Schlepper „Alk“ nun seit einem Monat in Dörpen
Am 10.08.2026 wurde der historische Schlepper „Alk“ vom Motorschlepper „Kap Horn“ über den Küstenkanal nach Dörpen gebracht und hier am Kai der Dörpener Umschlaggesellschaft für den kombinierten Verkehr mbH (DUK) festgemacht. Nach unseren Recherchen kann man davon ausgehen, dass der Schlepper nicht kurzfristig Dörpen wieder verlassen wird.
Laut Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim lag die „Alk“ im Liegeverbot der Bundeswasserstraße Küstenkanal und hat dort ein sog. Verholgebot bekommen, also die Aufforderung den Liegeplatz zu verlassen. Der Eigner beauftragte dann ein Schleppunternehmen, das nicht fahrtüchtige historischen Schiff nach Dörpen zu bringen.
Der Schlepper „Alk“ ist bei Freunden historischer Schiffe bekannt, und Neuigkeiten werden in entsprechenden Kreisen ausgetauscht. Somit verwundert es nicht, dass das Schiff bei der Fahrt auf dem Küstenkanal von einen sogenannten „Schiffsspotter“, also einem an Schiffen interessierten Fotografen fotografiert wurde. Das uns für die Veröffentlichung freigegebene Foto entstand am 08.08.2026 auf dem Küstenkanal. Die Fahrt von Oldenburg nach Dörpen dauerte also mindestens zwei Tage.
Die Polizeiinspektion teilt uns noch mit, dass der Schlepper laut Auskunft des Eigners in Dörpen repariert werden soll; danach soll er in die Niederlande gefahren werden. Am Liegeplatz im Hafen Dörpen geht nach Ansicht der Polizei keine Gefahr von dem Schiff aus, und damit besteht kein polizeilicher Handlungsbedarf.
Der Hafenbetreiber DUK hat allerdings keine Liegegenehmigung erteilt und wird auch nicht eine Reparatur des Schiffes im Hafen Dörpen erlauben, haben wir von dort erfahren. Der Eigner habe sich nicht beim Hafenbetreiber gemeldet, und auf Anrufe reagiere er nicht. Das überrascht uns nun wiederum nicht, denn auch andere Beteiligte in dieser Sache tun sich schwer, den Eigner zu erreichen. Der historische Schlepper „Alk“ wird also nach unserer Einschätzung noch länger im Hafen Dörpen liegen, denn in der verfahrenen Situation wird wohl kaum ein Schleppunternehmen einen Auftrag zum Abtransport annehmen. Auch ein neues, polizeiliches Verholgebot dürfte nicht einfach umzusetzen sein, wenn der Eigentümer nicht mitspielt und keine Gefahr von dem Schlepper ausgeht. [HM/Foto: J. Schirsching/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum.de]
