Mit seiner Entscheidung vom 28. Januar 26 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Betriebsratswahlen mehrerer Lieferando-Betriebsratsgremien für unwirksam erklärt. Das Gericht hält daran fest, dass ein Betriebsrat nur dort gewählt werden kann, wo eine sogenannte Leitungsmacht vorhanden ist – selbst dann, wenn diese für die Beschäftigten faktisch unerreichbar ist.

Über Lieferando kann man von angeschlossenen Restaurants und Geschäften Speisen bestellen und liefern lassen. Neben der Firmenzentrale hat Lieferando sog. „Remote-Cities“ (Liefergebiete). In den Remote-Cities werden ausschließlich Auslieferungsfahrer, die überwiegend mittels einer App mit der Arbeitgeberin kommunizieren, beschäftigt. In den Hub-Cities sind darüber hinaus Mitarbeiter mit Verwaltungs- und Backoffice-Tätigkeiten betraut.

Die Auslieferungsfahrer in verschiedenen Liefergebieten hatten Betriebsratswahlen durchgeführt. Lieferando hat diese Wahlen in drei Verfahren angefochten und die Auffassung vertreten, diese seien wegen Verkennung des Betriebsbegriffs unwirksam. Die jeweiligen Landesarbeitsgerichte haben die Betriebsratswahlen mit der Begründung für unwirksam erklärt, die Remote-Cities seien weder Betriebe noch selbstständige Betriebsteile iSd. BetrVG.

Den Entscheidungen des 7. Senats gingen mehrere Urteile der Landesarbeitsgerichte voraus, die der Rechtsauffassung von Lieferando gefolgt sind. „Das ist kein guter Tag für die betriebliche Mitbestimmung“, sagt Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-gaststätten (NGG). „Das BAG blendet unserer Auffassung nach, die Realität digital gesteuerter Arbeit aus. Wer Beschäftigte per App steuert, kontrolliert und sanktioniert, übt Leitungsmacht aus – auch ohne physische Präsenz.“

Baumeister kritisiert: „Die Entscheidung eröffnet Lieferando und anderen Plattformunternehmen weiterhin die Möglichkeit, Betriebsratsstrukturen zu erschweren und Mitbestimmung nach Belieben zu umgehen. Rechtssichere Betriebsratswahlen und eine wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten werden so systematisch beeinträchtigt – wenn nicht verhindert.“

Die NGG fordert die Bundesregierung auf, diese offensichtliche Regelungslücke umgehend zu schließen. „Gerade in einer durch prekäre Arbeitsbedingungen geprägten Branche wie den Essenslieferdiensten brauchen wir Betriebsräte, deren Existenz rechtlich abgesichert ist“, so Baumeister.

Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Pläne von Lieferando, rund 2.000 Stellen in eine „Schattenflotte“ aus Subunternehmen und Scheinselbstständigen auszulagern, bedeutet die Entscheidung nach Angaben der Gewerkschaft einen weiteren schweren Rückschlag für die Beschäftigten und ihre Betriebsräte im Kampf um gute, faire und mitbestimmte Arbeitsbedingungen. [jdm]