Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Bürgergeld will Regierungspolitik stützen – aber die Zahlen geben es nicht her

Im Dezember 2025 veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung die Studie „Jobsuche im Bürgergeld". Die Pressemitteilung der Stiftung lautete "Bürgergeldempfänger: Viele sind krank, die Hälfte sucht keinen Job – und Jobcenter bieten zu wenig Stellen an" und gab damit eine Tendenz vor, die die Studie selbst gar nicht her gab. Befragt wurden tatsächlich nur erwerbsfähige Leistungsbeziehende zwischen 25 und 50 Jahren, die mindestens seit einem Jahr Bürgergeld beziehen und arbeitslos oder arbeitsuchend sind. Menschen, die erst seit kurzem Bürgergeld empfingen und in der Regel noch sehr aktiv bei der Jobsuche sind, wurden für die Stichprobe nicht erfasst.

Die Kritik an den Jobcentern, die angeblich keine Stellenangebote anbieten würden, ist für Prof. Stefan Sell , Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, wenig stichhaltig. Erwerbsfähig sei nach deutscher Definition jeder, der in der Lage ist, mehr als drei Stunden am Tag arbeiten zu können. "Unabhängig von der gar nicht so einfach zu beantwortenden Frage nach der Art und Weise einer „Erfolgsmessung“ der Arbeit der Jobcenter: Man sollte immer daran denken, dass Jobcenter zuweilen auch deshalb keine Jobangebote unterbreiten, weil es für die jeweilige Person schlichtweg kein solches gibt."

Der Wohlfahrtsverband "Der Paritätische" ist der Auffassung, dass, um Missverständnisse in der Berichterstattung zu vermeiden, folgende Punkte zu beachten seien: "Befragt wurden ausschließlich Langzeitbeziehende (mindestens ein Jahr im Bezug). Die aktivste Gruppe – jene im ersten Jahr – fehlt komplett. 40 Prozent der Abgänge aus dem Bürgergeld erfolgen aber genau in diesem ersten Jahr. Knapp 60 Prozent der Befragten sind seit drei Jahren oder länger im Bezug, 40 Prozent sogar seit über fünf Jahren. Dass Menschen, die seit drei, fünf oder mehr Jahren im Leistungsbezug sind, Phasen haben, in denen sie sich nicht bewerben oder die Jobsuche zeitweise aufgegeben haben, ist wenig überraschend, sagt aber nichts über „die Bürgergeldbeziehenden" insgesamt aus.

Von der Aussage „die Hälfte sucht keinen Job" bleiben bei genauer Betrachtung etwa 10 Prozent (wohlgemerkt einer spezifischen Teilgruppe aus der Gesamtheit aller Menschen im Bürgergeld!): 59 Prozent haben legitime Gründe (etwa Krankheit, Kinderbetreuung, laufende Maßnahmen). Für die restlichen 41 Prozent gilt: 73 Prozent suchen aktiv nach Arbeit. Eine vorab verbreitete Pressegrafik verwendet zudem den Begriff „Gelegenheitsarbeit ('Schwarzarbeit')" – obwohl die Studie nach Schwarzarbeit aus methodischen Gründen gar nicht gefragt hat.

Die Studienergebnisse zeigen dagegen deutlich: Die große Mehrheit der Menschen im Bürgergeldbezug will sich aktiv engagieren und arbeiten. Zugleich weisen die Befunde auf erhebliche Defizite der Beschäftigungsförderung hin: 42,6 Prozent der Befragten haben im gesamten Zeitraum ihres Leistungsbezugs kein einziges Stellenangebot vom Jobcenter erhalten. Der Anteil der durch die Arbeitsverwaltung vermittelten Personen ist zwischen 2014 und 2023 von 14 auf 5 Prozent gefallen. Auch Frauen werden systematisch weniger gefördert. Die Debatte sollte sich daher auf die Qualität und Ausstattung der Jobcenter konzentrieren."

Die Bertelsmann-Stiftung ist eine der mächtigsten Denkfabriken in Deutschland. Sie greift mit ihren Studien aktiv in die Politik auf allen Ebenen von Regierungspolitik bis zur Kommune ein. Ihre Politikvorschläge lassen sich unter der Überschrift "Ökonomisierung" zusammenfassen. Ihre neoliberalen Vorschläge zielen auf die Privatisierung in allen staatlichen Angelegenheiten, wie dem Gesundheitswesen, der Bildung und der öffentlichen Verwaltung. Sie möchte die EU politisch und militärisch als Weltmacht etablieren. Dabei geht sie nicht plump propagandistisch vor und konnte so die Politikentwicklung der SPD fast vollständig übernehmen. [jdm]

SPD-Mitglieder gegen Verschärfungen beim Bürgergeld

Auch wenn es nicht zu glauben ist: Es gibt anscheinend immer noch Mitglieder in der SPD, die die Partei nicht ausschließlich als Karriereverein betrachten, sondern noch an die sozialdemokratische Tradition anknüpfen und sozialpolitisch etwas Positives bewegen wollen. 166 Erstunterzeichner haben ein Mitgliederbegehren unter dem Motto "Liebe SPD, bleib stabil!" gegen die Verschärfungen des Bürgergeldes gestartet. Inzwischen haben 2600 Mitglieder das Begehren unterstützt. Auf der Seite "Mitgliederbegehren.org" kann das Begehren unterzeichnet werden.

Konkret fordert das Mitgliederbegehren, dass es keine Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld geben dürfe. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, dürfe nicht in Existenzangst gedrängt werden. Sanktionen, die das Existenzminimum gefährdeten, widersprächen der Menschenwürde.

Das Bürgergeld solle im Gegensatz zu den Planungen der Regierung und der SPD-Führung zu einer existenzsichernden Leistung weiterentwickelt werden durch bessere Unterstützung, Qualifizierung, Coaching und psychosoziale Hilfe. Das Bürgergeld solle eine armutsfeste Grundsicherung darstellen, die Lebensrealitäten anerkenne und Teilhabe ermögliche. Es dürfe keine Wiederauflage der Agenda 2010 geben.

Die aktuellen Debatten rund um vermeintliche „Arbeitsverweigerung“ reproduzierten rechte, sowie neoliberale Narrative und führen zu einer Entsolidarisierung, statt Lösungen für reale Probleme wie den Niedriglohnsektor, Wohnungsmangel oder Bildungsungleichheit zu bieten. Die Diskussion um das Bürgergeld lenke die Diskussion statt auf die Ursachen von Armut auf symbolpolitische Maßnahmen. Maßnahmen wie die Vermögenssteuer oder die Erhöhung der Erbschaftssteuer seien in den Fokus zu nehmen, anstatt populistischen Forderungen nachzugeben.

Im Vorwärts weist ein Artikel darauf hin, dass dieses Begehren nicht den formalen Anforderungen des SPD-Statuts entspricht. Man darf gespannt sein, wie die SPD-Führung diese Meinungsäußerung der Mitglieder abbügeln wird. [jdm]

An Erbärmlichkeit nicht zu toppen: Der Bürgergeldbeschluss der Großverdiener

Da saßen bei der Pressekonferenz drei GroßverdienerInnen (Söder, Bas, Klingbeil) und ein Millionär (Merz), die alle ihre horrenden Bezüge direkt vom Staat bekommen und erzählten mit wichtigen Minen, wie sie beabsichtigen, die ärmsten Bürger zu drangsalieren, um dem Staat etwas Geld zu sparen. Die zwei SPDler haben damit deutlich gemacht, dass auch sie bereit sind, den Sozialstaat mit Füßen zu treten.

Der einzige Trost bei diesem trostlosen Auftritt ist, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht die großen Auswirkungen haben werden, wie sie da verkündet wurden. Und zweitens wird das Bundesverfassungsgericht die schlimmste der neuen Regeln - die Totalkürzung von Leistungen – aller Voraussicht nach wegen Verfassungswidrigkeit wieder canceln.

Nach einem versäumten Termin beim Jobcenter sollen 33 % der Leistungen gekürzt werden, nach einem zweiten versäumten Termin ein weiteres Drittel und beim dritten versäumten Termin sollen alle Leistungen gestrichen werden. Dieser Beschluss zeigt wieder einmal, dass diese Bundesregierung keinerlei Respekt vor unserer Verfassung hat und das Grundgesetz nur zur Kenntnis nimmt, wenn es Wege sucht, es zu umgehen.

Wie Merz mit der gespielt entschlossenen Stimme vortrug, dass in Zukunft der Antragsteller von Bürgergeld zu einem Gespräch eingeladen werde und einen Vertrag über gegenseitige Pflichten unterschreiben müsse, zeigt schon, dass er gar nicht weiß, worüber er redet. Diesen Vertrag gibt es schon seit der Einführung von Hartz IV und ist eine der sinnlosesten bürokratischen Prozeduren.

Die Sanktionen sollen nach dem Willen der vier Großverdiener schon nach dem ersten versäumten Termin verhängt werden. Das wird zu vielen Klagen von verzweifelten Menschen  führen, weil ein Termin immer versäumt werden kann. Mitteilungen an das Jobcenter über Hindernisgründe (Krankheit, usw.) sind in Zehntausenden von Fällen nicht möglich, weil die Jobcenter nicht erreichbar sind, weil die Hotlines nicht zuständig sind, weil keine E-Mails mehr möglich sind, weil Mitarbeiter telefonisch nicht erreichbar sind und alle Leistungsbezieher auf das elektronische Portal verwiesen werden, was ganz eigene Tücken mit sich bringt. Im Emsland gibt es diese Probleme der Erreichbarkeit allerdings nicht, weil sich die Jobcenter bei den Gemeindeverwaltungen befinden.

Die meisten Antragsteller nehmen ihre Termine sowieso wahr; es handelt sich also nicht um das Massenphänomen, von dem Merz und Bas schwafeln. Schlimm ist aber, dass diese Sanktionen vor allem diejenigen treffen, die sowieso schwer gebeutelt sind.

Das Bürgergeld ist nämlich gar nicht die Absicherung für arbeitslose Menschen, sondern die Hilfe für alle möglichen Problemlagen. Von den 5,4 Mio. Leistungsempfängern sind rund 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche. 2,2 Millionen Menschen stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil sie zum Beispiel zur Schule gehen, ein Studium absolvieren, Angehörige pflegen oder sich um kleine Kinder (689.379 Personen) kümmern. 781.000 arbeiten bereits, verdienen aber nicht genug, um ohne zusätzliche Hilfe klarzukommen. Davon haben 265.000 einen Minijob, 65.000 sind selbstständig. Bleiben 1,7 Millionen Bürgergeldempfänger übrig, die nicht arbeiten. 950.000, also 56 Prozent, davon sind Deutsche, 750.000, also 44 Prozent, sind Ausländer. Die größte Gruppe unter den Ausländern machen Ukrainer aus (168.961), dann kommen Syrer (123.573), Menschen aus anderen Staaten der EU (113.845) und mit einigem Abstand Afghanen (38.930).

Zwei Drittel der Arbeitslosen in der Grundsicherung haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Und sie haben nicht nur dieses Handicap. Viele haben psychische oder körperliche Erkrankungen, die es ihnen unmöglich machen, einen Arbeitsplatz zu ergattern und ihn auch zu behalten, aber sie sind noch nicht als erwerbsunfähig anerkannt. Denn dafür gilt allein das Kriterium, ob jemand in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Bei dem Beschluss von Söder, Merz, Bas und Klingbeil handelt es sich also um einen Feldzug gegen Kranke, Behinderte und Kinder von armen Menschen. Die Sanktionierung einer Mutter, die ihren Termin versäumt hat, sanktioniert auch deren Kinder, die von dem gemeinsamen Familieneinkommen leben.

Was Merz und Bas mit wichtigen Minen verkündeten, ist an Erbärmlichkeit nicht mehr zu toppen. Die Umbenennung des Bürgergeldes in „Grundsicherung“, die Merz sich als großes Verdienst anrechnet, ist natürlich nichts als Wortgeklingel. Bevor die Leistung von Rot-Grün in „Bürgergeld“ umgetauft wurde, hieß das ALG II offiziell „Leistungen nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Da hat die CDU ja den ganz großen Coup gelandet. [jdm]

NOZ tischt wiederkehrende Lüge zu Bürgergeld auf

"Lohnt Arbeit mit Bürgergeld überhaupt?" lautet eine Frage in einem DPA-Artikel in der heutigen NOZ. Und dann folgt eine Falschantwort, wie sie mittlerweile Standard ist, weil sich weder Journalisten noch Politiker die Mühe machen, das tatsächliche Sozialrecht anzuschauen: beide Gruppen verdienen so viel, dass sie das Bürgergeld aus eigener Anschauung nicht kennen.

"Wenn Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld zusammenkommen, ... – dann lohnt sich Mehrarbeit oft nicht." Kinderzuschlag wird voll auf das Bürgergeld angerechnet, kann also das Bürgergeld nicht erhöhen. Und der Bezug von Wohngeld und der Bezug von Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus - es gibt entweder das eine oder das andere.

Um die Lüge vom Bürgergeldempfänger, der nicht arbeiten will, weil er zu viele kombinierte Sozialleistungen bekommt, immer wieder zu kolportieren, wird die Lüge wie die heutige in der NOZ immer wieder erzählt, aber sie wird dadurch nicht richtiger. [jdm]

Bürgergeld: Die Fakten zu den Gerüchten

"Die Zeit" hat in einem Artikel (vom 25. Januar 2024 hinter der Bezahlschranke) sehr übersichtlich die Fakten zum Bürgergeld dargestellt. Ausgangspunkt ist die Kampagne der CDU und FDP zur Verleumdung von Bürgergeldempfängern und die neuen verschärften Regeln zur Sanktionierung, die Hubertus Heil (SPD) einführte.

