Verfasserin der Frauenrechtserklärung am 3. November 1793 hingerichtet

Wir haben uns daran gewöhnt, die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ aus der Französischen Revolution für die Geburtsstunde von gleichen Rechten für alle zu halten. Dabei enthält der Titel der Menschenrechtserklärung schon eine Lüge und eine Einschränkung.
Erstens waren die „Menschen“rechte eigentlich Bürgerrechte: Juden, Schwarze und die Arbeiterklasse waren zwar nicht in der Erklärung ausgeschlossen, aber praktisch schon. Denn die Menschenrechte galten nur für Bürger des Staates; das waren Männer ab 25 Jahren, die eine bestimmte Mindeststeuer zahlten. Arme waren zwar als Personen geschützt, konnten aber z. B. nicht wählen.
Und zweitens war die Menschenrechtserklärung tatsächlich nur eine Männerrechtserklärung. Im Französischen heißt „homme“ sowohl Mann, als auch Mensch. Die weibliche Hälfte der Menschen in Frankreich war von den Rechten ausgeschlossen. Nur wenige Revolutionäre hatten die Frauenrechte auf dem Schirm.
Am 3. November 1793 wurde das Todesurteil gegen Olympe de Gouges auf der Place de la Révolution durch die Guillotine vollstreckt. Olympe de Gouges war eine leidenschaftliche Verfechterin der Revolution, aber sie wollte die volle rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der Frauen erringen. 1791 verfasste sie die Déclaration des droits de la Femme et de la Citoyenne (Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin). Damit protestierte sie gegen die Privilegien der Männer, die jetzt in der Verfassung festgeschrieben waren. Die gerade in Kraft getretene Verfassung sei illegitim und nichtig, weil das weibliche Volk nicht vertreten und an deren Ausarbeitung gar nicht beteiligt gewesen sei. Im Artikel 10 ihres Vorschlags hieß es, es müsse der Frau das Recht zugestanden werden, eine Rednertribüne zu besteigen. Denn schließlich habe sie derzeit schon das Recht „das Schafott zu besteigen.“
Olympe de Gouges war schon vor der Revolution eine bekannte Persönlichkeit. Sie stammte aus Südfrankreich, wo okzitanisch gesprochen wurde. Als sie früh Witwe geworden nach Paris zu Verwandten zog, lernte sie Französisch sprechen und brachte sich im Selbststudium das Lesen und Schreiben bei.
Sie begann Romane zu schreiben, verfasste 1774 eine Denkschrift gegen die Sklaverei. 1786 erschien unter Pseudonym ihr Briefroman Memoiren der Madame Valmont über die Undankbarkeit und die Grausamkeiten der Familie Flaucourt gegenüber der ihrigen, worin sie u. a. die Behandlung unverheirateter Mütter und ihrer „Bastard“-Kinder kritisierte und über das Scheidungsrecht sowie das Recht schrieb, sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe zu führen.
Mit ihren Ansichten störte sie die Revolution der Männer. Aber dann wurde ihr zum Verhängnis, dass sie öffentlich forderte, die Bevölkerung müsse sich in einer Wahl zwischen einer „republikanischen Regierung“, einer „föderativen Regierung“ und einer „monarchistischen Regierung“ entscheiden können. Das wurde ihr von den Jakobinern als Monarchismus ausgelegt. Ihr war es vor allem darum gegangen, eine Verfassung mit größtmöglicher Freiheit zu erreichen. [jdm/Fotos_ Public Domain]

