Bei dem gestrigen Großbrand in einer Schweinezuchtanlage in Alt Tellin in Mecklenburg-Vorpommern sind Zehntausende Schweine qualvoll in den Flammen gestorben. Nur etwa 1.500 der insgesamt circa 59.000 Tiere konnten gerettet werden. Die Brandursache ist laut einem Medienbericht bislang noch unklar. Dies ist nicht der erste Vorfall in dem Betrieb: Schon 2019 kamen dort etwa Tausend Schweine wegen einer defekten Lüftungsanlage ums Leben. PETA hat nun bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Strafanzeige gegen die Betreiber erstattet: Aufgrund mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen wurde möglicherweise billigend in Kauf genommen, dass die Schweine qualvoll ersticken oder bei vollem Bewusstsein verbrennen.

Jährlich sterben mehrere Zehntausend Tiere bei Stallbränden, weil die gesetzlichen Vorgaben unzureichend sind. PETA kritisierte die bestehenden Brandschutzverordnungen in der Vergangenheit schon mehrfach, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese minimalen Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.

In den Brandschutzkonzepten von Neuanlagen heißt es z. B. lapidar: „Die brennbaren Stoffe am Boden können sich nicht entzünden, da hier die Zündquellen fehlen.“ oder „Durch die geringen Spannungen ist eine Zündung der festen Stoffe nur mit heißen Oberflächen möglich, die durch die elektrischen Anlagen nur schwer bis gar nicht zu erzeugen sind.“ Demnach dürften in den Stallanlagen Brände gar nicht passieren.

Aber sie passieren dennoch ständig, wie z. B. 2018 in Neudörpen, wo 460 Schweine verendet sind. Oder in Garrel 2018 wo 2300 Schweine verbrannten oder in Recke 840 Tiere verreckten. Dabei wird in der Öffentlichkeit mit zweierlei Maß gemessen. Misshandlungen von Hunden und Katzen erzeugen Protest; die unheimlich grausame Todesart für die Nutztiere bei Stallbränden erzeugt eher den Reflex, den Schaden für den Stallbetreiber zu berechnen. Tiere, die zu Ernährungszwecken gehalten werden, gelten als reine Produktionsgüter. Verbrennen oder ersticken sie bei einem Stallbrand, wird ausschließlich der entstandene Sachschaden berechnet. Die Massentierhaltung nimmt das Verbrennen von lebendigen Tieren als üblichen Betriebsunfall einfach in Kauf; die Stallkonzepte lassen ein Retten der Tiere gar nicht zu. [jdm/ PM Peta]