Bundesweite Schwerpunktaktion in der Baubranche gegen Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Osnabrück hat am 16. Juni 2025 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Baustellen auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns überprüft. Auch die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und von. Leistungsbetrug war Ziel.
50 Zöllnerinnen und Zöllner waren in den Regionen Osnabrück, Emsland, Nordhorn, Vechta sowie Diepholz unterwegs und haben 156 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zwölf der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer verfügten allerdings nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen diese Personen sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Zudem ist ein weiteres Strafverfahren gegen einen angetroffenen Arbeitnehmer wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet worden.
Daneben stellten die Ermittler nach vorläufigen Ergebnissen noch 39 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern. Konkret handelt es sich dabei in drei Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In zwei Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 26 Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in acht Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung erfolgt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen insbesondere bei den Arbeitgebern durchgeführt. [PM/ Bild Hauptzollamt Osnabrück]