Am 10. Juli 2023 hatte der Bonner Diplom-Mathematiker Wolf Göhring Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier erstattet, weil der Bundespräsident mutmaßlich gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen habe.

Steinmeier hatte im ZDF gesagt, man solle den USA bei der Lieferung von Streumunition an die Ukraine nicht in den Arm fallen. Nach Meinung von Göhring hat die Bundesrepublik mit der Ratifizierung des Vertrags über das Verbot von Streumunition aber die Verpflichtung übernommen, aktiv gegen die Weiterverbreitung von Streumunition vorzugehen. Dazu gehört z. B. dass den USA verboten werden muss, zur Lieferung der verbotenen Waffen Stützpunkte und Infrastruktur (Flughäfen, Häfen, Bahnen, Straßen) der Bundesrepublik zu benutzen. Auf jeden Fall gehört dazu nicht, dass der Bundespräsident die USA dazu ermuntert, die verbotenen Waffen zu liefern.

Das fanden wir ebenfalls kriminell und erstatteten auch eine Anzeige gegen den Staatspräsidenten. Wie zu erwarten, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Ermittlungsverfahren abgelehnt. In der Ablehnung heißt es lapidar „In den Ausführungen des Herrn Bundespräsidenten kann in dem Gesamtzusammenhang kein „verleiten“ oder „fördern“ im Sinne des § 20a KrWaffG erblickt werden.

Im Gesetz heißt es: „Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen überlässt, einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbringt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, insbesondere sie transportiert, lagert oder zurückbehält,
2. einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung verleitet oder
3. eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung fördert.“

Wenn also der Bundespräsident den USA sagt, beim Verschicken der Streubomben habt ihr meinen Segen und nutzt auch gern die deutsche Infrastruktur, dann ist das keine Förderung des Streubombeneinsatzes.

Laut Wikipedia ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet. Justizministerin ist in Niedersachsen Steinmeiers Parteikollegin Kathrin Wahlmann. [jdm]