SPD und CDU wollen sich ihre Waffenkäufe von den Witwen bezahlen lassen
Unter dem Vorwand einer höheren Geschlechtergerechtigkeit plant die Rentenkommission der Bundesregierung den Witwen ihre halbe Rente zu klauen. In der Rentenkommission sitzen lauter ProfessorInnen, pensionierte langjährige BehördenleiterInnen, Bundestagsabgeordnete und neoliberale Wirtschafts“wissenschaftlerInnen“. Allen gemeinsam ist, dass sie selbst nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, sondern zu den 5 Prozent der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen gehören.
In seiner Stellungnahme zur Rentenreform hatte der Sozialverband SoVD im März zur Verteidigung der umlagefinanzierten Rente darauf hingewiesen, dass die Deutsche Rentenversicherung u. a. auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten zahlt. „Laut dem Rentenversicherungsbericht 2025 zahlt die Rentenversicherung rund 26,1 Millionen Renten an ca. 21 Millionen Rentner*innen. Davon sind 18,9 Millionen Altersrenten, darunter 11,2 Millionen vorgezogene Altersrenten, 5,4 Millionen Hinterbliebenenrenten und 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente), wovon 96 Prozent als volle EM-Rente gezahlt werden.
Ein Blick auf die durchschnittlichen Zahlbeträge von Einzel- und Mehrfachrentner*innen macht deutlich, dass vor allem Frauen stark von Hinterbliebenenrenten, in der Regel Witwenrenten, profitieren. Sie schützen nicht selten vor Altersarmut. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Zahlbetrag von Altersrenten für Frauen liegt bei 955 Euro. Kommt eine Hinterbliebenenrente dazu erhöht sich die monatliche Rente auf 1.721 Euro.“
Unter dem Vorwand von Gleichberechtigung, aber tatsächlich um die Ansprüche von Hinterbliebenen zu kürzen, diskutiert die Rentenkommission ein verpflichtendes Rentensplitting. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner zusammengerechnet und anschließend gleichmäßig aufgeteilt. Dadurch entstehen für beide Partner eigene Rentenansprüche. Das war bisher freiwillig möglich. Dafür musste man auf eine Auszahlung von Witwenrente verzichten. Etwas Ähnliches geschieht bei einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.
Wenn ein Partner in der Ehe deutlich höhere Rentenansprüche erworben hat als der andere, führt das für den hinterbliebenen Partner zu deutlich niedrigeren Gesamtrenten je nach Umständen von mehreren hundert Euro. Und das ist das Ziel der Rentenkommission.
Die Rentenkommission würde damit neben den direkten Kürzungen auch dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente ein solidarisches Ausgleichselement verlieren würde, das für eine Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt. Die Attraktivität des Rentenmodells wäre wieder etwas gesunken, was die von den Finanzkonzernen gewünschte Aktienrente pushen könnte. Der DGB hat sich mit seinem Vorstoß für eine verpflichtende Betriebrente ja gerade der Kampagne der Finanzdienstleister angedient und ist damit den Verteidigern der gesetzlichen Rente in den Rücken gefallen.
Festzustellen bleibt auf jeden Fall, dass die CDU und die SPD mit diesen Plänen zur Abschaffung der Witwenrente zeigen, dass ihnen der „Schutz der Witwen und Waisen“ nichts wert ist. SPD und CDU wollen sich ihre riesigen Waffenkäufe und ihre Kriegspolitik auch von den Witwen bezahlen lassen. [jdm]