Da saßen bei der Pressekonferenz drei GroßverdienerInnen (Söder, Bas, Klingbeil) und ein Millionär (Merz), die alle ihre horrenden Bezüge direkt vom Staat bekommen und erzählten mit wichtigen Minen, wie sie beabsichtigen, die ärmsten Bürger zu drangsalieren, um dem Staat etwas Geld zu sparen. Die zwei SPDler haben damit deutlich gemacht, dass auch sie bereit sind, den Sozialstaat mit Füßen zu treten.

Der einzige Trost bei diesem trostlosen Auftritt ist, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht die großen Auswirkungen haben werden, wie sie da verkündet wurden. Und zweitens wird das Bundesverfassungsgericht die schlimmste der neuen Regeln – die Totalkürzung von Leistungen – aller Voraussicht nach wegen Verfassungswidrigkeit wieder canceln.

Nach einem versäumten Termin beim Jobcenter sollen 33 % der Leistungen gekürzt werden, nach einem zweiten versäumten Termin ein weiteres Drittel und beim dritten versäumten Termin sollen alle Leistungen gestrichen werden. Dieser Beschluss zeigt wieder einmal, dass diese Bundesregierung keinerlei Respekt vor unserer Verfassung hat und das Grundgesetz nur zur Kenntnis nimmt, wenn es Wege sucht, es zu umgehen.

Wie Merz mit der gespielt entschlossenen Stimme vortrug, dass in Zukunft der Antragsteller von Bürgergeld zu einem Gespräch eingeladen werde und einen Vertrag über gegenseitige Pflichten unterschreiben müsse, zeigt schon, dass er gar nicht weiß, worüber er redet. Diesen Vertrag gibt es schon seit der Einführung von Hartz IV und ist eine der sinnlosesten bürokratischen Prozeduren.

Die Sanktionen sollen nach dem Willen der vier Großverdiener schon nach dem ersten versäumten Termin verhängt werden. Das wird zu vielen Klagen von verzweifelten Menschen  führen, weil ein Termin immer versäumt werden kann. Mitteilungen an das Jobcenter über Hindernisgründe (Krankheit, usw.) sind in Zehntausenden von Fällen nicht möglich, weil die Jobcenter nicht erreichbar sind, weil die Hotlines nicht zuständig sind, weil keine E-Mails mehr möglich sind, weil Mitarbeiter telefonisch nicht erreichbar sind und alle Leistungsbezieher auf das elektronische Portal verwiesen werden, was ganz eigene Tücken mit sich bringt. Im Emsland gibt es diese Probleme der Erreichbarkeit allerdings nicht, weil sich die Jobcenter bei den Gemeindeverwaltungen befinden.

Die meisten Antragsteller nehmen ihre Termine sowieso wahr; es handelt sich also nicht um das Massenphänomen, von dem Merz und Bas schwafeln. Schlimm ist aber, dass diese Sanktionen vor allem diejenigen treffen, die sowieso schwer gebeutelt sind.

Das Bürgergeld ist nämlich gar nicht die Absicherung für arbeitslose Menschen, sondern die Hilfe für alle möglichen Problemlagen. Von den 5,4 Mio. Leistungsempfängern sind rund 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche. 2,2 Millionen Menschen stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil sie zum Beispiel zur Schule gehen, ein Studium absolvieren, Angehörige pflegen oder sich um kleine Kinder (689.379 Personen) kümmern. 781.000 arbeiten bereits, verdienen aber nicht genug, um ohne zusätzliche Hilfe klarzukommen. Davon haben 265.000 einen Minijob, 65.000 sind selbstständig. Bleiben 1,7 Millionen Bürgergeldempfänger übrig, die nicht arbeiten. 950.000, also 56 Prozent, davon sind Deutsche, 750.000, also 44 Prozent, sind Ausländer. Die größte Gruppe unter den Ausländern machen Ukrainer aus (168.961), dann kommen Syrer (123.573), Menschen aus anderen Staaten der EU (113.845) und mit einigem Abstand Afghanen (38.930).

Zwei Drittel der Arbeitslosen in der Grundsicherung haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Und sie haben nicht nur dieses Handicap. Viele haben psychische oder körperliche Erkrankungen, die es ihnen unmöglich machen, einen Arbeitsplatz zu ergattern und ihn auch zu behalten, aber sie sind noch nicht als erwerbsunfähig anerkannt. Denn dafür gilt allein das Kriterium, ob jemand in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Bei dem Beschluss von Söder, Merz, Bas und Klingbeil handelt es sich also um einen Feldzug gegen Kranke, Behinderte und Kinder von armen Menschen. Die Sanktionierung einer Mutter, die ihren Termin versäumt hat, sanktioniert auch deren Kinder, die von dem gemeinsamen Familieneinkommen leben.

Was Merz und Bas mit wichtigen Minen verkündeten, ist an Erbärmlichkeit nicht mehr zu toppen. Die Umbenennung des Bürgergeldes in „Grundsicherung“, die Merz sich als großes Verdienst anrechnet, ist natürlich nichts als Wortgeklingel. Bevor die Leistung von Rot-Grün in „Bürgergeld“ umgetauft wurde, hieß das ALG II offiziell „Leistungen nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Da hat die CDU ja den ganz großen Coup gelandet. [jdm]