Fakten zur Ungleichheit (2)
45 Großerben erhielten 2024 zusammen Unternehmensvermögen von fast 12 Milliarden Euro. Darauf setzten die Finanzämter zunächst rund 3,5 Milliarden Euro Steuer fest – entsprechend einem regulären Steuersatz auf Großvermögen von etwa 30 Prozent. Anschließend erließen sie jedoch 95 Prozent der Steuerforderung. Der Staat verzichtete zu Gunsten dieser Großerben auf Einnahmen von 3,4 Milliarden Euro und letztlich lag ihr Steuersatz bei rund 1,5 Prozent. Damit werden milliardenschwere Unternehmensübertragungen weit geringer besteuert als deutlich kleinere Erbschaften, die oberhalb der persönlichen Freibeträge liegen.
Hauptursache ist die 2016 eingeführte “Verschonungsbedarfsprüfung”: Großerben können beantragen, dass ihnen die Steuer erlassen wird, wenn sie nachweisen, dass sie nicht über ausreichend Privatvermögen verfügen, um die Steuer zu bezahlen. Dabei wird allerdings nur die Hälfte des vorhandenen Privatvermögens zum Stichtag der Übertragung berücksichtigt. Zukünftige Gewinne oder Dividendenerträge aus dem geerbten Unternehmen bleiben außen vor – sie müssen also nicht zur Steuerzahlung eingesetzt werden. (Quelle: DGB) [jdm]