Studie des DIN-Verbraucherrats

Online-Shopping ist längst nicht mehr nur für Menschen mit ausgeprägten Computerkenntnissen attraktiv. 2022 haben 91 % der Deutschen im Internet bestellt. Ist Ihnen dabei immer bewusst, ob es sich bei dem Online-Händler um einen Marktplatz oder einen reinen Online-Shop handelt? Nein – fand die aktuelle Studie „Online-Marktplätze aus Verbrauchersicht: Probleme, Barrieren und Lösungsansätze“ heraus, die im Auftrag des DIN-Verbraucherrats durch ConPolicy – Institut für Verbraucherpolitik – durchgeführt und im Dezember 2023 veröffentlicht wurde.

Innerhalb der Befragung wurde deutlich, dass Verbraucherinnen oftmals nicht wissen, ob es sich bei dem Online-Händler um einen Marktplatz oder einen reinen Online-Shop handelt. So wussten nur etwa 10 % der Befragten, dass Douglas, Decathlon und H&M Online-Marktplätze sind. Bei dem Marktplatzanbieter Amazon waren sich immerhin über 50 % der Befragten sicher. Das Bedenkliche daran ist, dass die Mehrheit der befragten Verbraucherinnen kein klares dass die Mehrheit der befragten Verbraucher*innen kein klares Verständnis von der Verantwortungsteilung zwischen Online-Marktplätzen und Dritthändlern hat und dabei ihren Kenntnisstand zu den Eigenschaften grundsätzlich zu hoch einschätzen.

Die Studie empfiehlt deshalb: Vor der Entscheidungsfindung sollten Verbraucher:innen deutlich darauf hingewiesen werden, dass nicht der Online-Marktplatz, sondern der Dritthändler Vertragspartner ist und als solcher Adressat von Widerruf und Gewährleistungsrechten.

Aus Verbrauchersicht sei eine generelle Auffanghaftung von Online-Markt-plätzen sinnvoll, die immer dann greife, wenn Verbraucher:innen im Verlauf der von ihnen vermittelten Transaktionen mit Dritthändlern geschädigt würden und wenn der Dritthändler als Adressat der Haftung ausfalle. Mehr beim DIN Verbraucherrat. [PM DIN Verbraucherrat)