bremen sind es 9.100. Gesucht würden vor allem Kräfte mit guten Qualifizierungen.

Die Frage, ob für einen neuen Arbeitsplatz die Branche oder gar durch Umschulung der Beruf gewechselt werden müsse, lasse sich pauschal nicht beantworten. Die Arbeitsagentur biete hier individuelle Beratung an.

Versuche in der Vergangenheit, hiesige Arbeitskräfte für landwirtschaftliche Tätigkeiten zu gewinnen, hätten nur selten zum Erfolg geführt. Insbesondere körperlich anstrengende Erntetätigkeiten würden angesichts des hohen Personalbedarfs auch in höher bezahlten und weniger anstrengenden Jobs anderen Bereichen ungern angenommen. Das gelte auch für osteuropäische Länder, in der sich die wirtschaftliche Lage über die Jahre verbessert hat, sodass es für Landwirte immer schwieriger werde, dort Erntehelfer zu finden.

Zur Zeit gibt es Gerüchte, dass die Kurzarbeit bei der Firma Nordland Papier in Dörpen zum Jahresende ausgesetzt werde. Dazu wollte die Arbeitsagentur aus Datenschutzgründen keinerlei Auskünfte geben; eine Anfrage bei Nordland blieb unbeantwortet.

Generell schreibt das Sozialgesetzbuch III (SGB III) in §96, Absatz 4, vor, dass Kurzarbeit nur genehmigt wird, wenn ein Arbeitsausfall z. B. aus wirtschaftlichen Gründen nicht vermeidbar ist. Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall, der durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann. Insofern wäre es im Sinne des Gesetzes, wenn zum Jahresende die Resturlaubsansprüche genommen würden und die Kurzarbeit entsprechend ausgesetzt würde. [jdm/HM]