Vor 160 Jahren begann in Wippingen die Markenteilung
Vor 160 Jahren begann in Wippingen die Markenteilung. 1866 wurde sie offiziell in Ost-Wippingen und 1867 in West-Wippingen angestoßen. Es sollte noch Jahrzehnte dauern, bis sie abgeschlossen war.
Die Marken entstanden ungefähr im elften Jahrhundert als im Emsland Höfe entstanden. Das Ackerland lag direkt an den Hofstellen. Bei den Wald-, Moor- und Heideflächen rundum handelte es sich um eine Wildnis, die niemandem gehörte. Oder aber allen: Diese Gebiete werden auch als Allmende oder Gemeinheit bezeichnet. Auf diese unkultivierten Böden wurde von allen das Vieh zum Weiden getrieben und es wurde Holz geschlagen. Das Vieh wurde auch in Wälder getrieben. So entstanden die Hudewälder. Hier im Emsland und auch in Wippingen wurde im Moor Torf gestochen, das zum Verfeuern, aber auch als Einstreu in die Tierställe genutzt wurde. Die oberen Grassoden in den Heideflächen wurden als Plaggen abgestochen und zum Düngen der Ackerflächen verwendet.
Mit dem Anstieg der Landbevölkerung fing man an, Regeln für die Nutzung der Mark aufzustellen. Die alteingesessenen Bauern reklamierten das gemeinsame Eigentum an der Mark. Neubauern und Heuerleuten wurde die Nutzung der Mark nur eingeschränkt erlaubt. Die Markengenossenschaften verwalteten sich selbst, wählten Vorstände und ahndeten Verstöße gegen die Regeln. Die Markengenossenschaften verkauften auch Land an Neubauern oder andere Interessierte.
Trotz der Regeln konnte nicht verhindert werden, dass die Markengebiete vollkommen ausgebeutet wurden. Die Schafweidung bewirkte, dass nur Heidekraut und Wacholder überlebten. Alle anderen Pflanzen wurden von den Schafen verspeist. Im Emsland verschwanden die Wälder. Aus ehemaligen Wäldern und Heideflächen wurden Sandwüsten.
Als dann im 19. Jahrhundert die feudalen Grundherren ihre Rechte verloren, wurde auch der Gemeinschaftsbesitz an den Marken nicht mehr akzeptiert. Wirtschaftlich verloren sie durch die Überausbeutung an Bedeutung und gleichzeitig wurde neues Ackerland gebraucht. Die Bauern waren bereit, Ackerland zu entwickeln, wenn sie es denn hätten.
Friedrich II. von Preußen forderte seit 1750 die Aufhebung der Almende. Auch der aufgeklärte Bischof von Münster, Maximilian Friedrich, erließ 1763 eine Verordnung über die Teilbarkeit der Marken. 1835 wurden im Herzogtum Arenberg-Meppen das erste von einer Reihe von Gesetzen über die Markenteilung beschlossen.
Markenteilung bedeutete die Aufteilung des gemeinsamen Bodens auf die Mitglieder der Markgenossenschaft. In Wippingen gab es vor dieser Markenteilung noch etwas anderes zu klären. Ostwippingen gehörte zu Werpeloh. Werpeloher und Wippinger nutzten dieselbe Mark. Das gleiche Problem gab es mit Steinbild. Auch hier gab es eine gemeinsame Mark.
Zwischen Wippingern und Werpelohern hatte es deshalb immer wieder Streit gegeben. So als die Werpeloher 1778 begannen, ganz in der Nähe von Wippingen Buchweizenäcker anzulegen. Damit waren die Wippinger nicht einverstanden und sie vernichteten die Ansaat. 1787 kam es zu einem Gerichtsverfahren und im notariellen Vergleich kam es zu einer Regelung, die später für die Markenteilung Bedeutung gewann. Darin hieß es: „Wenn die Werpeloher außerdem noch Gründe verkaufen …, so sollen die Wippinger von dem zu zahlenden Kaufschilling zusammen einen fünften Teil und die Gemeinde Werpeloh vier fünfte Teile erhalten.“
Damit war dann auch klar, wie groß die jeweiligen Anteile an der gemeinsamen Mark waren. Trotzdem konnte man sich sehr lange nicht auf eine gemeinsame Grenze einigen. Die besseren Weidegründe lagen in der Nähe von Wippingen und die wollten auch die Werpeloher gern haben. 1856 einigte man sich schließlich auf eine gemeinsame Grenze.
Ost-Wippingen wurde 1886 von Werpeloh unabhängig und eine selbständige politische Gemeinde. West-Wippingen hatte sich schon im 18. Jahrhundert aus der Gemeinde Ahlen heraus zu einer eigenen Gemeinde entwickelt.
Jetzt nach Abschluss der Generalteilung konnte man in Ost-Wippingen beginnen, die Mark auf die Markgenossen aufzuteilen. Das Gleiche passierte ab 1867 mit der Ahler-Steinbilder-Wippinger Mark.
Diese Aufteilung der Mark kann man sich vorstellen, wie das Vorgehen bei der Flurbereinigung der 1970er Jahre. Zunächst mussten die Anteile der einzelnen Markgenossen festgestellt werden. Denn durch die Aufteilung von Höfen hatten sich auch die Anteile an der Mark, die vor Jahrhunderten alle Bauern erhalten hatten, halbiert oder noch mehr verkleinert. Denn die Rechte lagen bei den Höfen und nicht bei den Personen.
Dann mussten die Grundstücke aufteilt werden. Und auch hier gab es einiges zu berücksichtigen. Die Grundstücke waren von unterschiedlicher Qualität; es gab Sandflächen, Moorflächen, Heideflächen, weit entfernte Flächen und Flächen in Ortsnähe. Wegen dieser vielen Bedingungen dauerte die Markenteilung laut der Wippinger Chronik von Josef Kimmann bis zur Jahrhunderwende.
Solche Markenteilungen gab es im gesamten Emsland. Einige Markgenossenschaften gibt es heute noch. Dort wurden die Ländereien seinerzeit nicht vollständig aufgeteilt. Die Markgemeinde Börger besitzt noch rund 200 Hektar Forst. In Haselünne besteht bis heute die Markengemeinschaft aus 180 Anteilseignern, die über rund 100 Hektar Land verfügen. Bis zum Verkauf als Naturschutzgebiet an den Landkreis Emsland gehörte auch der Wacholderhain Haselünne zum Markbesitz.
In den Schweizer Kantonen Wallis und Bern spielen die dort Burgergemeinden genannten Markgemeinden immer noch eine große Rolle in der kommunalen Verwaltung. [jdm]