Regierungsparteien und AFD stimmten gegen Mietwuchergesetzentwurf der Linken
Regierung und AfD Seite an Seite stimmten am 6. November im Bundestag gegen einen Gesetzentwurf der Linken zur Ahndung illegal hoher Mieten. Unterstützung enthielt der Gesetzentwurf von den Grünen. In namentlicher Abstimmung votierten 131Abgeordnete für den Entwurf, 440 Abgeordnete stimmten dagegen.
Die Fraktion Die Linke verlangte, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.
Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei bisher in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle.
Die Linke kündigte als Konsequenz aus der Untätigkeit der Regierung große Mietenkampagne als Kampfansage an Immobilienkonzerne und dreiste Vermieter an. [jdm]