Aktuell gibt es 5,4 Millionen Bürgergeldbezieher. Das klinge zwar viel, aber 1,5 Millionen davon seien Kinder. Bleiben 3,9 Millionen erwerbsfähige Menschen. Davon stünden 2,2 Millionen "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung", weil sie zum Beispiel zur Schule gehen, ein Studium absolvieren, Angehörige pflegen oder sich um kleine Kinder (689.379 Personen) kümmern. So sei es zum Beispiel möglich, während der Elternzeit ergänzend Bürgergeld zu beziehen, wenn das Elterngeld nicht zum Leben reicht. Andere nähmen an einer staatlichen Fördermaßnahme teil (494.674). Oder sie arbeiten bereits, verdienen aber nicht genug, um ohne zusätzliche Hilfe klarzukommen (781.000 so genannte Aufstocker). Diese „Aufstocker“ kann man weiter aufteilen: 41.000 machen eine Ausbildung, 265.000 haben einen Minijob, 65.000 sind selbstständig.

Damit bleiben 1,7 Millionen Bürgergeldempfänger übrig, die nicht arbeiten. 950.000, also 56 Prozent, davon sind Deutsche, 750.000, also 44 Prozent, sind Ausländer. Die größte Gruppe unter den Ausländern machen Ukrainer aus (168.961), dann kommen Syrer (123.573), Menschen aus anderen Staaten der EU (113.845) und mit einigem Abstand Afghanen (38.930).

Zwei Drittel der Arbeitslosen in der Grundsicherung haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ohne ausreichende Qualifikation sei es oft schwierig, eine Stelle zu finden. Nur 23 Prozent aller offenen Stellen in Deutschland sind laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für Bewerber ohne Abschluss geeignet. Hinzu komme, dass nicht alle offenen Stellen dort seien, wo die Arbeitslosen leben. Und wegen eines Niedriglohnjobs könne kaum einer den Wohnort wechseln.

Unter Langzeitarbeitslosen seien vermutlich viele, die zwar formal einen Job annehmen könnten, wegen »multipler sozialer Problemlagen« aber dazu nicht in der Lage seien. Dabei gehe es um Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen.

Die Krankenkasse AOK Rheinland/ Hamburg habe ausgewertet, dass Bürgergeldempfänger doppelt so häufig wie arbeitende Versicherte an einer Depression oder einer Lungenkrankheit leiden. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitslose Diabetes oder eine Herzkrankheit haben, sei erhöht. Bei den Flüchtlingen befänden sich viele noch in den Sprach- und Integrationskursen.

Somit besteht das aufgebauschte Problem der Verweigerung von Arbeit nur in wenigen Einzelfällen. Der Artikel schließt mit der Feststellung, dass die Zahl der Erwerbstätigen im Durchschnitt des vergangenen Jahres den Rekordwert von 45,78 Millionen erreichte. „Es arbeiten also so viele Menschen wie nie zuvor in der Geschichte der Republik.“ [jdm]

Bürgergeld: Merz und CDU verbreiten Fakes

Berechnungsbogen Bürgergeld
Beispiel eines Berechnungsbogens für Bürgergeld noch mit den Sätzen aus 2023

Die Tagesschau berichtet auf ihrer Internetseite über eine Studie des IFO-Instituts unter dem Titel „Wenn Mehrarbeit sich nicht lohnt“ und tut so, als ob dies ein Beitrag zur Diskussion über die populistische These der CDU sei, dass Bürgergeldempfänger zu faul zum Arbeiten seien. Dabei geht es in der Studie darum, dass in bestimmten Situationen eine Lohnerhöhung durch Sozialabgaben zum großen Teil aufgefressen werden kann, was tatsächlich ein (seltenes) Problem ist, aber mit dem Thema Bürgergeld nichts zu tun hat.

Hartz IV – ob als ALG II oder als Bürgergeld betitelt – wurde eingeführt, um durch die weitgehende Abschaffung der Leistungen für Arbeitslose (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) die Arbeiter unter Druck zu setzen, schlechte und schlecht bezahlte Jobs auszuhalten. Jedem Arbeiter, dessen Firma pleite geht, droht mittelfristig dass er seine Ersparnisse für den Lebensunterhalt verbrauchen muss, ohne dass ihm Hilfe zuteil wird. Das Ergebnis wird in vielen Fällen sein, dass er sich in unterqualifizierten Jobs abmüht – Hauptsache es kommt etwas Geld herein. Jeder Arbeitnehmer ist damit erpressbar geworden.

Deutschland gilt mittlerweile als Billiglohnland, das über diese unfaire Wettbewerbsverzerrung Vorteile im Exportgeschäft hatte und über das sich die Nachbarstaaten schon lange beklagt haben. Hartz IV hat die Tarifbindung erodiert und die Gewerkschaften geschwächt. Für die CDU und die FDP ist das noch nicht genug. Sie versucht mit einer Mischung aus rechter Hetze gegen eine Minderheit à la AFD und einem Extrabonus für die Arbeitgeber die soziale Lage noch einmal zu verschärfen.

Die unbewiesene Behauptung, dass das Bürgergeld dazu führt, dass Arbeit nicht angenommen wird oder sogar aufgegeben wird, führt auch Friedrich Merz in seinen Fake-Reden an. Dass der so genannte Arbeitnehmerflügel der CDU durch seinen Vorsitzenden Karl-Josef Laumann diesem Vorstoß von Merz die Zustimmung erteilt hat, zeigt eigentlich nur, dass es die CDU-Sozialausschüsse nur noch nominal, aber nicht real, gibt. Auf ihrer Homepage heißt es „Wir sehen uns als Wächterin der christlichen Soziallehre in der Politik“: Etikettenschwindel allenthalben!

Prof. Dr. Stefan Sell hat in einem Blog-Beitrag diese Erzählung der CDU (wieder einmal) auseinander genommen. Aber für die rechten Populisten zählen Fakten sowieso nicht – die Hetze gegen die Armen hat über die Jahrhunderte immer funktioniert und mit Hilfe der Blöd-Zeitung versucht die CDU auch heute damit zu punkten.

Im 16. Jahrhundert wurden Arme, sofern sie nicht eindeutig krank oder kriegsversehrt waren, als diejenigen verachtet, die a) ihr Vermögen verschleudert hätten, b) die nicht sesshaft werden wollten und c) Gauner und Huren. Viel weiter ist die CDU heute noch nicht.

Ergänzt wird die Erzählung von den faulen Arbeitslosen noch von der Mär, die die Tagesschau heute pushen wollte, dass Bürgergeldempfänger mehr Geld bekommen, als Arbeitende. Tatsache ist, dass jemand, der sehr wenig verdient, zusätzlich Bürgergeld bekommen kann, um das Lebensminimum zu erreichen. Diesen so genannten Aufstockern wird dabei nicht der ganze Lohn angerechnet, sondern es bleibt ein Grundfreibetrag und ein Erwerbstätigenfreibetrag anrechnungsfrei.

Normalerweise wird beim Bürgergeld der Bedarf errechnet. Bei einer allein stehenden Person sind dies seit diesem Jahr 563 Euro im Monat. Hinzu kommt die Miete, deren Höchstgrenze jeweils lokal, meist landkreisweit, festgelegt wird. Abgezogen wird von dem Bedarf das eigene Einkommen, z. B. eine Unfallrente. Ist der Aufstocker erwerbstätig, wird allerdings nicht der ganze Lohn abgezogen, sondern nur ein Teil. Denn 100 € vom Lohn bleiben als Grundfreibetrag unberücksichtigt. Und für den Teil vom Lohn von 200 bis 520 € bleiben jeweils 20 % als Erwerbstätigenfreibetrag unberücksichtigt, bei dem Teil vom Lohn von 520 bis 1000 € bleiben 30 % unberücksichtigt, darüber hinaus 10 %. Das heißt, jemand der arbeitet, bekommt immer mehr Geld als ein nicht arbeitender Bürgergeldempfänger. Und gerade in dem Bereich mit diesen niedrigen Einkommen, machen diese100 oder 300 € mehr sehr viel aus.

In dem Beispiel in der Grafik arbeitet die Bürgergeldempfängerin als Putzfrau für 611,83 €. Wegen der Freibeträge werden ihr aber nur 400,28 € als Lohn angerechnet, so dass sie 211,55 € mehr in der Tasche hat, als wenn sie nicht arbeiten würde.

Der Vorstoß von Merz und seinem Laumann ist zudem noch besonders unredlich, weil derzeit so viel Menschen wie noch nie erwerbstätig sind. Bei den Bürgergeldempfängern handelt es sich fast ausschließlich um Menschen, die sich in einer besonderen Notlage befinden, weil sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht voll arbeiten können (aber noch nicht als erwerbsgemindert gelten), die allein erziehend sind, die aktuelles Opfer von Massenentlassungen nach Betriebsschließungen sind oder nur Teilzeit arbeiten können, weil sie Angehörige zu pflegen haben. Für den Börsenzocker und Hobbypiloten Friedrich Merz , der 2006 sogar dagegen klagte, dass er als Bundestagsabgeordneter seine Nebeneinkünfte offen legen sollte, spielen solche Lebenslagen natürlich keine Rolle. Für ihn ist nur wichtig, dass die Arbeiter so eingeschüchtert sind, dass sie ja keine Ansprüche stellen. [jdm]

Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

Am 1. Juli wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Damit ist nichtnur ein neuer Name für die Leistung verbunden, sondern auch verschärfte Mitwirkungspflichten, deren Nichtbeachtung mit Sanktionen belegt werden kann.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften gibt es einige Schutzmechanismen um vor unverschuldeten Härten zu schützen.

Die Arbeitsagentur weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage erfolgt. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden. Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden sei sichergestellt. [jdm]

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitsagentur meldet, dass die Arbeitslosigkeit im April 2026 um 13.000 auf 3.008.000 gesunken sei. Saisonbereinigt sei sie gegenüber dem Vormonat jedoch um 20.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 6,4 Prozent. Verglichen mit dem April des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 77.000 höher; die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im April gegenüber dem Vormonat um 12.000 gestiegen. Mit 3.665.000 war sie um 18.000 höher als vor einem Jahr.

im April wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 156.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 11.000 mehr als im Vormonat, aber 114.000 weniger als vor einem Jahr.
 
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 25.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 182.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Januar auf Februar 2026 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 16.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,75 Millionen Beschäftigten um 96.000 niedriger. 7,47 Millionen Personen hatten im Februar 2026 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 51.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,01 Millionen ausschließlich und 3,45 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 641.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 5.000 weniger als vor einem Jahr. 1.070.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im April 2026 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im April auf 3.826.000. Gegenüber April 2025 war dies ein Rückgang um 125.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 357.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. 211.000 hatten bis zum April 2026 weder eine Ausbildungsstelle noch eine Alternative gefunden. Die Statistik weist gleichzeitig 380.000 gemeldete Ausbildungsstellen aus. Aufgrund von prozessualen Umstellungen wird die Zahl der Ausbildungsstellen in der Statistik derzeit unvollständig abgebildet. Sie liegt nach Schätzungen für den März 2026 mit -7 Prozent jedoch immer noch deutlich unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. [jdm/PM]

Bund zahlt weniger für Krankenversorgung – Versicherte zahlen mehr und bekommen weniger

Der Gesetzesentwurf für die „Reform“ der Gesetzlichen Krankenkasse enthält fast alle 66 Empfehlungen, die die Professoren kürzlich vorgeschlagen haben. Die Regierung nutzt die Krankenkassenreform, um seinen Haushalt zu entlasten und nimmt der Gesetzlichen Krankenkasse noch einmal zwei Milliarden Steuerzuschuss pro Jahr weg.

Für die Versicherten wird es wieder teurer und die Pharmakonzerne werden geschont. Der Gesetzentwurf enthält Festzuschüsse für Hilfsmittel, Einschränkungen bei der Kieferorthopädie, die Teilkrankschreibung, und bei Verdacht auf Erwerbsunfähigkeit soll ein Zwang bestehen, einen Rentenantrag zu stellen. Am Zahnstatus wird man demnächst noch deutlicher die Einkommenslage der Menschen erkennen: die Festzuschüsse bei Zahnersatz wurden gesenkt, die Mindestzuzahlungen bei Arzneimitteln wird von 5 € auf 7,5 € bzw. die  Höchstsumme bei Zuzahlungen von 10 auf 15 € erhöht. Und die Abschaffung der Familienversicherung für Ehepartner außer in besonderen Fällen wird bei vielen Versicherten ein ordentliches Loch in der Haushaltskasse bringen, denn für die Mitversicherung des Ehepartners muss ordentlich eingezahlt werden.

Der Staat zahlt für Bürgergeldempfänger in Zukunft zwar etwas mehr, aber weiterhin nicht den vollen Beitragssatz. Eine gesamtstaatliche Aufgabe bleibt damit weiter den Beitragszahlern aufgebürdet. Zugleich soll aber der allgemeine Bundeszuschuss zusammengestrichen werden. Am Ende würde der Bund damit weniger in die GKV einzahlen als bisher, stellt das Deutsche Ärzteblatt fest.

Über Erleichterungen kann sich die Pharmaindustrie freuen. Der Herstellerabschlag für ein Jahr bleibt bei sieben  Prozent, soll aber dynamisiert werden, wobei zahlreiche Ausnahmen gelten sollen, um „Versorgungssicherheit und Wirtschaftsstandort nicht weiter zu schwächen“. Arzneimittel werden vom dynamischen Abschlag ausgenommen, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Ebenfalls ausgenommen werden sollen Kinderarzneimittel, Reserveantibiotika sowie solche Arzneimittel, die vom Preismoratorium ausgenommen sind, wie bestimmte Impfstoffe und alle Arzneimittel, die einer Festbetragsgruppe zugeordnet sind. [jdm]

Arbeitsagentur prahlt mit Sanktionen gegen Leistungsempfänger

Als Ergebnis der Hetze im letzten Herbst gegen Bürgergeldempfänger durch Vertreter der Bundesregierung, speziell der CDU, oder auch von der Bertelsmannstiftung, gibt die Arbeitsagentur in einer Titelzeile ihrer Pressemitteilung damit an, dass sie 25 % mehr Sanktionen mit Leistungsminderungen ausgesprochen hat. Die Jobcenter hätten im Jahr 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen.

