Linke legt Gesetz für bundesweiten Mietendeckel vor
„Mieten, die drastisch sinken, sind natürlich schöne Wunschvorstellungen“, sagte die Bauministerin Verena Hubertz, SPD, als Kommentar zum Vorschlag der Linken für einen Mietendeckel. „Wir brauchen faire Spielregeln am Markt, und wir brauchen auch Verlässlichkeit.“ Mehr als diese Platitüden fallen der zuständigen Ministerin angesichts unbezahlbarer Mieten und der Wohnraumknappheit für bezahlbare Wohnungen nicht ein.
Die Bundestagsfraktion der Linken hat in der vergangenen Woche ein Konzept für einen bundesweiten Mietendeckel vorgelegt und als Antrag in den Bundestag gebracht. Den Mietendeckel gab es schon mal 2020 in Berlin. Auf einen Schlag hatte diese Initiative der Linken im SPD-Linke-Grüne-Senat in Berlin die Mieten von Millionen Berlinerinnen und Berlinern abgesenkt. Doch das Bundesverfassungsgericht sprach den Ländern die Gesetzgebungskompetenz 2021 dafür ab. Seitdem gibt es den Mietendeckel in Berlin nicht mehr. Deswegen schlagen die Linken den Mietendeckel jetzt für den Bund vor. Denn da besteht ja die Gesetzgebungskompetenz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mieten sofort bundesweit einzufrieren, um Mietsteigerungen kurzfristig zu stoppen. Zweitens sollen lokale Mietobergrenzen dazu führen, die kein Vermieter weder durch Mieterhöhungen noch bei Neuvermietung überschreiten darf. Die Neuberechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll die Form einer echten Durchschnittsmiete haben. Bisher fließen in die Berechnungen der Mietspiegel nur die teuren Mietverträge der letzten sechs Jahre ein. Und drittens sollen bereits überhöhte Mieten abgesenkt werden.
Um sicher zu gehen, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine bundesrechtliche Regelung zur Deckelung der Wohnraummieten erfüllt, haben die Linken auch gleich ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen vorgelegt, der zum Schluss kommt, dass alle vorgeschlagenen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Klingreen verweist darauf, dass Grund und Boden nicht wie „eine mobile Ware“ behandelt werden könne, sondern der „Sozialbindung“ unterlägen. Das Bundesverfassungsgericht habe die Sonderstellung des Grundeigentums schon 1967 wie folgt begründet: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. Der Grund und Boden ist weder volkswirtschaftlich noch in seiner sozialen Bedeutung mit anderen Vermögenswerten ohne weiteres gleichzustellen; er kann im Rechtsverkehr nicht wie eine mobile Ware behandelt werden.“
Der Berliner Stadtsoziologe Andrej Holm berechnete, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Angebotsmieten in Berlin um die Hälfte, in Hamburg, München und Frakfurt um ein Drittel reduzieren würden. [jdm]
