Das hochtrabend „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ genannte Programm der Bundesregierung reiht sich ein in die Liste der anderen Angriffe auf Arbeit und Leben der Arbeiterklasse: Verschlechterung des Gesundheitswesens, Abbau des Sozialstaats, Rentenkürzungen, Aufrüstung und Spiel mit der Kriegsgefahr.

Die Bundesregierung will den Pauschalsteuersatz für Minijobs (maximal 603 €) um 3% erhöhen. Der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 280.000 € soll um 2 % erhöht werden.

Die Reform der Einkommensteuer soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlasten, also 50 € pro Monat. Die Kürzungen bei der Witwenrente werden alle durchschnittlich verdienenden Witwen und Witwer monatlich etwa 700 € weniger Rente einbringen.

Millionäre zahlen kaum Steuern, weil sie kaum über ein (hoch versteuertes) Gehalt verfügen, sondern „nur“ über (niedrig-pauschal versteuerte) Kapitaleinkünfte verfügen. Ihre Autos, Flugzeuge und Yachten werden steuerlich abgesetzt, aber bei Handwerkerrechnungen, die der Normalbürger bezahlt, wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.

Befristete sachgrundlose Kettenverträge sollen wieder vier (!) Jahre lang möglich sein und sie dürfen ohne Begründung sechsmal verlängert werden.

Für Hochverdiener soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden, wobei die Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert sind, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Arbeitslose sollen nicht mehr durch die Arbeitsagentur weiterqualifiziert werden, sondern die Agentur ist nur eine „Arbeitsmarktdrehscheibe“, die in den nächsten Job treibt mit Job-to-Job-Qualifizierungen. Wer nicht spurt wird durch das Modell der sogenannten Transferentzugsraten zur Verbesserung von Erwerbsanreizen durch Mittelentzug gezwungen, jeden Job anzunehmen. Der Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge spricht hier von „Hartz V“.

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wer krank ist, soll sich nach dem Willen der Bundesregierung sofort in eine Arztpraxis setzen, um den Gelben Schein (natürlich digital) zu bekommen. Eigentlich logisch, weil viele Arztpraxen sowieso nicht mehr telefonisch erreichbar sind. Und der Arzt soll Angst vor einer Krankschreibung bekommen.

Und noch im Juli 2026 soll ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen erarbeitet werden, die bis Ende 2026 umgesetzt werden. Damit wären wir bei einem Lieblingsprojekt der Sozialministerin Bärbel Bas, die in ihrer Heimatstadt schon Drangsalierungen von Armen durch Entmietung und Polizeieinsätze politisch unterstützte. Dabei handelt es sich hier um eine Phantomdiskussion. Verluste durch Sozialbetrug bewegen sich im Vergleich mit dem großen Steuerbetrug im Promillebereich.

Versteckt im Punkt 18 zum Wohnungsbau plant die Bundesregierung das Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln.

Sie will eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichten, um vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden.

Und dann kommt der Hammer: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Das ist ein glasklarer Verfassungsbruch. Denn im Grundgesetz-Artikel 15 steht “Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

Der Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum von 2021 wurde von der Berliner Landesregierung bisher verschleppt und vom Bund ignoriert. Deshalb hat die Initiative den ersten Teil eines möglichen Vergesellschaftungsgesetzes präsentiert, der zweite soll bald folgen. Und im September wird in Berlin neu gewählt. Linke und Grüne führen die Umfragen an und es besteht dann eventuell die Möglichkeit, dass die Wohnraumvergesellschaftung nun doch im Parlament umgesetzt wird.

Ein Bundesgesetz, das einen Verfassungsartikel verbietet, ist ungesetzlich. Ein Gesetz dürfte lediglich die Entschädigungsfragen regeln. Die Bundesregierung setzt hier einfach darauf, dass es seine Zeit dauern wird, bis ein solches Gesetz wegen gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit zurückgenommen werden muss. Dieses Spiel auf Zeit könnte funktionieren, weil sich bis dahin die politischen Verhältnisse geändert haben könnten und die CDU als Junior-Partner der AFD jedes Vergesellschaftungsgesetz in den Ländern abschmettern könnte.

Es reicht der CDU nicht, dass sie Privatisierungen und immer mehr Abbau von staatlicher Daseinsvorsorge mit Verweis auf die neoliberalen Forderungen der EU durchsetzt. Sie möchte auch erreichen, dass die politischen  Rahmenbedingungen jede Veränderungsmöglichkeit zu Gunsten der Arbeiterklasse verhindern. Die Verfassung soll nur Dekoration sein, und Wohnungen, Krankenhäuser, Verkehrsinfrastruktur und Bildung sollen allein dem Markt überlassen werden.

Um Aufklärung über das Gebaren der Regierung und der Behörden schwieriger zu machen, soll das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verändert werden. Das ist das Gesetz, dass es möglich macht, von Behörden Auskünfte zu bekommen. Der Kreis der Auskunftsberechtigten soll eingeschränkt werden und es soll teuer werden. Der Verband FragDenStaat, der sich für Informationsfreiheit einsetzt, sprach vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“.

Was die Karrieristen à la Lars Klingbeil und Bärbel Bas treibt, so ein Programm stolz in einer Pressekonferenz zu verkünden, ist klar: sie können nichts anderes und leben gut davon. Was aber SPD-Mitglieder und sogar führende Sozialdemokraten in den Gewerkschaften dazu treibt, so ein Programm zu unterstützen, wird ewig ein Rätsel bleiben. Es wird aber nach den nächsten Wahlen wohl auch nicht mehr so interessant sein. [jdm]