Dann kommt der kryptische Hinweis, dass im vergangenen Jahr die Leistungsminderungen gesetzlich oder regulatorisch nicht verändert wurden und dadurch die Regeln, die zuvor mehrmals verändert wurden, kontinuierlich wirken konnten. Insgesamt gab es zirka 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die von mindestens einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren.

Trotz des Anstiegs komme weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung. Im Jahr 2025 waren im Schnitt nur 0,9 (Vorjahr 0,7) Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

85,5 Prozent der Leistungsminderungen verhängten die Jobcenter aufgrund von Meldeversäumnissen, da Kundinnen und Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen sind. Im vergangenen Jahr entfielen zirka 394.600 Minderungen auf entsprechende Meldeversäumnisse. Aufgrund einer verweigerten Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme sprachen die Jobcenter 31.000 Minderungen aus. Dabei lässt sich statistisch nicht auswerten, ob eine Person einmalig oder mehrmals ihre Mitwirkungspflicht beim Integrationsprozess verletzt hat.

Die Höhe der durchschnittlichen Minderung lag 2025 bei 8,3 Prozent der Leistung bzw. 66 Euro. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf für einen Monat um zehn Prozent gemindert, sofern kein wichtiger Grund vorgelegt werden kann. Hat das Jobcenter bereits eine Leistungsminderung ausgesprochen und nimmt die Kundin bzw. der Kunde eine zumutbare Arbeit willentlich nicht auf, ist auch eine vollständige Minderung der Regelleistung möglich.

Und mit einer solchen "Erfolgsmeldung" durch die Arbeitsagentur hat die Hetze der ministeriellen Großverdiener und des Millionärs Merz sein Ziel erreicht: Arbeitslose sollen für ihre soziale Lage selbst verantwortlich gemacht werden. Jedes Opfer der derzeitigen Deindustialisierung Deutschlands durch die Kriegspolitik der Regierung soll eingeschüchtert werden, um jeden Widerstand gegen den Kurs auf Sozialabbau und Abbau von Arbeiterrechten zu unterdrücken. [jdm]

Kommissionsvorschlag für die Krankenversicherung: Viel Kleinkram, aber vor allem Leistungskürzungen für Versicherte

Bericht Finanzkommission Gesundheit Ganz

66 Empfehlungen haben zehn Professoren im Bericht der Finanzkommission Gesundheit zusammen getragen, um die gesetzliche Krankenversicherung, in der vermutlich niemand von ihnen versichert ist, wieder finanzierbar zu machen. Denn die Krankenversorgung für die Arbeiterklasse ist der Bundesregierung und den hinter ihnen stehenden Konzernen einfach ein zu hoher Kostenfaktor. Wenn weniger für die Kranken ausgegeben wird, müssen weniger Lohnkosten (direkt oder als Sozialabgaben) gezahlt werden. Damit sollen schon 2027 bei 375 Mrd. Ausgaben 42,3 Mrd. € gespart werden können.

Bericht Finanzkommission Gesundheit Summary

Viele Vorschläge beschäftigen sich mit Abrechnungsmodalitäten, wie Sonderregelungen für bestimmte Zwecke, z. B. um schneller Zugang zu Fachärzten zu bekommen, oder um Budgetierungsregelungen, bei denen wegen Fehlanreizen wieder gegengesteuert werden muss. Der häufige Hinweis „führt zu einem Mehraufwand für die Vertragspartner“ zeigt, dass das Gesundheitssystem vor lauter Regelungswut kaum noch einschätzen kann, welche Wirkungen entfaltet werden.

Bei der Psychotherapie hat man früher eine Entbudgetierung beschlossen, weil Psychotherapeuten ihre Honorare und ihre Klientenzahl wegen des zeitlich und personell feststehenden Aufwands nicht durch Anstellung von Personal beliebig erhöhen können und die Kosten somit automatisch gedeckelt sind. Jetzt hat man festgestellt, dass dort, wo es genügend Psychotherapeuten gibt, auch mehr Behandlungen durchgeführt werden. Das könnte ein Hinweis auf den großen Bedarf sein. Die Professoren sehen darin einen Bedarf, die Kosten für die Psychotherapeuten durch die Budgetierung zu deckeln (Reformempfehlung Nr. 10). Eine Logik, die sich nicht unbedingt erschließt.

Die Empfehlung Nr. 22 sieht geringere Zuschüsse zu Zahnersatz vor. Die Professoren drücken das anders aus: Es wird die "Rücknahme der Erhöhung (von 2020) der Festzuschüsse für Zahnersatz“ empfohlen.

Tariferhöhungen beim Krankenhauspersonal sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden (Empfehlung Nr. 26). Tariferhöhungen treffen somit die sowieso schon unterfinanzierten Allgemeinkrankenhäuser.

Reformempfehlung Nr. 32 enthält unverhofft etwas Positives. Weil zu oft operiert wird, sollen bei bestimmten häufigen OPs, wie Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen oder Knieprothesen zwingend Zweitmeinungen eingeholt werden, damit abgerechnet werden kann.

In Reformempfehlung Nr. 46 will die Kommission die geplante Anhebung des Apothekenfixums (Honorar je verschreibungspflichtiger Packung) über mehrere Jahre verteilen, weil die Anhebung in einem Schritt zu hoch sei. Dabei ist diese Höhe nur zustande gekommen, weil das Fixum seit 2013 nicht mehr angehoben wurde. Was die Professoren und die Minister wohl sagen würden, wenn ihre Gehälter 13 Jahre nicht mehr angepasst würden.

Empfehlung Nr. 49 sieht die Einführung eines Teilkrankengeldes vor. Das lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt.

Empfehlung Nr. 50 will das Krankengeld von 70% auf 65 % des Bruttogehaltes senken. Das würde nach Einschätzung des VdK insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen.

Mit der Empfehlung Nr. 53 sollen Krankengeldbezieher leichter dazu gedrängt werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Empfehlung Nr. 60 will die beitragsfreie Ehegattenversicherung abschaffen. Der VdK kritisiert dies. Es handele es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. „Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.“

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze schafft es nicht zu einer Empfehlung zu werden. Hier geht es darum, dass Hochverdiener nicht für das volle Einkommen einen prozentualen Anteil in die Krankenversicherung einzahlen müssen, sondern es eine Obergrenze gibt. Die Autoren verteidigen dies System damit, dass die gut Verdienenden sonst in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Die Idee, die Private Krankenversicherung (PKV) abzuschaffen und alle solidarisch in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen zu lassen, kommt den Autoren nicht. Denn die PKV ist wahrscheinlich das Modell, dem die Autoren einige Privilegien verdanken.

In Empfehlung Nr. 62 schlagen die Autoren vor, dass der Bund für Bürgergeldempfänger auch kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge zahlt – eigentlich eine selbstverständliche Forderung. Bisher zahlte der Bund aber etwa 12 Mrd. € zu wenig ein. Die gut verdienenden Autoren diskutieren hier aber noch eine Alternative, die ein Zurück in die Sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bedeuten würde: Die Versicherungspflicht für Bürgergeldempfänger könnte auch abgeschafft werden und der Staat würde den Krankenkassen nur die Kosten erstatten, die tatsächlich verursacht werden. Damit wären dann arbeitslose Bürger endgültig außen vor. Aber, schreiben die Autoren, diese Überlegung stellen sie nur der „Diskussion halber“ dar.

Ein bisschen Vorsorge muss auch sein: Die Autoren schlagen höhere Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern vor. So geht Gesundheit.

Was sie nicht vorschlagen ist eigentlich viel interessanter. Die Pharmakonzerne könnten ihre enormen Gewinne zu Gunsten der Krankenversicherung verlieren, wenn die Krankenkassen für wirkstoffgleiche Medikamente nur noch das günstigste Präparat voll erstatten würden. Oder staatliche Preisobergrenzen könnten die Übergewinne der Pharmaindustrie begrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen.

Auch die Abgaben nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf alle Einkommensarten – also auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen – könnten die Finanzsituation der Krankenkassen verbessern. Und natürlich die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen. [jdm]

BA-Chefin Nahles: „Zum Ende der Winterpause kommt der Arbeitsmarkt nicht in Schwung“

Monatsbericht der Arbeitsagentur 2/2026

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte heute ihren Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Demnach ist die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2026 um 15.000 auf 3.070.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent. Verglichen mit dem Februar des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 81.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht. 3.724.000 Mensche galten als unterbeschäftigt, also waren in Maßnahmen oder in ungewünschter Teilzeit beschhäftigt Das waren 4.000 weniger als vor einem Jahr. Im Februar werden hochgerechnet etwa 35.000 Menschen Kurzarbeitergeld bekommen.
 
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen im Januar 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 94.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich von November auf Dezember 2025 nach Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) saisonbereinigt leicht erhöht (+5.000). Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,98 Millionen Beschäftigten um 40.000 niedriger. 7,58 Millionen Personen hatten im Dezember 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 46.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,07 Millionen ausschließlich und 3,51 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Februar waren 638.000 Arbeitsstellen bei der Arbeitsagentur gemeldet, 1.000 weniger als vor einem Jahr. Ein allgemeiner Anstieg der Kräftenachfrage ist nicht zu erkennen, vielmehr stabilisiert sich diese insgesamt auf einem niedrigen Niveau.

1.111.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Februar 2026 Arbeitslosengeld, 76.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Februar auf 3.822.000. Gegenüber Februar 2025 war dies ein Rückgang um 149.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 298.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 4.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 345.000 um 52.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung. Deshalb erlauben die aktuellen Daten nach Einschätzung der BA nur eine sehr grobe und vorläufige Einschätzung der Entwicklung im Beratungsjahr 2025/26. [jdm]

SPD-Grundsatzprogramm? Ach, hat die SPD Grundsätze? Hat die SPD irgendein Programm?

Wenn sie nicht gerade auf dem Parteipodium steht um über ihre Vorstellungen für das neue Grundsatzprogramm der SPD zu sprechen, redet die Ko-Parteivorsitzende der SPD, Bärbel Bas, von Sozialhilfebetrug und von den Bürgergeldempfängern, die den Sozialstaat bedrohen und spielt damit der CDU und den Konzernen, die den Sozialstaat real mit ihren Forderungen bedrohen, in die Hände.

Lars Klingbeil, der zweite Vorsitzende, redet beim „Zukunftsauftakt“ im Atrium des Willy-Brandt-Hauses plötzlich über Sozialstaat, billige Energie, Gemeinwohl und öffentliche Güter, Demokratie und Bildung – Themen, die der SPD in der letzten Zeit eigentlich am Arsch vorbei gingen. Jetzt glaubt Klingbeil wegen der ungeschickten Orgie an Vorschlägen der CDU für den Kahlschlag an Sozialleistungen, eine nette Rede könnte den Glauben an die SPD als soziale Partei der Arbeiterklasse zurückbringen.

Dass es ihm damit nicht Ernst ist, ist an seiner Verteidigung der forcierten Aufrüstung zu sehen. Den Trump’schen Zumutungen will er durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Staaten entgegen treten. Aber wie glaubwürdig ist das denn, wenn er jetzt Europa zu einer militärischen Supermacht aufbauen will und im Inneren zu einem Militärstaat machen möchte. „Ich will, dass Europa so stark ist, dass wir uns vor niemandem klein machen müssen“, forderte Klingbeil. Im Inneren bedeute das, wirtschaftlich und militärisch noch enger zusammenzuarbeiten, im Äußeren, Stärke durch ein breites Netz an Partnerschaften und Allianzen aufzubauen.

Europa ist weltweit bekannt als die wirtschaftliche Macht, die den USA immer zu Diensten war. Warum sollte der Ausbau militärischer Macht Europas Fähigkeit zur Zusammenarbeit verbessern? Und wie soll der Sozialstaat gerettet werden, wenn Deutschland weiter die wahnsinnige Aufrüstung betreibt?

Wirtschaftlich bleibt Klingbeil in seiner Rede auch vollkommen diffus. „Wir haben zu oft das Gemeinwohl aus dem Blick verloren“, kritisierte der SPD-Vorsitzende. „Deshalb sollte unser neues Wirtschaftsmodell öffentliche Güter verstärkt in den Blick nehmen.“ Was heißt das? In der Vergangenheit hieß dies, dass die SPD die öffentlichen Güter durch Privatisierungen an die Konzerne verschenkte. Wäre es nicht vielmehr an der Zeit, die privaten Oligarchenvermögen verstärkt in den Blick zu nehmen? Wäre es nicht an der Zeit, die Immobilienkonzerne zu verstaatlichen? Wäre es nicht an der Zeit, Raubtierfonds den Kauf von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu verbieten?

Als vor über 140 Jahren Bismarck die Krankenversicherung einführte, tat er dies, um zu verhindern, dass die Sozialdemokratie die Macht erreichen könnte. Heute gibt es nichts, was irgendein Kapitalist, Konzern, Rüstungsproduzent oder Oligarch von der SPD befürchten müsste. Und es gibt nichts, was ein Arbeiter von der SPD erwarten kann – außer schöne Reden. [jdm]

Sozialstaatsreform: Sprachregelung für den Abbau des Sozialstaats veröffentlicht

„Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein [...].“ Das stand im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Wir erinnern uns: Die Koalitionäre wollten zu Beginn ihrer Arbeit keine politischen Aussagen machen, außer dass Schulden für die horrende Aufrüstung gemacht werden sollten.

