Prof. Dr. Stefan Sell beleuchtet in seinem heutigen Blog-Eintrag den Widerspruch zwischen Feststellungen zur Alterssicherung. Einerseits haben sich laut der Aussage des letzten Alterssicherungsberichts 2020 der Bundesregierung die Alterseinkommen in den vergangenen Jahren günstig entwickelt und die Altersbezüge seien deutlich stärker als die Inflationsrate gestiegen. Ein älteres Ehepaar verfüge laut der Analyse im Durchschnitt über monatlich 2.907 Euro netto, allein stehende Männer über 1.816 Euro, Frauen über 1.607 Euro.

Gleichzeitig geht das Deutsche Institut für Urbanistik in drei Fallstudienstädten – Bielefeld, Hamm und Kiel – davon aus, dass Altersarmut für Kommunen künftig an Bedeutung und Brisanz zunehmen wird.

Altersarmut mit und ohne Grundsicherung im Vergleich
Altersarmut mit und ohne Grundsicherung im Vergleich

Sell führt aus, dass als Maßstab für Altersarmut fast immer nur die Zahl der Grundsicherungsempfänger genommen werde. Dabei werde außer Acht gelassen, dass viele arme Rentner sich scheuen würden, diese Sozialhilfeleistung zu beantragen. Werde bei Rentnern dagegen der zur Messung von Armut übliche Maßstab genommen, sehe die Sache anders aus. Nach der offiziellen Definition ist man von Armut gefährdet, wenn man als Alleinstehender oder als Haushalt mit zwei oder mehr Personen über weniger als 60 Prozent des Median-Einkommens verfügt. Wenn man also derzeit als allein stehende Person weniger als 1.074 Euro im Monat für alles – also Wohnen, Lebenshaltung, Teilhabe an der Gesellschaft – zur Verfügung hat, dann gilt man als „von Armut gefährdet“.

Armutsgefährdungsquoten

2019 bezogen nur 561.969 Senioren Grundsicherung, aber 2.840.237 über 65jährige lebten unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Und die Zahl der Altersarmen nimmt deutlich stärker zu, als die Gesamtzahl der Armutsgefährdeten. Mehr bei Aktuelle Sozialpolitik… . [jdm, Grafik: Aktuelle Sozialpolitik]