Bode begründet seinen Rücktritt

Bischof Franz-Josef Bode tritt zurück: Mit Wirkung vom 25. März 2023 hat Papst Franziskus der Bitte des 72-Jährigen entsprochen, sein Amt als Bischof von Osnabrück niederlegen zu dürfen. Der Bischofssitz im Bistum Osnabrück ist damit ab sofort vakant. Zu den Gründen für seinen Rücktritt nimmt Bode in einem Video Stellung.

„Der Entschluss zu diesem Rücktritt ist in den letzten Monaten in mir gereift“, erklärt Bode in seiner öffentlichen Stellungnahme, in der er mehrere Gründe für diesen Schritt anführt. So habe der im vergangenen September veröffentlichte Zwischenbericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück noch einmal deutlich seine eigenen Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen vor Augen geführt. Er bekenne sich ausdrücklich zu seiner Verantwortung als Bischof wie zu seinen persönlichen Fehlern, so Bode: „Ich kann heute nur alle Betroffenen erneut um Verzeihung bitten!“

Er wünsche sich, dass vor dem Hintergrund des erlittenen Vertrauensverlusts sein nun vollzogener Rücktritt als Bischof für die Menschen im Bistum auch befreiend wirken könne, so Bode. Der Zeitpunkt sei auch deshalb geeignet, weil die in unmittelbarer Reaktion auf die Studie von ihm angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit Fällen sexualisierter Gewalt inzwischen auf den Weg gebracht seien: „Der diözesane Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch ist erheblich gestärkt, die Aufarbeitung geht weiter.“

Mit der öffentlichen Bekanntgabe in Rom und Osnabrück wird der Rücktritt von Bischof Bode unmittelbar wirksam. Der Bischofssitz im Bistum Osnabrück ist damit ab sofort nicht mehr besetzt. Das Kirchenrecht legt fest, dass zeitgleich mit dem Bischof auch das Amt des Generalvikars erlischt und alle dem Bischof zugeordneten Gremien aufhören zu bestehen (Gemeinsamer Rat, Priesterrat, etc.).

Im selben Moment geht die Verantwortung zur Leitung des Bistums zunächst automatisch auf den (dienstältesten) Weihbischof über; im Bistum Osnabrück ist das Weihbischof Johannes Wübbe. Innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz muss dann das Domkapitel zusammentreten, um in geheimer Wahl einen Diözesanadministrator zu bestimmen. Der Diözesanadministrator übernimmt dann bis zur Wahl eines neuen Bischofs die kommissarische Leitung des Bistums. Er bestimmt zudem einen ständigen Vertreter, der in der Zeit der Sedisvakanz die Aufgaben des Generalvikars übernimmt. [jdm/PM Bistum OS]