Für alles andere beschloss der Koalitionsvertrag die Einsetzung von Kommissionen – so auch für die Entwicklung des Sozialstaats. Denn „die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert jedoch eine grundsätzliche Betrachtung und Reform.“ Die so genannte Sozialstaatsreform sollte nicht zu weniger Ansprüchen führen, sondern das Verwaltungshandeln so vereinfachen, dass weniger Kosten entstehen. Die Kommission hat jetzt ihren Bericht vorgelegt und schreibt in ihrem Vorwort, „Empfehlungen zu Leistungskürzungen oder- ausweitungen gehörten nicht zum Auftrag der Kommission. Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen.“

Diesem Anspruch werden die Empfehlungen aber nicht gerecht. Ihnen ist deutlich anzumerken, dass die Kommission immer im Blick hatte, wo Sozialleistungen gekürzt werden können, um die Hochrüstung bezahlen zu können. Es heißt dazu: „Die Empfehlungen der Kommission sollen zudem positive Arbeitsmarkt- und Fiskaleffekte bewirken.“

Von Vereinfachung, Transparenz und Modernisierung der Verwaltung ist immer wieder die Rede. Das ist die Sprachregelung, mit der in den nächsten Jahren der Abbau des Sozialstaates verschleiert werden soll.

In der Kommission zur Sozialstaatsreform saßen 18 Menschen, die alle ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 bis 160.000 €/Jahr verdienen. Mit dem Ergebnis zufrieden äußerte sich die Bundes“sozial“ministerin Bärbel Bas, die monatlich über 22.000 € vom Staat bekommt. Und diese Damen und Herren machten sich Gedanken darüber, dass vom Arbeitseinkommen von Bürgergeldempfängern nicht mehr – wie bisher – 100 €, sondern nur noch 50 €/Monat anrechnungsfrei bleiben soll (Empfehlung Nr. 4). Das wird dann – wie in den unseligen Wortmeldungen des Millionärs Friedrich Merz zum Bürgergeld als „Erwerbsanreiz“ verkauft.

Geringverdienern soll mehr vom Bürgergeld abgezogen werden, als Bürgergeldempfängern, die mehr verdienen. Das entspricht dann der Forderung von Merz, die Teilzeitarbeit zurückzufahren. Obwohl die SPD sich offiziell gegen die Teilzeitdebatte von Merz ausspricht, lassen ihre Sozialministerin Bas und die sozialdemokratisch regierten Länder in den Empfehlungen der Kommission das Gegenteil vom Stapel.

In Empfehlung 10 kann sich die Kommission nicht einmal dazu durchringen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Bürgergeld in Höhe von 15 € pro Monat einfach dem Regelsatz zuzuschlagen, was eine eindeutige Vereinfachung wäre. Nein, hier wird empfohlen, die Belege für die Aufwendungen (z. B. Schulausflug) nur noch stichprobenartig anzufordern oder – Gipfel der Bürokratie! – dafür eine eigene App einzuführen. Und das obwohl die Empfehlungen 18 bis 26 sich nur mit Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung beschäftigen. Das macht deutlich: Digitalisierung soll zwar Verwaltungshandeln vereinfachen, aber auf keinen Fall die Leistungsbezieher einfacher an die Hilfen kommen lassen.

Die Neusystematisierung von Sozialleistungen soll durch eine Zusammenführung von Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld erreicht werden. Bisher ist es so, dass Bürgergeldempfänger kein Wohngeld bekommen und dass der Kindergeldanspruch voll verrechnet wird. Menschen mit einem geringen Einkommen können mit Wohngeld und Kindergeld ein Einkommen erzielen, das deutlich über dem Bürgergeld angesiedelt ist. Die Zusammenführung dieser Leistungen lässt doch den Verdacht aufkommen, dass statt der verschiedenen Leistungen die neue Grundsicherung für alle kommen soll. Das Ziel scheint Armut für alle zu sein.

Wer beim Wohngeld (und auch beim Bürgergeld) tatsächlich sparen will, müsste ein öffentliches Wohnungsbauprogramm auflegen, um die Mietenexplosion zu stoppen. Aber solche Sozialstaatsreformen kommen den Kommissionsmitgliedern nicht in den Sinn.

Stellungnahme Fachverbände

Auch die höheren Mittel für Eingliederungshilfe werden von der Kommission beklagt. Das sind die Hilfen für behinderte Menschen. Hier traut sich die Kommission aber tatsächlich nicht, zu Leistungskürzungen aufzurufen. Sie empfiehlt hier (Empfehlung 17) den laufenden Dialogprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den Ländern und Kommunen zur Eingliederungshilfe schnell abzuschließen. Hier befürchten die Behindertenverbände allerdings schon das Schlimmste und erinnern daran, dass das Teilhabegesetz ein Ausfluss der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Die Verbände pochen auf die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführte personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Die Kommission empfiehlt beim Sozialrecht Rechtsvereinfachung und spricht dabei davon, dass einheitliche Begriffe verwendet werden sollen, um eine Vergleichbarkeit der Leistungen herzustellen. Natürlich spricht erst einmal nichts dagegen. Auch dass ein Ansprechpartner für alle Leistungsarten geschaffen werden soll, hört sich gut an. Aber die Erfahrungen in der Eingliederungshilfe lassen erkennen, dass das fromme Worte bleiben werden. Denn dort gilt bereits, dass die zuerst angesprochene Behörde den Antrag durch den Zuständigkeitsdschungel führen soll. In der Praxis ist es beim einfachen Abwimmeln geblieben.

Die Kommission glaubt selbst nicht daran, dass das Leistungsrecht vereinfacht werden kann und spricht deshalb davon, dass die Verwaltung in „Back-Office-Strukturen“ gebündelt werden solle. Das bedeutet, es bleibt bei dem Hin- und Herschieben von Leistungen und Erstattungen zwischen den Behörden, aber der Leistungsempfänger soll das nicht mitkriegen, was ihn somit nicht belasten würde. Der Antragsteller hätte es im Planspiel der Kommission mit einer Dienststelle zu tun, die den Antrag entgegen nehmen und beraten würde, und die „Back-Office-Strukturen“ würden den Fall dann bearbeiten. Erfahrungen mit Jobcentern oder den zentralen Anlaufstellen in den Großstädten Berlin und Hamburg lassen ahnen, in welchem Nirvana man landen kann, wenn der Antrag noch Ergänzungen braucht oder gar in der Verwaltungsmühle untergegangen ist. Ein Ansprechpartner ist nicht mehr vorhanden. Die Anlaufstelle ist nur für die Antragsannahme zuständig.

Im Hintergrund sollen die Behörden auch alle Daten des Hilfeempfängers untereinander austauschen können, bzw. diese Daten sollen zentral für alle jederzeit abrufbar lagern. Das nennt sich, „den Sozialdatenschutz vereinfachen“ (Empfehlung 22).

Alles soll digital verfügbar sein und auch digital erledigt werden können. Wer schon mal mit der Ausweis-App gearbeitet hat, erlebt immer wieder, dass die App den Ausweis nicht erkennt oder dass bei der Übergabe der Identifizierung durch die Ausweis-App an die eigentliche Verwaltungsbehörde das Formular wegen der schlechten Verbindung nicht mehr gültig ist. Gerade bei Sozialleistungsempfängern mit häufig schlechter Internetausstattung würde sich dieses Problem ständig zeigen.

Auch die Idee, Anträge durch KI-Unterstützung und ohne das Vier-Augen-Prinzip zu bearbeiten, wird dazu führen, dass Antragssteller sich in fatalen Schleifen verfangen werden, in denen die Hilfe verweigert wird, aber kein Korrektiv zur Verfügung steht, um diese Situation zu beenden. [jdm]

Ehepartner von Pflegebedürftigen dürfen nicht auf das Sozialhilfe-Niveau heruntergedrückt werden

Wenn ein Ehepartner so pflegebedürftig ist, dass er nur noch in einem Pflegeheim ausreichend gepflegt werden kann, stellt sich die Frage, wie die Heimkosten finanziert werden können. Die Pflegekasse trägt einen Teil der Kosten abhängig vom Pflegegrad: Pflegegrad 2 = 805 Euro, Pflegegrad 3 = 1.319 Euro, Pflegegrad 4 = 1.855 Euro, Pflegegrad 5 = 2.096 Euro.

Zusätzlich gibt es einen Leistungszuschlag, der von der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim abhängig ist: 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 30 Prozent bei mehr als 12 Monate, 50 Prozent bei mehr als 24 Monate und 75 Prozent bei mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim-

Bei durchschnittlichen Heimkosten von 3500 € aufwärts kommt man mit den Leistungen der Pflegekasse allein nicht weit. Angesichts von 1.099 € Netto-Renten (Männer ca. 1.346 €, Frauen ca. 903 €) bleibt also eine deutliche Finanzierungslücke. Bei einem Ehepaar mit zusammen 2200 € Rente und 805 € Pflegezuschuss stünden rechnerisch 3005 € zur Verfügung. Also zuwenig. Und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass der eine Ehepartner zu Hause bleibt und auch etwas zum Leben braucht.

Das, was fehlt an den Heimkosten und dem Lebensunterhalt des gesunden Ehepartners, wird vom Landkreis in Rahmen der Sozialhilfe übernommen. Im Emsland und bei vielen anderen Sozialämtern wird dabei das Einkommen des pflegebedürftigen Ehepartners vollständig für die Heimkosten herangezogen. Der gesunde Ehepartner muss von seinem Einkommen alles für die Heimkosten abgeben, was den Sozialhilfesatz übersteigt. Der Sozialhilfesatz errechnet sich aus dem Regelsatz von 563 € für den Lebensunterhalt und den Mietkosten. Hinzu kommen noch die Kosten für die Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung, falls ein Auto mit so einem niedrigen Einkommen noch gehalten werden kann.

Für die gesunden Ehepartner bedeutet diese Regelung, dass sie von einem Tag auf den anderen auf ein Einkommensniveau sinken, das ihre ganze bisherige Lebensführung auf den Kopf stellt oder, besseres Bild, in den Keller führt. Die bisher selbstverständlich gezahlten Vereinsbeiträge, das in der Garage stehende Motorrad, die Ratenzahlung für das E-Bike, das monatliche Essengehen mit dem Stammtisch, die Zeitschriften- oder das Sky-Abo, die bisherigen Essengewohnheiten, sind alle nicht mehr finanzierbar. Hinzu kommt, dass der Bescheid des Landkreises über die Kostenübernahme, in dem auch steht, was vom Einkommen an das Heim gezahlt werden muss, erst nach langer Bearbeitungszeit kommt, so dass in der Zwischenzeit schon 2000 bis 3000 € Schulden beim Heim aufgelaufen sind.

Das Sozialamt holt sich aus dem Erbe des Ehepaars nach dem Versterben beider zudem noch den Großteil der gezahlten Hilfe zurück.

Die Internetseite Gegen-Hartz berichtet jetzt von Sozialgerichtsurteilen, die entschieden, dass Ehepartner von Pflegebedürftigen nicht auf das Bürgergeld-Niveau heruntergedrückt werden dürfen. Die Begründung dafür lautet, dass die Ehe und Familie unter dem grundgesetzlichen Schutz nach Art. 6 Grundgesetz stehen.

Laut dem im Artikel zitierten Rechtsanwalt Markus Karpinski würden Sozialämter häufig falsch handeln und Einkommen wie Vermögen des Ehegatten heranziehen. Der Paragraf 19 Abs. 2 des SGB XII werde falsch interpretiert. In diesem würde vermutet, dass sich Ehegatten gegenseitig unterstützten, nicht aber vorausgesetzt. Die Rechtsprechung habe bestätigt, dass vom Ehegatten nicht mehr Unterstützung gefordert werden dürfte, als die zu der er unterhaltsrechtlich verpflichtet sei. Das Sozialamt müsse dem Ehegatten mehr belassen als den Sozialhilfesatz, wenn ein Pflegebedürftiger Sozialhilfe erhalte. Der Ehepartner müsse regelmäßig die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens behalten dürfen.

Auch das Sozialamt des Landkreises Emsland praktiziert die übermäßige Heranziehung des Ehepartners. Dies darf nach Karpinskis Ausführungen jedoch nicht geschehen. Es würde nämlich einen Anreiz zur Trennung schaffen und somit gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes verstoßen. Diese Handhabung der Heranziehung fordert die Ehepartner praktisch zur Scheidung auf, damit sie noch ein über dem Minimum liegendes Einkommen behalten können. [jdm|

Wenn Steinmeier an Weihnachten von Gemeinschaft spricht, kommen Panzer und Kriege dabei heraus

Kriegsfibel heißt das große Anti-Kriegs-Buch, das Bertold Brecht 1955, ein Jahr vor seinem Tod, veröffentlichte. Das Buch ist eine Collage, in dem Fotos aus Zeitungen über Soldaten und das Leben der Bevölkerung durch seine Texte kommentiert werden. Zu einem Foto von deutschen Stahlarbeitern schrieb er folgenden Text:

»Was macht ihr, Brüder?«
»Einen Eisenwagen.«
»Und was aus diesen Platten dicht daneben?«
»Geschosse, die durch Eisenwände schlagen.«
»Und warum all das, Brüder?«
»Um zu leben.«

Der Text zeigt den Zwiespalt von Arbeitern in der Rüstungsindustrie, die für ihren Lebensunterhalt Produkte für den Tod herstellen. Eine Antwort auf diesen Zwiespalt war nach der Auflösung der Blockkonfrontation 1990 die Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Produktion. Im Emsland haben wir z. B. in Sögel und Werlte die Umwandlung von Kasernen in Industriegebiete erlebt.

Derzeit versuchen die Kriegsminister und die Wirtschaftsminister wieder zu erzählen, dass die Deindustrialisierung Deutschlands durch den Ausbau der Rüstungsindustrie aufgehalten werden könne. So möchte z. B. der VW-Konzern die Produktion von Verbrennerfahrzeugen nicht etwa durch zukunftsorientierte Produktion von E-Autos ersetzen, sondern die Produktion in Osnabrück auf Militärfahrzeuge umstellen. Das ist nicht nur wirtschaftlich falsch gedacht. Denn Rüstungsgüter werden immer nur vom Staat bezahlt. Und dieser nimmt das Geld dafür aus dem Sozialetat. Rüstungsproduktion bedeutet wirtschaftlich weniger Bildung, weniger Krankenversorgung, weniger Straßenbau, weniger Zugverbindungen, weniger Wohnungen und weniger zu essen.

