Am 1. Juli wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Damit ist nichtnur ein neuer Name für die Leistung verbunden, sondern auch verschärfte Mitwirkungspflichten, deren Nichtbeachtung mit Sanktionen belegt werden kann.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften gibt es einige Schutzmechanismen um vor unverschuldeten Härten zu schützen.

Die Arbeitsagentur weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage erfolgt. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden. Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden sei sichergestellt. [jdm]