Rentenkommission macht sich über Armut lustig und macht lustig Kürzungsvorschläge
Die Liste der 33 Empfehlungen der Rentenkommission beginnt mit so viel Kreide im Mund, dass man die Absicht sofort sieht: „Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“ Da streiten sich die CDU und die SPD über die Haltelinie von 48 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns. Und die Rentenkommission erkennt endlich an, dass das viel zu wenig ist und empfiehlt 70 % für alle? Kaum zu glauben!? Ist es auch nicht. Ist nur ein Täuschungsmanöver. In den weiteren Vorschlägen ist nichts enthalten, was diese „politische Zielgröße“ erreichen hilft. Im Gegenteil: der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) soll beibehalten werden. Dieser kommt derzeit noch bis 2031 nicht zur Anwendung, weil es sonst zu einer drastischen Senkung der Rente gekommen wäre, was die SPD ja als große Errungenschaft gefeiert hatte.
Stattdessen empfiehlt sie eine Automatik einzuführen, die zu einem höheren Renteneintrittsalter führt: „Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. (Das) … würde … bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde.“
Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden und die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre erhöht werden.
Die Hinterbliebenenversorgung soll an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen angepasst werden – das heißt, die Witwenrenten sollen gekürzt werden. Altersteilzeit soll erst ab 58 Jahren möglich werden.
Wer viel verdient soll weiterhin nichts in die Rente einzahlen. Deshalb empfiehlt die Kommission, das nur auf Löhne und Gehälter Beiträge gezahlt werden, nicht auf andere Einkunftsarten. Auch die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben, sprich: Hohe Einkommen zahlen nur begrenzte Beiträge.
In der Empfehlung Nr. 18, die eigentlich überhaupt keine Empfehlung ist, sondern ein Glaubensbekenntnis, machen sich die Autoren noch über die Menschen lustig. Da heißt es „Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. Die Kommission unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform, das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher zu gestalten und die persönliche Beratung vor Ort und über digitale Zugangswege auszubauen.“ Wie allgemein bekannt ist, ist die so genannte Sozialstaatsreform, die da so begrüßt wird, ein riesengroßer Kahlschlag bei allen Sozialleistungen und ein Armutsprogramm für alle kranken, behinderten, alleinerziehenden, arbeitslosen oder minderjährigen Menschen.
Damit das Programm nicht zu einseitig nach Rentenkürzungsprogramm aussieht, wird vorgeschlagen, weniger Staatsangestellte zu verbeamten, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente und sogar Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten einzubeziehen – aber das können die dann auch verkraften, denn, siehe oben, die Beitragsbemessungsgrenze soll ja bleiben.
Und zum Schluss macht sich die Rentenkommission noch um die Renditen der Finanzkonzerne verdient, indem sie die Aktienrente und die betriebliche Altersversorgung gefördert sehen möchte – sogar die Schnapsidee der Frühstart-Rente wird von ihr ernst genommen.
Ver.di und die Sozialverbände haben schon gegen die Empfehlungen protestiert und bezeichnen es als Rentenkürzungsprogramm. Und damit bringen sie es auf den Punkt. [jdm]