Und politisch bedeutet Rüstungsproduktion die Vorbereitung eines Krieges.

Der Bundespräsident Steinmeier sprach in seiner Weihnachtsansprache von dem, "was jeden einzelnen von uns bedrückt" - "eine Krankheit etwa, der Verlust eines nahen Menschen, Einsamkeit, die Angst um den Arbeitsplatz" - oder "was uns als Gesellschaft ängstigt", etwa Krisen und Kriege. Seine Lösung war dann, dass "wir uns als Europäer gemeinsam unserer Stärke und unserer Werte wieder neu bewusst werden und entsprechend handeln". Wie immer in Kriegszeiten rufen die Regierenden zu einer "Gemeinsamkeit" auf, mit der die Herrschenden den Kriegsgegner niederkartätschen wollen.

Wie die "Gemeinsamkeit" der Herrschenden tatsächlich aussieht, kann man sehen, wenn man die über 1 Mio. obdachlosen Menschen in Deutschland, die gerade verabschiedete Abschaffung des Bürgergelds, ihre Diskussion über weitere Rentenkürzungen und die brutale Abschiebung von Geflüchteten anschaut. "Gemeinschaft" ist für die Herrrschenden, wenn junge Menschen aus der Arbeiterklasse sich in den Wehrdienst, und später an der Schlachtbank des Krieges, einreihen. [jdm]

Neue Grundsicherung: Arbeitslose sollen Restvermögen für Rüstungswahn opfern, aber Superreiche zahlen keine Vermögenssteuer

Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland wurde 1927 eingeführt und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, also dem späteren Arbeitsamt, übertragen. Vorher konnten Erwerbslose, die bedürftig waren, Unterstützungsleistungen im Rahmen der Erwerbslosenfürsorge von den Kommunen erhalten.

Von den Nazis wurde aus der selbstverwalteten Versicherung eine gleichgeschaltete Behörde und die freie Berufswahl abgeschafft. Die Arbeitslosen wurden somit zu Bittstellern und mussten für die Leistungen die Zumutungen, wie Abordnung in den Reichsarbeitsdienst, ertragen.

Nach dem Krieg wurde die Arbeitslosenversicherung wieder hergestellt, auch weil man die Not der Arbeiter in der Weltwirtschaftskrise als eine Ursache für den massenhaften Zulauf zu den Nazis identifizierte.

Gerhard Schröder und seine rot-grüne Bundesregierung hielten dagegen die relative Absicherung von Arbeitern gegen kapitalistische Krisen für eine Hindernis, um Deutschland zu einem Billiglohnland zu machen und die Exportorientierung zum fast einzigen Maßstab der Wirtschaftspolitik zu machen. Die Agenda 2010 und Hartz IV wurden geboren. Die Arbeitslosenversicherung wurde auf eine kurze Unterstützungsphase reduziert. Danach drohte allen Arbeitslosen, den bisher aufgebauten Wohlstand inklusive der Ersparnisse für das Alter zu verlieren. Das Ergebnis war, dass die Arbeiterbewegung geschwächt in Tarifauseinandersetzungen ging und das Lohnniveau drastisch sank.

Bundeskanzler Merz braucht für seinen Kriegskurs aber nicht nur Menschen, die sich nicht mehr trauen, für höhere Löhne zu streiken. Er braucht Menschen, die auch klaglos den Verlust von Kaufkraft, von allgemeinen Sozialleistungen, die Verschlechterung der Gesundheitsfürsorge oder die Nichtbezahlbarkeit von Wohnraum hinnehmen.

Dazu wird allen Arbeitern mit weiterem Verlust des sozialen Status gedroht. Dem dient der heutige Beschluss über die Abschaffung des Bürgergeldes und die Einführung der neuen Grundsicherung. Im Grunde handelt es sich nur um eine Umetikettierung. Allgemein bekannt ist mittlerweile, dass die von Merz und Konsorten prophezeiten Spareffekte kaum gegeben sind, weil die Bedarfssätze jetzt gerade zum Überleben reichen und die überteuerten Wohnungskosten weiter in den Geldsäcken der Wohnungskonzerne landen.

Aber im Einzelnen soll den Arbeitern die Harke gezeigt werden, um die Zukunftsangst und das Duckmäusertum zu erhöhen. Der Staat soll künftig beim Vermögen der Betroffenen härter vorgehen. Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung einer festen Karenzzeit für die Schonung von Vermögen vor. Zuerst soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Die Höhe von Schonvermögen soll sich zukünftig nach dem Lebensalter richten.

Dass die Superreichen sich mit einer Vermögenssteuer an der Finanzierung des Staates beteiligen, halten der Millionär Friedrich Merz und seine bestverdienenden Mittäter Klingbeil und Bas nicht für zumutbar. Aber arbeitslos gewordene Opfer der Deindustrialisierung Deutschlands sollen die Reste ihres Ersparten für den Rüstungswahn opfern. [jdm]

CDU hat mit aufgebauschten Zahlen Stimmung gemacht

Prof. Stefan Sell hat sich in einem Blogbeitrag mit den möglichen Einsparungen beim Bürgergeld auseinandergesetzt. Das Bundesarbeitsministerium hat die möglichen Einsparungen jetzt mit 86 Mio. € genauer beziffert. Begründung: Es gibt einfach den kolportierten Missbrauch in Wahrheit nur in Spurenelementen und es gibt für die teils gehandicapten und/oder ungelernten Menschen die Arbeitspätze nicht.

Prof. Sell hat in seinem Artikel eine kleine Chronik der aus den Fingern gesogenen Zahlen von CDU-Politikern geliefert:

  • Im Bundestagswahlkampf sprach Friedrich Merz von zehn Milliarden € Einsparung durch eine Bürgergeldreform.
  • Anfang Oktober 2025 wurde CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vom ZDF mit diesen Worten zitiert: „Es sind sehr viele Milliarden, da bin ich mir ganz sicher“.
  • Torsten Frei (CDU), heute Kanzleramtsminister, sagte bei Markus Lanz am 12. November 2024 (kurz nach Bruch der Ampel-Koalition): Der Staat könne „etwa 30 Milliarden Euro“ einsparen.
  • Friedrich Merz (CDU) sprach im Dezember 2024 (damals noch Kanzlerkandidat) von „zweistelligen Milliardenbeträgen“ (ARD-Interview)
  • Jens Spahn (CDU), heute Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag, sprach am 19. November 2024 davon, man wolle „bis zu zehn Milliarden“ einsparen.
  • Bereits als Bundeskanzler nannte Friedrich Merz im Sat.1-Interview eine Einsparung von zehn Prozent als Ziel – das wären fünf Milliarden Euro.

Nun sollen es nur 0,086 statt 30 Spar-Milliarden und am Ende sogar mehr Kosten werden. [jdm]

Sozialministerin Bärbel Bas will Armut mit Repression bekämpfen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat vor kurzem mit dem Millionär Friedrich Merz, der neben seinem Hauptwohnsitz auch auf ein Haus am Tegernsee zurückgreifen kann, auf einer Pressekonferenz das Vorhaben der Bundesregierung verkündet, Empfänger des Bürgergelds zu schikanieren und ihnen Sanktionen angedroht, die bis zum Verlust der Wohnung führen können. Damit dies nicht als die Bösartigkeit, die sie ist, empfunden wird, fährt sie jetzt eine Kampagne gegen „Sozialbetrug“.

Genauso wie für die Missbrauchsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld, fußt auch diese Kampagne nicht auf tatsächlichem massenhaften Betrug, sondern es geht um die politische Absicht. Konkrete Zahlen nannte Bas nicht, weil sie keine kennt.

Die Wohnungsnot ist überall groß, auch in Bärbel Bas’ Heimatstadt Duisburg, das zum Veranstaltungsort für eine Konferenz über Mittel gegen Sozialbetrug gewählt wurde. Im Fokus standen dabei Probleme rund um Zuwanderung aus Südosteuropa. Eingeladen waren Vertreter kommunaler Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit. Bas inszeniert sich gern als bescheidene bodenständige Duisburgerin. Laut ihrer veröffentlichten Steuererklärung aus dem Jahr 2022 verdiente Bas rund 22.700 Euro im Monat. Aber das wird ihren Blick auf Armut sicher nicht trüben. Im Gegenteil, sie möchte Armut nicht mehr sehen und deshalb aus der Stadt verdrängen.

Die Tagesschau verwies in ihrem Bericht auf eine Razzia vor einem Jahr in einem Hochhaus des Gebäudekomplexes „Weißer Riese“. Etwa 400 Einsatzkräfte und Angestellte der Stadt rückten dabei an. Sie kamen vom Ordnungsamt, vom Ausländeramt, von der Stadtkasse und der Abteilung Sozialleistungsmissbrauch, aber auch von der Familienkasse und dem Jobcenter. Betroffen waren 320 Wohnungen und 1.414 gemeldete Personen innerhalb des Wohnkomplexes.

Hier lebten hautsächlich Familien und Menschen mit Migrationshintergrund, die von Armut betroffen sind. Häufig arbeiten sie in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Diese prekären Verhältnisse werden ihnen vorgeworfen. Angeblich wurden sie nur nach Deutschland geschleust, um von Bürgergeld zu leben. Tatsächlich handelt es sich um Menschen, die von deutschen Unternehmen durch Sub-Sub-Unternehmen als Leiharbeiter nach Deutschland angeworben wurden und ohne soziale Sicherheit der Ausbeutung ausgesetzt sind.

Die angeblichen mafiösen Strukturen finden die Politiker nicht bei den prekär Beschäftigten, sondern bei den Unternehmen, die sie in diesen Arbeitsverhältnissen ausbeuten.

In Duisburg-Marxloh speziell erklärt die Stadtverwaltung unter dem Vorwand des Brandschutzes oder mit anderen vorgeschobenen Begründungen, wie nicht bezahlten Wasserrechnungen der Wohnungsbaugesellschaften, die Häuser für unbewohnbar. Bewohner werden schikaniert, ihr Wohnraum und ihre wirtschaftliche Existenz werden vernichtet. Die Stadt Duisburg bekämpft Arme, statt die Armut zu bekämpfen. Es geht um Armutsverdrängung, statt Bekämpfung der Ursachen.

Bärbel Bas ist jetzt nach Duisburg gereist, um dieser Strategie den Gütesiegel zu verleihen und selbst von dieser Strategie zu profitieren. Die Konferenz hätte sie sich sparen können, weil sie das Ergebnis schon vorweg genommen hat. Sie setzt auf Repression, denn diese Menschen kämen mit dem Vorsatz nach Deutschland, Sozialleistungen zu kassieren. Sie müssten in ihre Heimatländer zurückkehren, sagte die Ministerin – mit Wiedereinreisesperre. Und es müsste regelmäßige und schärfere Kontrollen geben.

Von einer Polizeiministerin der AFD hätte man so eine „Erkenntnis“ erwarten können; für eine sozialdemokratische „Arbeits- und Sozialministerin“ ist das zum Fremdschämen. [jdm]

„Arbeit macht frei“ – Eine gefährliche Kontinuität

Ein CDU-Kommunalpolitiker aus Seevetal (Niedersachsen), Marco Walczak, schrieb auf Facebook unter einem Beitrag der Linken den Satz „Arbeit macht frei“ – eine bekannte NS-Parole aus Konzentrationslagern. Nach massiver Kritik löschte er den Kommentar, entschuldigte sich und trat als CDU-Ortsvorsitzender zurück. Die CDU verurteilte den Vorfall scharf, erteilte ihm einen Verweis und untersagte ihm politische Posts in sozialen Medien. Walczak behält aber seine Ratsmandate.

Nicht zum ersten Mal wurde die NS-Devise „Arbeit macht frei“ in der Öffentlichkeit zitiert – und wieder führte sie zum Eklat. Offenbar hat sich die nationalsozialistische Arbeitsauffassung bis heute einer ernsthaften Aufarbeitung entzogen. Vielen Menschen erscheint die Formel als ideologiefrei, als harmlose Aufforderung zum Fleiß – bestenfalls als ein vom Nationalsozialismus missbrauchter Spruch.

Wie kann das sein? Es gelingt, weil der Nationalsozialismus und seine Ideologie noch immer als etwas betrachtet werden, das plötzlich über die Gesellschaft kam und genauso plötzlich wieder verschwand. So können selbst bürgerliche Politiker bekannte NS-Devisen verwenden, ohne den historischen Bezug zu erkennen.

Pikant ist dabei: Das aktuelle Beispiel betrifft ausgerechnet das Bürgergeld – also ein Thema, das eng mit unserer heutigen Arbeitsauffassung verknüpft ist. Denn auch heute lässt sich eine Kontinuität des Denkens kaum leugnen. Bürgergeldempfänger werden pauschal als faul und unwillig diffamiert, als Menschen, die „nichts leisten“ und sich damit außerhalb der Gemeinschaft stellen. Schon im Nationalsozialismus war der Wert eines Menschen an seine Arbeitsfähigkeit und seinen Beitrag zur „Volksgemeinschaft“ geknüpft. Wer nicht in das Bild des „fleißigen Volksgenossen“ passte, galt als „arbeitsscheu“ oder „asozial“ – mit verheerenden Folgen.

Erschreckend ist, dass der Stolz auf den eigenen Fleiß und die Parole „Arbeit macht frei“ bis heute in Teilen der Gesellschaft unreflektiert fortwirken – als vermeintliche Tugend, ohne die menschenverachtende Ideologie dahinter zu hinterfragen. [Joop Deters]

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Stoppen Sie die geplanten Verschärfungen bei den Kosten der Unterkunft, verhindern Sie Wohnungslosigkeit!

