Ergebnis einer Google-Suche nach Mini-Photovoltaikanlagen
Eine einfache Google-Suche nach Mini-Photovoltaik-Anlagen ergibt eine große Zahl von Anbietern

Der Deutschlandfunk berichtete, dass es mittlerweile als Bausatz oder komplett montierte Solar-Module gibt, die zwischen 200 und 500 Euro kosten. Mieter können die Solar-Module aus dem Fenster hängen oder an die Balkonbrüstung, Stecker in die Steckdose und der selbst produzierte Strom kann in das eigene Stromnetz eingespeist werden.

Es wird dann weniger Strom über den Zähler vom Stromanbieter genommen und dementsprechend wird weniger Strom verbraucht. Der DLF bezeichnete es allerdings als umstritten, ob erstens diese Anlagen angemeldet werden müssen und zweitens, ob der Zähler getauscht werden muss.

Wir haben deshalb bei unserem örtlichen Netzbetreiber EWE nachgefragt. Für Dietmar Bücker von der EWE Konzernkommunikation ist hier nichts umstritten, sondern die EWE hat ganz klare Anforderungen: „Die Anmeldung von PV-Anlagen (egal welcher Größe) im Marktstammdatenregister ist eine Vorgabe des Gesetzgebers. Das Register wird von der BNetzA geführt.“

Außerdem seien alle Erzeugungsanlagen beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Dies sei gesetzlich geregelt und von der VDE-Anwendungsregel 4105 vorgeschrieben. Für den Netzbetreiber sei dies im Sinne einer sicheren Netzführung unabdingbar, weil dieser wissen müsse, wo Erzeugungsanlagen im Netz angeschlossen sind. Auch eine Vielzahl von Kleinstanlagen in der Summe seien netzrelevant. „Bei EWE NETZ kann jede PV-Anlage in wenigen Minuten einfach online angemeldet werden unter www.ewe-netz.de,“ so Bücker.

Der vom Netzbetreiber bezogene Strom wird anders vergütet, als der selbst erzeugte Strom, der unter Umständen ins öffentliche Netz eingespeist wird. Für die EWE ist deshalb klar, dass der Zähler getauscht werden muss, wenn kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, der Bezug und Einspeisung registrieren kann Dies sei bei rund 90 Prozent der Kunden der Fall. [HM/jdm]