Klage gegen niedersächsisches Verbot neuer Torfabbaugenehmigungen unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen das Torfabbauverbot in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Klimagesetz für unzulässig erklärt (1 BvR 2681/24).
Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner Begründung ausdrücklich darauf, dass der Landtag mit Verweis auf die vielen noch laufenden Bestandsgenehmigungen das sanfte Auslaufen für verhältnismäßig gehalten hat, hebt Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums hervor. Auch hat das betroffene Unternehmen noch eine Reihe von Torfabbaugenehmigungen, die unangetastet bleiben. Ferner bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung, dass der Klimaschutz als Verfassungsrang einen Eingriff in die Berufsfreiheit durchaus rechtfertigen kann, wird weiter erläutert.
Das Urteil mit Begründung findet man hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/12/rk20251216_1bvr268124.html?nn=68080. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]