Das Bürgergeld hat Anfang 2023 das Hartz-IV-System abgelöst. Jetzt soll sie zu einer Neuen Grundsicherung umgebaut werden. Dazu hat der Koalitionsausschuss der amtierenden schwarz-roten Bundesregierung im Oktober 2025 seine Pläne vorgestellt. „Die Verabredungen zur sogenannten neuen Grundsicherung verschärfen die Lage für viele Menschen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. .

In der Debatte um das Bürgergeld sei ein Zerrbild über Totalverweigerer gemalt worden, aus dem jetzt überzogene Konsequenzen gezogen würden. Mit „Sanktionsverschärfungen, bis an die Grenzen dessen, was verfassungsrechtlich zulässig“ sei, setze die Bundesregierung die falschen Signale: „Viele Menschen geraten unverschuldet in Notlagen oder müssen aufstocken, weil sie alleinerziehend in der Teilzeitfalle stecken oder als Geringverdiener zu geringe Einkommen haben, um sich und ihre Kinder zu versorgen“, stellte Werneke klar.

Die geplante Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs sei ein Fehler: „Das bedeutet, dass im Zweifelsfall jeder Job angenommen werden muss.“ Sinnvoller wäre es, konsequent auf Aus- und Weiterbildung zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu setzen. Sie trügen wesentlich dazu bei, dass Menschen nicht dauerhaft in die Grundsicherung abgleiten. Überdies nehme infolge der Neuregelungen der Druck auf die ohnehin stark belasteten Beschäftigten der Jobcenter weiter zu und trage dort zur Verschärfung der Konflikte bei.

ver.di sowie acht weitere Organisationen und Sozialverbände warnen in einem gemeinsamen offenen Brief an Abgeordnete des Deutschen Bundestags zudem vor den geplanten Verschärfungen bei den Kosten der Unterkunft. Der ver.di-Vorsitzende stellt klar: „Die Umstellung des Bürgergelds auf die neue Grundsicherung droht mehr Schaden als Nutzen zu bringen, etwa infolge der geplanten Verschärfungen bei Schonvermögen und der Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs. Völlig inakzeptabel sind die Pläne, im Rahmen von Sanktionen sogar die Übernahme der Kosten für die Unterkunft komplett zu streichen: Es darf keine Sanktionen geben, in deren Folge die Menschen ihre Wohnungen verlieren und Obdachlosigkeit droht.“ [PM Verdi]

Arbeitsagentur schottet sich weiter von ihren „Kunden“ ab – In Sögel keine persönliche Arbeitslosenmeldung mehr möglich

Laut einer Pressemitteilung ist die Agentur für Arbeit in Sögel seit dem 1. Oktober 2025 ausschließlich online unter https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0 800 4 5555 00 erreichbar. Über den vorgenannten Link kann für diverse Anliegen ein telefonischer Termin vereinbart werden, um sich arbeitsuchend zu melden, Fragen zum eigenen Arbeitslosengeld-Antrag zu stellen, sich über berufliche Möglichkeiten nach der Schulzeit beraten zu lassen, einen passenden Termin für anderweitige Anliegen zu finden. 

Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist nur in der Agentur für Arbeit Meppen, Montag und Mittwoch bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr und in der Agentur für Arbeit Papenburg, Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr möglich. 

In der Arbeitsagentur Sögel sind Gespräche zu Fragen der Berufsberatung oder Arbeitsvermittlung und Angebote für Arbeitgeber nur mit Termin möglich. "Für die Arbeitsuchend-Meldung und für Fragen zum Arbeitslosengeld-Antrag bieten wir Telefon-Termine an“, so Reinhard Greß, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Nordhorn. 

Die früher relativ einfache Nutzung des Online-Portals der Arbeitsagentur ist durch immer neue Sicherheitsanforderungen mittlerweile sehr kompliziert geworden und dürfte von vielen, die ihre Rechte aus der Arbeitslosenversicherung wahrnehmen wollen, nicht mehr bewältigt werden können. Unter dem Vorwand der Digitalisierung hält sich die Arbeitsagentur ihre "Kunden" vom Leib.

Das im Agentur-Gebäude untergebrachte Jobcenter Sögel, das für Bürgergeld zuständig ist, ist von diesen Änderungen nicht betroffen. Hier wirkt sich segensreich aus, dass im Emsland die Jobcenter nicht von der Arbeitsagentur geführt werden, sondern von den Kommunen. [jdm]

Das Wort „Gerechtigkeit“ als Waffe der Reichen

Täglich kommen Meldungen, wie viele Milliarden Euro wieder für neue Waffensysteme ausgegeben werden sollen, wie viele Milliarden in die Ukraine gehen, um den Krieg auf Teufel komm raus zu verlängern. Die Milliarden aus dem Sonderschuldenprogramm für Infrastruktur gehen auch zum großen Teil in militärische Infrastruktur.

Weitere Milliarden haben die Dobrindts und Spahns, die Experten aus jetzigen und früheren Bundesregierungen wie Andreas Scheuer für sinnlose Verkehrsprojekte, sinnlose, allen Haushaltsregeln trotzende, aber guten Freunden nützliche, Anschaffungen ausgegeben.

Alle diese Politiker wie Merz, Dobrindt, Pistorius, aber auch die derzeitige Arbeitsministerin Bärbel Bas oder Vizekanzler Lars Klingbeil haben eines gemeinsam: Sie sind persönlich Großverdiener – wenn sie nicht gerade Millionäre wie Merz sind – und bekommen ihre Supervergütungen direkt vom Staat bezahlt.

Und jetzt ist allen diesen Großverdienern aufgefallen, dass es in unserem Land ungerecht zugeht. Ungerecht finden sie es nicht, dass ihre horrenden Politikergagen fast ausschließlich von den Steuern der Arbeiterklasse bezahlt werden. Denn die Vermögenden zahlen so gut wie keine Steuern.

Sie finden immer neue Gruppen zwischen denen sie „Gerechtigkeit“ herstellen wollen. So finden sie es ungerecht, dass Rentner eine Rente bekommen und dass dafür junge Menschen in die Rentenkasse einzahlen müssen. Sie finden es nicht etwa ungerecht, dass viele Menschen für ihre Arbeit nur einen Mindestlohn bekommen, sondern dass Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, fast soviel Geld bekommen, wie die anderen Ärmsten.

Sie finden es ungerecht, wenn Pflegebedürftige, die noch mit wenig Hilfe auskommen können, von der Pflegekasse eine kleine Hilfe bekommen. Sie wollen den Pflegegrad 1 abschaffen, weil dieses Geld den Schwerpflegebedürftigen fehlen würde. Gut – man könnte auch die Großverdiener in die Pflegekasse einzahlen lassen, aber das kommt natürlich nicht in Frage.

200 Milliarden € fehlen der Staatskasse, weil die großen Steuersünder nicht verfolgt werden, aber diese Bundesregierung macht einen Riesenbohei um die wenigen, denen eventuell das Bürgergeld nicht in der Höhe zustehen würde. Jeder weiß, dass es hier nur um einige hundert Millionen gehen würde, nicht um 200.000 mal 1 Million €.

Wenn Merz und Konsorten über Gerechtigkeit reden, geht es ihnen immer nur darum, eine benachteiligte Gruppe gegen eine andere auszuspielen: die Jugend gegen die Rentner;  die Schwerpflegedürftigen gegen die Leichtpflegebedürftigen; die Kranken gegen die „Beitragszahler“, die Arbeitenden gegen die Arbeitslosen. Und alle fallen darauf herein: Den Arbeitenden fällt nicht auf, dass ihre Aufregung über Zahlungen an Arbeitslose morgen auf sie zurückfällt, wenn ihr Konzern sie „freigesetzt“ hat. Den gesunden Beitragszahlern fällt nicht auf, dass sie sich morgen ärgern, wenn sie ihre Medikamente selbst zahlen müssen – ausgerechnet, wo sie wegen der Krankheit weniger Geld haben.

Gegen dieses dumme Geschwätz von der „Gerechtigkeit“ hilft nur Solidarität gegen die Konzerne und ihre bestens verdienenden Politiker. Frieden und eine Heranziehung der Konzerne und Superreichen an der Finanzierung des Sozialstaates würden diesen retten. Das Geschwätz von der „Gerechtigkeit“ ist nur eine Waffe der Reichen und Kriegstreiber gegen die Arbeiterklasse. [jdm]

Aktualisiertes Wohnraumversorgungskonzept: Sozialverband Emsland fordert Konsequenzen

Wohnraumversorgungskonzept 2025

Der Landkreis Emsland hat das Wohnraumversorgungskonzept aus dem Jahr 2021 für 14 Kommunen im Kreisgebiet aktualisiert. Dies sind alle Kommunen mit Ausnahme der Städte Lingen (Ems), Meppen, Papenburg und Haren (Ems) sowie der Samtgemeinde Spelle, die ein eigenes Konzept haben. „Unsere Zielsetzung war es, nach weiteren vier Jahren neue Entwicklungen und die zentralen Rahmenbedingungen, die sich daraus für den Wohnungsmarkt ergeben, zu beleuchten und die wesentlichen Handlungsbedarfe daraus abzuleiten“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf die Motivation für die Fortschreibung des Konzepts.

Der Landkreis hatte das erste Wohnraumversorgungskonzept für die Städte, Einheits- und Samtgemeinden des Emslandes erstellen lassen, die nicht über ein solches verfügten. Damit wurde einer gesetzlichen Pflicht Genüge getan. Aber aus diesem Konzept ist kaum eine Konsequenz im Emsland zu erkennen.

In einer Stellungnahme des Sozialverbands Emsland wird darauf hingewiesen, dass das Emsland im Jahr 2024 niedersachsenweit den dritten Platz bei der Anzahl wohnungsloser Menschen belegte.

Das aktualisierte Konzept zeigt, dass insgesamt ein Wohnraumbedarf da ist, der nicht gedeckt ist. Es werden Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gebraucht. Zusätzlich besteht ein großer Bedarf an Wohnungen für Menschen mit sehr wenig Einkommen. In der Samtgemeinde Dörpen beträgt der Anteil einkommenschwacher Haushalte 14,9 %.

Gleichzeitig stellt das Konzept fest, dass es immer weniger Sozialwohnungen gibt und dieser Wert auch noch weiter sinkt, weil laufend Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Für geförderte Sozialwohnungen müssen nur für einen bestimmten Zeitraum Regeln zur Miethöhe eingehalten werden. Ist dieser Zeitraum vorbei, entfällt die Sozialbindung und es können marktübliche Mieten verlangt werden. In der Samtgemeinde Dörpen gibt es seit 2023 keine einzige Sozialwohnung.

Im Emsland vertrauen die Kommunen fast ausschließlich auf den Neubau von Eigenheimen, den sie mit verschiedenen Methoden fördern. Außerdem gibt es privaten Mietwohnungsbau.

Beide Entwicklungen können aber nicht bewirken, dass die Mieten für die Wohnungen erschwinglich bleiben. Die von der öffentlichen Hand übernommenen Mietkosten für Grundsicherungsempfänger und Bürgergeldempfänger werden von den Vermietern als Untergrenze für die Miethöhe betrachtet. Alle anderen Wohnungen sind entsprechend teurer.

Dem kann nach Ansicht des Sozialverbands vor allem durch die Gründung kommunaler Wohnungsbaugenossenschaften entgegen gewirkt werden. In Rhede seien hierfür mit einer Bürgergenossenschaft bereits erste Voraussetzungen geschaffen worden. „In anderen Kommunen wurde das zwar diskutiert, politisch aber oft nicht gewollt“, bedauert die SoVD-Kreisvorsitzende Kötter. Eine Wohnungsbaugesellschaft auf Kreisebene könnte zudem gerade den finanzschwächeren Gemeinden helfen.

Im Konzept wird dies auch vorgeschlagen: „Der Kreis der im geförderten Wohnungsbau tätigen Gesellschaften sollte sich durch die Gründung neuer und die Erweiterung bestehender Wohnungsunternehmen vergrößern, damit der Mangel an Investoren im geförderten Wohnungsbau abgebaut werden kann.  Sollten keine der genannten Empfehlungen umsetzbar sein, wäre die Gründung einer kommunalen Entwicklungs- bzw. Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen.“

Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und auch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften unterliegen nicht dem Renditezwang. Sie könnten die Mieten auf Dauer günstig halten, weil die Mieten nur die Kosten decken müssten und keine Profite bringen müssten.

Solche Gesellschaften bestimmten bis in die 1990er Jahre den Mietwohnungsmarkt. Erst die Abschaffung der Steuerprivilegien für gemeinnützige Wohnungsunternehmen 1990 durch die Regierung Helmut Kohl hat den sozialen Wohnungsbau zerstört. Das, was sich seitdem „Sozialer Wohnungsbau“ nennt, ist nur eine Subventionierung der Wohnungsbaukonzerne. Auch die Zahlung des Wohngelds ist letztlich nur als Subventionierung der Vermieter zu betrachten, da das Wohngeld nicht den formalen Empfängern zugute kommt. Denn diese reichen das Geld an die Vermieter weiter, um die Miete überhaupt zahlen zu können.

Die Investition für den öffentlichen Wohnungsbau bedeutet nicht nur die Entschärfung eines sozialen Problems. Sie würde sich für die Kommunen und den Bund auch finanziell rechnen, weil ein Angebot von günstigen Wohnungen die Mietpreise insgesamt senken würden. Die Wohnungskosten für Grundsicherungs- und Bürgergeldempfänger würden damit sinken. Und auch die Wohngeldzahlungen würden sinken. Und über die folgende Senkung des allgemeinen Mietniveaus käme diese Investition allen Mietern zugute.

