Aktienrente führt zu Beitragssteigerung
Ein Argument der Rentenkommission und der Bundesregierung für die Rentenreform ist immer, man wolle eine Steigerung der Beiträge verhindern. Dabei wird durch die Einführung der Aktienrente gerade der Beitrag gesteigert.
Zunächst sollen 0,5 Prozent des Bruttolohns in einen Staatsfonds fließen, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Und diese Beitragszahlungen sollen schrittweise auf bis zu 2 Prozent erhöht werden. Bei dieser Form der Rentenfinanzierung muss zunächst ein riesiger Kapitalstock angesammelt werden, bevor daraus überhaupt Zahlungen erfolgen können. Während bei der gesetzlichen Rente die Rentenzahlungen mit dem Geld der Einzahler erfolgen, kann bei einer Aktienrente die Rentenzahlung nur aus den Renditen des angesammelten Kapitals gezahlt werden.
Solche Systeme sind sehr anfällig gegen Verwerfungen am Aktienmarkt, zumal wenn durch die verpflichtende Aktienrente massenhaft Aktien gekauft werden müssen. Auch die berufsständischen Rentenversicherungen für die freien Berufe, wie z. B. Zahnärzte oder Rechtsanwälte, nutzen für die Auszahlungen eine Mischfinanzierung aus Renditen und Umlagezahlungen.
Das immer wieder angeführte Beispiel der schwedischen Prämienrente ist keineswegs ein Erfolgsmodell. Insgesamt sind die schwedischen Rentenleistungen mit denen in Deutschland vergleichbar, allerdings hat die Prämienrente schon 2010, 2011 und 2014 zu Rentenkürzungen geführt. Die Zahlungen für die schwedische umlagefinanzierte Rentenversicherung kommen neben dem Lohn aus weiteren rentenfähigen Einkommen zum Beispiel aus Einkünften aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit (Selbstständige), Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einem Erwerbsminderungsausgleich. Außerdem decken staatliche Zuschüsse versicherungsfremde Ausgaben. [jdm]