Finanzamt droht der VVN-BdA mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) steht in der Tradition der Widerstandskämpferinnen und Verfolgten des Nationalsozialismus, die die Vereinigung 1947 gegründet haben. Ihr Vermächtnis „Nie wieder!“ ist Auftrag und Verpflichtung. Deshalb setzt sich die VVN-BdA unermüdlich gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Faschismus ein. Das war den Regierenden schon immer ein Dorn im Auge.
Das Finanzamt Berlin entzog im November 2019 dem Bundesverband der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit, was aber nach heftiger Kritik und einem erfolgreichen Widerspruch im Jahr 2021 wieder zurückgezogen wurde.
Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert jetzt von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“
„Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist mit gemeinnützigen Zwecken vollkommen vereinbar – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren.“ Florian Gutsche (Bundesvorsitzender der VVN-BdA)
Dieser Angriff kommt, nachdem der rechtskonservative Jura-Professor Boehme-Neßler (SPD-Mitglied und AfD-Apologet) „die Berliner Finanzverwaltung“ bereits im Juni aufgefordert hatte, die Prüfung der Gemeinnützigkeit zu veranlassen und anschließend verschiedene extrem rechte Medien von Apollo News über die Junge Freiheit bis Nius und zuletzt die Tageszeitung DIE WELT dies aufgegriffen hatten. [jdm]