AWB erklärt: Wohin mit den Altkleidern?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) weist darauf hin, dass es zum 1. Januar eine neue gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt. In der Praxis ändert sich aber im Landkreis Emsland kaum etwas.
Im Landkreis Emsland werden kreisweit Altkleider durch karitative Vereine und Verbände, durch gewerbliche Anbieter sowie durch den AWB in Containern oder durch Haussammlungen gesammelt und zur Verwertung gegeben – ein bewährtes System, welches so fortgeführt werden solle. In diese Sammlungen sollen weiterhin jedoch nur gut erhaltene und weiter tragbare Kleidungsstücke gegeben werden, aber auch Tischwäsche, Bettwäsche, Federbetten, Gardinen, Trockentücher sowie gut erhaltene Schuhe aus privaten Haushaltungen. Alternativ empfiehlt der AWB, noch tragbare Kleidung in Second-Hand-Läden, Sozialen Kaufhäusern oder karitativen Einrichtungen abzugeben.
Abgetragene, verschlissene oder verschmutzte Textilien sollen weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen, da diesbezüglich aktuell falsche oder irreführende Meldungen in Umlauf sind.
Im Landkreis Emsland gibt es nach Kenntnis des AWB ein flächendeckendes Netz von insgesamt etwa 490 Sammelcontainern an rund 290 Standorten. Davon haben die caritativen Organisationen einen Anteil von rund 320 Containern an etwa 200 Standorten. Die übrigen Container sind von gewerblichen Sammlern aufgestellt. Hier sollen ausschließlich saubere, tragbare und gut erhaltene Kleidungsstücke entsorgt werden. [Landkreis Emsland]