Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr ungefähr Einnahmen in Höhe von 380 Mrd. € und zahlt Renten in Höhe von etwa 340 Mrd. € aus. Das nennt sich Umlagesystem. Die Renten werden mit den laufenden Einnahmen bezahlt.

Würde die Rentenversicherung das Geld in Aktien anlegen und eine Rendite von 8 % erwirtschaften, dann könnte sie aus der Rendite Renten in Höhe von etwa 30 Mrd. € auszahlen. Einem Aktienrentensystem würden dann 310 Mrd. € fehlen. Theoretisch könnte ein solches System nur funktionieren, wenn mindestens 12 Jahre keine Renten gezahlt würden. Und dann dürften die Aktienkurse nicht durch das massenhafte Agieren am Aktienmarkt in die Höhe schießen, was aber sicher passieren würde.

Trotz dieser Rechnung, die das sprichwörtliche Milchmädchen ausrechnen kann, diffamieren die „Rentenexperten“ wie der Millionär Friedrich Merz, sein Adlatus Carsten „Ich habe schon mal ein Jahr gearbeitet“ Linnemann, der Journalist Gabor Steingart aus dem Springerkonzern oder die AFD- Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Alice Weidel das Umlagesystem, als System, bei dem man von der Hand in den Mund lebe.

Die SPD ist mittlerweile so sehr auf den Hund gekommen, dass das SPD-geführte Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf vorlegt, bei dem es ab 2027 ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben wird. Also genau die Form der Altersvorsorge, die nicht funktionieren kann.

Bei der Deutschen Rentenversicherung werden die oben genannten Riesensummen verwaltet und ausgezahlt. Außerdem gibt es noch den Bereich der Rehabilitation, der von ihr verwaltet wird. Und dafür braucht sie gerade 0,8 % Verwaltungskosten.

Die Riesterrente – die bisherige Form einer Aktienrente – ist dagegen nicht einmal in der Lage, die eingezahlten Gelder als Rente auszuschütten, geschweige denn mit Renditegewinnen auszuzahlen. Hier verbuchten die Versicherungsgesellschaften Abschluss- und Verwaltungskosten von durchschnittlich 25 % mit Spitzenreitern bis zu 38 %. Die Allianzversicherung wollte bei fondsgebundenen Riester-Verträgen die vereinbarte Rente nachträglich kürzen. Das wurde jetzt durch ein Gericht gestoppt.

1981, während der Pinochet-Diktatur in Chile wurde das dortige Rentensystem vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren, also eine Aktienrente, umgestellt. Das entsprach der reinen Lehre der Neoliberalen, die Chile als Labor benutzten. Das führte zu deutlich zu niedrigen Renten. Zudem wurden auch dort von den Konzernen hohe Gebühren verlangt. Ein Kommentar bei Bloomberg bezeichnete das gescheiterte chilenische Rentensystem sogar als „Schandmal des Neoliberalismus„.

Telepolis berichtet, dass IWF und Weltbank dafür sorgten, dass weltweit über 30 Länder das chilenische neoliberale Modell mehr oder minder originalgetreu kopiert haben. In Lateinamerika waren dies Argentinien, Bolivien, El Salvador, Kolumbien, Mexiko, Peru und Uruguay.

Auch im Kosovo passierte das. Angesichts von Arbeitslosigkeit und unzureichender sozialer Sicherung musste die Regierung den Renten-Sparern zugestehen, bis zu zehn Prozent ihrer Ersparnisse aus den Pensionskassen abzuheben. Derzeit werde im Kosovo ein Gesetz debattiert, das sogar die Auszahlung von 30 Prozent der verbleibenden Mittel erlauben würde. Damit wäre dann die Auszahlung von auskömmlichen Renten endgültig gestorben.

Übrigens der häufig genannte Verweis auf den staatlichen Pensionsfonds in Norwegen taugt überhaupt nicht zur Begründung der Aktienrente. Die Rente wird auch in Norwegen zum größten Teil aus dem Umlageverfahren gezahlt. Der staatliche Pensionsfonds wird mit den Riesensummen aus den Öleinnahmen gefüttert. Denn das Land kann das Geld nicht sofort verbrauchen und legt die Einnahmen deshalb weltweit an. Das Geld stammt nicht aus den Sozialabgaben der Arbeiter.

Norwegische Arbeitnehmer:innen zahlen 8,2 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Versicherung, während Arbeitgeber:innen 14,1 Prozent der ausgezahlten Löhne einzahlen. Selbständige zahlen 11,4 Prozent ihres Einkommens in die Sozialversicherung ein. (Quelle: Finanzküche) Die Berechnung der Rentenauszahlung erfolgt ähnlich wie in Deutschland. Die Einkommen, die über dem Mindestbetrag liegen, werden in Rentenpunkte umgewandelt, aus denen sich später die Zahlungen berechnen. [jdm]