Auch der Deutsche Mieterbund stellte in seinen Forderungen zur letzten Bundestagswahl fest: "Bezahlbare Mietwohnungen werden in erster Linie von kommunalen Unternehmen, Genossenschaften oder anderen
gemeinwohlorientierten Akteuren, z. B. kirchlichen Organisationen, gebaut. Als mögliche Träger einer neuen Gemeinnützigkeit sind sie alle durch gezielte Steuerbefreiungen, vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für Wohnungsbauvorhaben und Investitionszulagen zu fördern. Der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen, muss deutlich erhöht werden, um im Mietwohnungsmarkt ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren." [jdm]

Zwei Studien zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie – Modell für Paketdienste?

Im Mai 2020 mitten in der Corona-Pandemie gab es die Nachrichten über die Coronavirusinfektion von Schlachthofmitarbeitern u. a. bei Weidemark in Sögel. Zurückgeführt wurden die Masseninfektionen auf die Arbeitsbedingungen im Schlachthof, aber auch auf die Wohnbedingungen der Werkvertragsarbeiter.

Die öffentliche Diskussion führte zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Darin wurden ab 1.1.2021 Werkverträge und die Beschäftigung von Selbständigen in der Schlachtung und Zerlegung verboten und ab dem 1.04.2021 Leiharbeit verboten. Es gibt seitdem somit das Direktanstellungsgebot.

In einem Artikel vom 07.06.2020 zitierten wir die pessimistische Prophezeiung von Werner Rügemer, dass  die Fleischindustrie dieses jetzige Gesetz durch mehr Zeitverträge (Stichwort: sachgrundlose Befristung) und durch Umgehung des Mindestlohns mit einer Stücklohnpraxis umgehen werde.

Studie Fleischindustrie WSI 2025

Zwei Studien zu den Auswirkungen des GSA Fleisch haben eine zwar durchwachsene, aber durchaus positive Bilanz des Gesetzes gezogen. In der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung „Neue Arbeitswelt in der Fleischindustrie? - Eine Bilanz der Veränderungen nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz“ von März 2025 stellen die Autoren Serife Erol und Thorsten Schulten fest, dass 46,7 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in der Fleischindustrie im Niedriglohnsektor arbeiten. Noch einmal deutlich höher ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten unter den ausländischen Vollzeitkräften in der Fleischindustrie. Dieser lag 2022 bei 55 Prozent. Im Vergleich hierzu arbeiteten in der Gesamtwirtschaft 2022 knapp 16,5 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor. Zwei Drittel der Beschäftigten in der Fleischindustrie arbeiten heute unter tariflosen Bedingungen  und erhalten somit lediglich den gesetzlichen Mindestlohn.

Obwohl sich somit die oben genannten pessimistischen Annahmen scheinbar bewahrheitet haben, hat sich dennoch Grundlegendes geändert. Da alle direkt beim Schlachtbetrieb angestellt sind, ist die Kontrolle der Arbeitszeiten einfacher möglich. Weil die Arbeitszeiten unter den Werkvertragsbedingungen kaum kontrollierbar waren, wurden Mindestlohnvorgaben einfach durch erhebliche Überschreitungen der Arbeitszeiten unterlaufen. Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (gehörte zum Paket der Gesetze zur Fleischindustrie) gehören überlange Arbeitszeiten in der Fleischindustrie in der Regel der Vergangenheit an. Die Studie zitiert eine Mitarbeiterin „jetzt habe ich ein Leben“.

Durch das Direktanstellungsgebot wurde mehr Transparenz in der Branche geschaffen, was die Kontrolle der Rechtsdurchsetzung erheblich erleichtert habe. Die Kontrollbehörden könnten nun die Einhaltung der Gesetze deutlich effektiver überwachen.

Allerdings müssten die Mitbestimmungsstrukturen in der Branche weiter gestärkt werden, weil die Kontrolle der Arbeitsbedingungen so allein durch den Staat erfolgen müsse, der damit überfordert sei. Das nach wie vor niedrige Lohnniveau führe zu einer großen Fluktuation bei den Beschäftigten, was die Mitbestimmungsstrukturen schwächt.

Studie Fleischindustrie HSI 2025

In einer zweiten Studie des Hugo-Sinsheimer-Instituts (ebenfalls Hans-Böckler-Stiftung) mit dem Titel „Durchsetzung von Arbeitsrecht - das Arbeitsschutzkontrollgesetz als Modell? - Verfassungs- und europarechtliche Fragen mit besonderer Berücksichtigung des Direktanstellungsgebots“ haben die AutorInnen Anneliese Kärcher und Manfred Walser abgeklopft, ob das GSA Fleisch und das Arbeitsschutzkontrollgesetz als Modell für andere Branchen herhalten können.

Sie kommen zu dem Schluss, dass verschiedene Einzelmaßnahmen, wie das Arbeitsschutzkontrollgesetz oder die im novellierten Postgesetz vorgesehenen Vorgaben zu Einschränkungen beim Transport schwerer Pakete zwar zu begrüßen seien, aber die Missstände, die in vielen Subunternehmen der Paketzustellung bestehen, nicht auflösten. Voraussetzung dafür, dass die Maßnahmen greifen können, ist das Direktanstellungsgebot  in Form einer Beschränkung / eines Verbots des Einsatzes von Subunternehmen und der Leiharbeit, weil die Intransparenz der Verhältnisse aufgebrochen werde. „Derjenige, der eine Dienstleistung oder ein Produkt auf dem Markt anbietet und die Art der Produktion bzw. Dienstleistungserbringung wesentlich mitbestimmt, hätte auch für die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen einschließlich der Bedingungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Auch für die Arbeitnehmer wäre stets klar, wer ihr Vertragsarbeitgeber ist und an wen sie sich zur Geltendmachung von Ansprüchen wenden müssen.“

Der Ausbau von Kontrollbehörden und deren Kapazitäten sei notwendig, jedoch kein milderes Mittel im Vergleich zu einem Direktanstellungsgebot. Der Gesetzgeber habe mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz in mehrerlei Hinsicht Neuland betreten, das sich als gewinnbringend erweise und geeignet sei, auf weitere Bereiche ausgedehnt zu werden.

Dass es mit dieser Bundesregierung, die gerade mit einer Verschärfung der Bedingungen des Bürgergeldes den Niedriglohnbereich wieder ausdehnen möchte, zu solchen Verbesserungen für den Paketdienst kommt, erscheint wenig wahrscheinlich. Die Linken-Fraktion im Bundestag hat 2023 einen solchen Antrag eingebracht, aber er wurde von den anderen Fraktionen des damaligen Bundestages abgeschmettert. [jdm]

SPD-Mitglieder stimmten für Verbleib an den staatlichen Fleischtöpfen

Etwa die Hälfte der SPD-Mitglieder stimmte für den Koalitionsvertrag. Wie bei der CDU kann man hier beobachten, dass auch die SPD keineswegs „zur politischen Willensbildung“ beiträgt, sondern sie fast ausschließlich dazu dient, Parteimitglieder ökonomisch auskömmliche politische Posten besetzen zu lassen. Mit der Parteiprogrammatik hatte die Abstimmung über den Koalitionsvertrag nichts zu tun.

Wer diesen gelesen hat (aber wer hat das schon?), wird feststellen, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit nur Politikerprosa ohne Inhalt enthält. Für alles, was strittig sein könnte, oder wo man dem Bürger lieber nicht sagen möchte, was man vor hat, werden Kommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt, es wird geprüft, es werden Machbarkeitsstudien aufgelegt usw.

Nur wenige Dinge wurden tatsächlich fest vereinbart und die dürften mit einer sozialdemokratischen Programmatik nichts zu tun haben:

  • Die Körperschaftssteuer wird gesenkt. Wissenschaftler haben ausgerechnet, dass dies den 1% der Reichsten in Deutschland zugute kommt.
  • Der Achtstundentag soll abgeschafft werden
  • Die Lebensarbeitszeit soll verlängert werden.
  • Bürgergeldempfänger sollen gezwungen werden, jede Arbeit anzunehmen (was das Verfassungsgericht schon als verfassungswidrig bezeichnet hat) und Freibeträge für Vermögen werden gesenkt. Ziel ist es, dass die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit für jeden, der sich etwas erspart hat, praktisch nicht mehr existent ist. Arbeitgeber können jeden Arbeiter, der nicht pariert, ins soziale Aus stoßen. Typische sozialdemokratische Politik?
  • Peinlich: Für die Kulturelle Teilhabe bekommen Kinder von Bürgergeldempfängern 5 € mehr. Lächerlich wenig! Und warum werden die 5 € nicht einfach mit dem Regelsatz ausgezahlt, statt eine eigene Bürokratie dafür am Laufen zu halten? Warum wohl? Es geht um das prinzipielle Pisacken von Arbeitslosen, damit jeder Arbeiter weiß: Nicht aufmucken, Klappe halten!
  • Migranten sollen mit allen Mitteln gepiesackt werden: weniger Geld, Abschiebungen, Bezahlkarte, kein Familiennachzug.
  • Ein Fonds für eine Aktienrente (Frühstartrente).
  • Mütter bekommen pro Kind 20 € mehr Rente.
  • Neue Selbständige sollen in Rentenversicherung einbezogen werden.

Nur die letzten beiden kleinen Punkte sind gut für einen Normalbürger. Der Rest ist gegen 99 % der Bevölkerung gerichtet und nur gut für das obere 1%.

Die Wahnsinnsaufrüstung erwähnen wir hier nicht, denn die ist zwar beabsichtigt, doch der Koalitionsvertrag gibt dazu nichts Konkretes her. Sobald Rheinmetall und Konsorten ihre Wunschliste geliefert haben, wird diese Bestandteil der Regierungspolitik sein. [jdm]

Empfehlung: Podcast "Wohlstand für alle" mit dem Thema Wieso der Koalitionsvertrag ein schlechter Witz ist!

Schwarz-rotes Sondierungspapier: Aufrüstung, Subventionen aller Art für die Unternehmen und soziale Kälte

Das Sondierungspapier der CDU/CSU und SPD deutet die gesellschaftliche Eiszeit an, die auf uns zukommt. Darüber, dass festgelegt wird, dass unbegrenzt Schulden für die weitere Aufrüstung aufgenommen werden sollen, haben wir bereits berichtet; auch darüber, dass die Schuldenaufnahme in Höhe von 400 Mrd. € für das Sondervermögen Infrastruktur keineswegs bedeutet, dass mehr in die verlotterte Infrastruktur investiert werden soll.

Die Industrieförderung besteht darin, den Konzernen Subventionen zuzuschustern und das unternehmerische Risiko durch den Staat abzunehmen. Energieintensiven Branchen soll der Strompreis verbilligt werden, es sollen wieder neue Gaskraftwerke gebaut werden (20 GW), wobei abzuwarten bleibt, was mit der Überarbeitung der Kraftwerksstrategie alles so gemeint ist. Milliarden an Steuergeldern sollen der Industrie über das European Chips Act und IPCEI-Projekte gegeben werden.

Gleichzeitig wird versprochen, die breite Mittelschicht durch eine Einkommensteuerreform zu entlasten und die Pendlerpauschale erhöhen. Unternehmen sollen durch eine Unternehmenssteuerreform auch weniger Steuern zahlen

Wo soll das Geld herkommen? Von den Arbeitern. Diese sollen am Tag länger arbeiten und flexibel einsetzbar sein, sie sollen am Lebensende länger arbeiten. Und vor allem sollen sie gezwungen werden, jeden Job anzunehmen. Dazu wird das Bürgergeld mal wieder umbenannt und so gestaltet werden, dass es keine soziale Sicherheit mehr bietet. Das Sanktionssystem soll wieder ausgebaut werden. Auch wenn es verklausuliert wie eine Reform ausgedrückt wird, so sprechen es die CDU-Vertreter in den Fernsehinterviews offen aus: das Bürgergeld soll abgeschafft werden.

Die sozialpolitische Wohltat der Mütterrente soll von den Rentenbeitragszahlern finanziert werden. Nur die Einbeziehung von neuen Selbständigen in die Rentenversicherung ist eine kleine vernünftige Sache. Der Wohnungsbau soll wieder nur durch Subventionen an die Konzerne gefördert werden. Ein echter Sozialer Wohnungsbau durch den Staat findet weiterhin nicht statt.

Klimaschutz wird zwar wortreich beschworen, aber praktisch vereinbart wird der Schutz des Verbrennermotors. Energiepolitisch werden zwei tote Pferde geritten: der Fusionsreaktor und das Wasserstoffnetz.

Beschworen wird die Entbürokratisierung - ein Stichwort, bei dem jeder immer gern mitgeht. Aber praktisch meinen die zukünftigen Regierenden damit den Abbau von Schutzrechten aller Art.

Ach ja: Unter dem Stichwort "Desinformation zurückdrängen" soll der Digital Service Act (DSA) umgesetzt werden, der die Internetfirmen verpflichten soll, eine Zensur auf privatrechtlicher Ebene durchzuführen.

Noch mal ach ja: Näheres zum Thema Migrationspolitik der zukünftigen Koalitionäre erfahren Sie bei der AFD.

