Die SPD hatte in einer E-Mail ihre Bedingungen zur Bewaffnung von Drohnen mitgeteilt. Wir haben dem örtlichen SPD-Bundestagsabgeordenten Markus Paschke unseren Kommentar zukommen lassen, dass die Bedingungen kurzgefasst lauten, einer Bewaffnung werde zugestimmt, wenn das Töten von Menschenhand gesteuert, nur legal und mit psychologischer Betreuung für die Mörder geschehe.

Markus Paschke hat jetzt in einer E-Mail geantwortet, dass er die vom SPD-Vorstand genannten Bedingungen unterstützt. Mit diesen gehe die SPD in eine öffentliche Anhörung des Bundestags zum Thema Bewaffnung von Drohnen. Die Anhörung soll am 05.10.2020 stattfinden.

Paschke distanziert sich davon, dass die Soldaten, die die bewaffneten Drohnen steuern werden, als Mörder bezeichnet würden. Die Drohnen dienten dem Schutz der Soldaten.

Da Kampfdrohnen hauptsächlich von den reichen Staaten in den armen Ländern eingesetzt werden, fragt man sich doch, wie sie unsere Soldaten schützen könnten. Wer wissen will, was Kampfdrohnen wirklich anrichten, kann dies im IPPNW-Report über die humanitären Folgen von Drohnen nachlesen. Dort steht nichts von armen deutschen Soldaten, die sich mit Kampfdrohnen schützen müssten.

Kurt Tucholsky schrieb 1931 in der Zeitschrift Die Weltbühne  unter dem Pseudonym Ignaz Wrobel zum 1. Weltkrieg: „Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.“ [jdm]