Fazit: CDU/CSU und SPD haben sich gedacht, das was Trump in großer Macho-Pose in den USA durchsetzt, können wir mit europäischem Demokratiegeschwafel auch hier mal langsam angehen. [jdm]

Wahlprogramme kurzgefasst

SPD: Aussetzen der Schuldenbremse nur für die Aufrüstung, Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland; langfristig die weitere Erhöhung des Rüstungsetats, Unterstützung für Sanktionen gegen Russland, Asylrecht einschränken, Sanktionen für Bürgergeldempfänger, US-Frackinggas statt russischem Erdgas

CDU: Steuersenkungen für Reiche, Aussetzen der Schuldenbremse nur für die Aufrüstung, Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine,  Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland; langfristig die Hälfte des Staatsetats für Rüstung ausgeben, Unterstützung für Sanktionen gegen Russland, Wiedereinführung der Wehrpflicht, Krankenkassenleistungen auf Basisleistungen beschränken, Asylrecht fast ganz abschaffen, Bürgergeld abschaffen, Atomkraftwerke wieder anfahren, US-Frackinggas statt russischem Erdgas, Deutsche Bahn zerstückeln

FDP: Steuersenkungen für Reiche, Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine, Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland; langfristig die Hälfte des Staatsetats für Rüstung ausgeben, Unterstützung für Sanktionen gegen Russland, Krankenkassenleistungen einschränken, Rentenabsicherung durch Aktienrente ersetzen, Asylrecht fast ganz abschaffen, Bürgergeld abschaffen, Atomkraftwerke wieder anfahren, US-Frackinggas statt russischem Erdgas, Deutsche Bahn zerstückeln

AFD: Steuersenkungen für Reiche, Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland; langfristig die Hälfte des Staatsetats für Rüstung ausgeben, Wiedereinführung der Wehrpflicht, gegen Sanktionen gegen Russland und für Verhandlungen, Asylrecht abschaffen, Bürgergeld abschaffen und Sanktionen gegen Arbeitslose, Sozialrecht nach völkischen Kriiterien gestalten, Atomkraftwerke wieder anfahren, gegen Mietpreisbremse

Grüne: Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine, Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland; langfristig die Hälfte des Staatsetats für Rüstung ausgeben, Unterstützung für Sanktionen gegen Russland, Asylrecht einschränken, Klimaschutz vor allem durch CO2-Bepreisung, US-Frackinggas statt russischem Erdgas

Linke: Wiedereinführung der Vermögenssteuer und Sondersteuer für Superreiche, Unterstützung für Sanktionen gegen Russland, Zustimmung für Waffen für die Ukraine, Asylrecht vollständig erhalten, Erhöhung des Mindestlohns, Erhöhung des Bürgergelds und von Grundsicherung im Alter, Klimaschutz, Sozialer Wohnungsbau durch den Staat

Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW): Wiedereinführung der Vermögenssteuer und Sondersteuer für Superreiche, gegen Sanktionen gegen Russland und für Verhandlungen, gegen alle Waffenlieferungen, Asylrecht einschränken, Erhöhung des Mindestlohns, Erhöhung des Bürgergelds und von Grundsicherung im Alter, Sozialer Wohnungsbau durch den Staat [jdm]

Drei Parteien planen eine Umverteilung nach oben und vier Parteien haben den Normalverdiener im Blick

Studie von ZEW

Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim hat in Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Zeitung in einer Studie untersucht, wie sich die Vorschläge der Parteien in den Wahlprogrammen auf die privaten Haushalte in Deutschland auswirken. Diese betreffen die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer, das Bürgergeld, den Mindestlohn und Pläne für ein Klimageld. Die Analyse konzentrierte sich auf Vorschläge, deren Wirkung für einzelne Haushalte bezifferbar ist.

Das Ergebnis ist nicht überraschend, aber in seiner Eindeutigkeit dann doch unerwartet. Die Vorschläge von CDU, FDP und AFD bewirken bestenfalls keine Einkommenssenkungen bei den Einkommen bis 30.000 € im Jahr, aber riesige Einkommensgewinne für Einkommen ab 100.000 €/Jahr. Die Vorschläge der FDP bedeuten für Alleinerziehende mit einem Kind in der Einkommensklasse bis 30.000 € im Jahr sogar drastische Einkommenssenkungen von 2451 €/Jahr, wogegen Alleinerziehende mit einem Einkommen ab 60.000 €/Jahr 2925 € mehr bekommen; wer 120.000 € verdient bekommt sogar 8079 € mehr. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern stehen bei den FDP-Vorschlägen einer Einkommenssenkung bei den Wenigverdienern in Höhe von sogar 3148 €/Jahr  bei den Reichen  Mehreinnahmen von 7913 €/Jahr  gegenüber.

Die AFD- und CDU-Vorschläge sehen bei den Einkommen bis 30.000 € keine oder fast keine (max. 1,1 %] Einkommenserhöhungen vor, aber bei den Einkommen über 250.000, also auch den Millionären 5,1 % (CDU) und 7,7 % (AFD) mehr Geld vor.

Moderater sehen die Vorschläge von SPD, Grünen und BSW aus. Hier sehen die drei Parteien für Einkommen bis 20.000 € mehr Geld vor. Einkommen von 30.000 €/Jahr sollen von 3,7 bis 5,1 % mehr verfügbares Einkommen haben. Mit zunehmendem Einkommen sinkt der Zuwachs und für Einkommen ab 250.000 € /Jahr sehen alle drei Parteien eine Einkommenssenkung um 2,5 bzw. 3,2 % vor.

Die Vorschläge der Linken unterscheiden sich deutlich von allen anderen Parteiprogrammen. Hier sollen die Einkommen von Menschen mit den niedrigsten Einkommen um 22,9 % steigen. Danach sinkt die Prozentzahl auf immerhin noch 7,9 % Einkommenszuwachs für Einkommen von 50.000 €/Jahr und schließlich auf 2,3 % bei Einkommen bis 250.000 €/Jahr. Nur Einkommen darüber sollen mit -28,6 % belastet werden.

Zur besseren Übersicht sei auf die Abbildung 1 auf Seite 14 verwiesen. Diese Grafik zeigt bei CDU, FDP und AFD immer größer werdende Balken, je höher das Einkommen ist.

Bei SPD, Grünen und BSW beschreibt die Balkenhöhe einen Buckel, der sich bei den mittleren Einkommen von 40.000 bis 60.000 € findet.

Die Grafik der Linken fällt mit ihrer Einkommensgestaltung von viel Geld für kleine Enkommen bis wenig für große Einkommen völlig aus dem Rahmen der untersuchten Parteien.  Hier muss sogar eine andere Skala verwendet werden, weil die Zahlen sonst kaum darstellbar sind.

Empfohlen seien noch die Fallbeispiele ab Seite 46. Sie machen besonders deutlich, dass die Steuer- und Sozialpolitik von CDU, AFD und FDP ausschließlich den sehr gut Verdienenden zu Gute kommt. Das ist bei der FDP als „Partei der Besserverdienenden“ nicht überraschend. Aber bei der AFD, die sich immer als Arbeiterpartei gibt, wird so sehr deutlich, dass es sich um einen Etikettenschwindel handelt.

Aber auch die Zahlen der CDU sind so eindeutig auf Einkommenszuwächse bei den sehr Reichen ausgerichtet, wie man es bei einer sich als Volkspartei ausgebenden Partei nicht erwartet hätte. Die CDU-Wähler und Parteimitglieder, die ja in der Regel nicht zu den Großverdienern gehören, dürften wohl noch nicht ganz registriert haben, dass mit Friedrich Merz jetzt ein Millionär die Richtung der Parteipolitik bestimmt.

Welche Ausmaße die Umverteilung hin zu den Reichen bei den drei rechten Parteien annimmt, macht vor allem die Abbildung 42 auf Seite 55 deutlich. Diese drei Parteien wollen die Staatseinnahmen um 47 Mrd. € (CDU), 97 Mrd. € (AFD) bzw. 116 Mrd. € (FDP) senken. SPD, BSW und Grüne wollen geringfügige Mehreinahmen von 1 bis 4 Mrd. € für den Staat. Nur die Linke möchte 46 Mrd. € mehr unter anderem durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer für Millionäre und Milliardäre einnehmen. [jdm]

CDU/CSU-Wahlprogramm auf die ehrliche, aber brutale Art

Um zu verstehen, was die CDU in ihrem Bundestagswahlprogramm so fordert, ist es hilfreich, das Wahl-Programm In Leichter Sprache  zu lesen. Diese Form wendet sich an Menschen, deren Behinderung ihnen das Lesen von komplexen Texten unmöglich macht. Texte in Leichter Sprache müssen notgedrungen auf Schnörkel verzichten.

In der Politik sind diese Schnörkel aber unverzichtbar, um zu verstecken, was man eigentlich plant. In dieser Fassung wird lustig eine schlankere Verwaltung versprochen, aber gleichzeitig werden ein neues Amt und ein neues Ministerium eingeführt. Die Unternehmen und Waffenproduzenten sollen Geld bekommen, aber das Bürgergeld soll abgeschafft werden. Steuern sollen nicht erhöht werden, aber es werden lustig Versprechungen für höhere Ausgaben gemacht.

Zur Gesundheitspolitik, zur Landwirtschaft und zur Wohnungspolitik gibt es nur Schnörkel und keine konkreten Aussagen. Was ja auch eine Aussage ist.

Das CDU/CSU-Wahlprogramm in leichter Sprache macht dem Leser unfreiwillig, aber brutal klar, was auf ihn und Deutschland zukommt. Es lohnt sich absolut, den Text zu lesen.

Wir haben die Kernsätze von jedem Brimborium, der auch in diesem Text noch zu finden ist, gereinigt:

  • Wir schaffen die Höchst-Arbeitszeit von 10 Stunden Arbeit am Tag ab. In Zukunft soll es nur noch eine Höchst-Arbeitszeit für die Woche geben. Dann kann die Arbeit an manchen Tagen länger dauern als 10 Stunden.
  • Wir gründen ein neues Amt. Das Amt hilft ausländischen Fach-Kräften, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten.
  • Wir gründen ein neues Ministerium für neue Technik. Das Ministerium wird Bundes-Digital-Ministerium heißen.
  • Wir brauchen weniger Personal in der Verwaltung vom Bundestag und in den Ministerien.
  • Wir senken Steuern für Unternehmen.
  • Wir behalten die Schulden-Bremse im Grund-Gesetz.
  • Deshalb wollen wir keine Vermögens-Steuer.
  • Wir schaffen das Bürgergeld ab. Bürgergeld bekommen Menschen, die nicht arbeiten können und die kein Arbeitslosen-Geld bekommen. Stattdessen gibt es die Neue Grundsicherung. Wer die Neue Grundsicherung vom Staat bekommt, muss sich anstrengen, Arbeit zu finden. Wenn es Arbeit gibt, darf man die Arbeit nicht ablehnen. Sonst bekommt man weniger Geld aus der Neuen Grundsicherung.
  • Wir gründen die Frühstart-Rente. Frühstart-Rente heißt: Der Staat gibt Kindern und Jugendlichen jeden Monat 10 Euro. Der Staat zahlt das Geld aber nicht aus.
  • Wir helfen der Ukraine im Krieg gegen Russland. Wir liefern Geld, Hilfe für die Menschen und Waffen.
  • Wir führen wieder eine Wehrpflicht ein.
  • Wir wollen ein Gesellschafts-Jahr einführen. In dem Jahr sollen junge Menschen etwas für die Gesellschaft tun.
  • Wir geben immer genug Geld für die Bundeswehr aus.
  • Wir brauchen Unternehmen, die Waffen herstellen. Die Waffen sollen in Europa hergestellt werden. Wir stärken diese Unternehmen.
  • Wir bauen einen Schutz-Schirm vor Raketen auf.
  • Wir schaffen das deutsche Liefer-Ketten-Gesetz ab. Das Gesetz sagt: Unternehmen müssen erklären, wie ihre Produkte hergestellt werden. Wird bei der Herstellung die Umwelt verschmutzt? Wie sind die Arbeits-Bedingungen von den Menschen? Müssen für das Produkt Kinder arbeiten? ... Wir wollen weniger strenge Regeln in Deutschland machen.
  • Wir wollen das Klima schützen. Das Klima ändert sich. Die Menschen verbrennen Kohle, Öl und Erd-Gas. Dabei entstehen schädliche Abgase. Diese Abgase machen das Klima immer wärmer. Das ist nicht gut.  Deshalb dürfen nur noch wenige Abgase entstehen.... Firmen bekommen das Recht, eine bestimmte Menge Abgase zu machen. Sie können dieses Recht aber auch an andere Firmen verkaufen. Dann lohnt es sich für die Firmen, Abgase zu sparen.
  • Ein Gesetz soll in wenigen Jahren neue Autos mit Diesel-Motor oder Benzin-Motor verbieten. Dieses Gesetz schaffen wir ab.
  • In Zukunft sollen mehr verschiedene Bahn-Unternehmen die Bahn-Strecken nutzen können. Dann haben die Kunden und Kundinnen mehr Auswahl.
  • Wir ändern die Gesetze zum Daten-Schutz. Daten-Schutz regelt zum Beispiel, wofür persönliche Daten im Internet genutzt werden dürfen. Persönliche Daten sind zum Beispiel der Name und die Adresse. Und andere Informationen, die zu einer bestimmten Person gehören. Wir erlauben, die Daten für Forschung und Wirtschaft zu nutzen.
  • Wir machen Gerichts-Verfahren schneller. Dann bekommen Täter und Täterinnen schnell eine Strafe.
  • Wir setzen die elektronische Fuß-Fessel öfter ein.
  • Wir überwachen gefährliche Orte mit Video-Kameras. Wir setzen auch Computer-Programme ein, die Gesichter erkennen können.
  • Die Internet-Anbieter müssen deshalb IP-Adressen speichern. Mit IP-Adressen erkennt man, welche Computer oder Handys eine Internet-Seite aufgerufen haben.
  • Wir verbieten Cannabis wieder.
  • Wir nehmen niemanden mehr freiwillig in Deutschland auf. Auch keine Familien-Mitglieder von Menschen, die nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben dürfen.
  • Wir wollen das Asyl-Recht in der Europäischen Union ändern. Die Asyl-Verfahren sollen außerhalb von Europa stattfinden.In anderen Ländern, in denen die Menschen in Sicherheit sind. Auch wer Schutz braucht, soll dann in diesen Ländern bleiben.
  • Wer in Deutschland leben will, muss sich integrieren. Das bedeutet: Er muss so leben, wie unsere Leit-Kultur das sagt.
  • Wir schaffen das Selbstbestimmungs-Gesetz wieder ab. [jdm]