Erinnerung: Buchausstellung der Bücherei am nächsten Wochenende

Die Katholische Öffentliche Bücherei Wippingen lädt alle ganz herzlich zur Buchausstellung am 18.11. und 19.11.23 im Gemeindezentrum ein.

Wir stellen u. a. auch Spiele aus.

Auch andere handelsübliche Medien die nicht ausgestellt werden, können jederzeit über die Bücherei bestellt werden. Mit jeder Bestellung wird die Bücherei unterstützt! [Kathrin Richert]

Weihnachtsmarkt am 1. Advent

Flyer Weihnachtsmarkt 2023

Am 1. Advent, dem 3.12.2023, findet in Wippingen von 14 bis 18 Uhr der Weihnachtsmarkt auf dem festlich geschmückten Heimathof im Schatten der Wippinger Mühle statt.

Wir freuen uns darauf, viele Kinder und Erwachsene in weihnachtliche Stimmung zu bringen. Eure Zipfelmützen [Kathrin Richert]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 13.11.2023: Klein Hesepe
Dienstag, 14.11.2023: Schapen
Mittwoch, 15.11.2023: Neulehe
Donnerstag, 16.11.2023: Lingen
Freitag, 17.11.2023: Bückelte
Samstag, 18.11.2023: Aschendorfermoor
Sonntag, 19.11.2023: Meppen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 13.11. bis 17.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Drehtür des Lernens

Macht und Ohnmacht füttern einen Angstkreislauf, der sich selbst ernährt. Die Lösung liegt nicht in der Anwendung von noch mehr Macht, sondern in der Unterbrechung des Angstkreislauf. Was kann ich tun, damit der andere keine Angst mehr vor mir hat?

Mit dieser Frage steige ich aus der Opferrolle aus und werde zum Macher. Lehrer und Schüler haben jeden Tag diese Wahl. Israelis und Palästinenser haben auch diese Wahl. Wir sollten ihnen bei der Wahl helfen. Ulrich Scholz`Bericht aus seinem Schulalltag, der Allgemeingültiges aufzeigen könnte. [jdm}

Arbeitsmarkt in Nord-West noch aufnahmefähig

Die Unternehmensgruppe Herrenholzer Schinken in Börger hat laut NOZ von heute Insolvenz angemeldet. Viele Firmen melden, dass sie ihr Personal reduzieren wollen. VW hat einen Einstellungsstopp gemeldet, im Hafen von Bremerhaven  wird in Kurzarbeit gearbeitet. Auch die Nordland Papierfabrik in Dörpen befindet sich noch in Kurzarbeit.

Gleichzeitig klagen Betriebe auch laufend, dass sie in ihrer Entwicklung durch Personalmangel behindert werden. Gestern wurde berichtet, dass der Expert Markt Sögel seine Tore schließt, weil kein Personal gefunden werden kann.

Interessant wäre in diesem Zusammenarbeit, ob die zu erwartende Freisetzung von Arbeitnehmern den Mangel an Arbeitskräften in absehbarer Zeit reduzieren wird. Die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, sieht in den Ankündigungen zum Personalabbau keine Größenordnungen, die geeignet wären, um den vielerorts hohen Bedarf an Arbeits- und insbesondere Fachkräften entscheidend zu reduzieren.

Es sei eher so, dass Menschen, die Arbeit suchen, auf einen aufnahmefähigen Markt treffen. In Niedersachsen sind bei den Agenturen für Arbeit derzeit rund 77.000 freie Stellen gemeldet, im Land Bremen sind es 9.100. Gesucht würden vor allem Kräfte mit guten Qualifizierungen.

Die Frage, ob für einen neuen Arbeitsplatz die Branche oder gar durch Umschulung der Beruf gewechselt werden müsse, lasse sich pauschal nicht beantworten. Die Arbeitsagentur biete hier individuelle Beratung an.

Versuche in der Vergangenheit, hiesige Arbeitskräfte für landwirtschaftliche Tätigkeiten zu gewinnen, hätten nur selten zum Erfolg geführt. Insbesondere körperlich anstrengende Erntetätigkeiten würden angesichts des hohen Personalbedarfs auch in höher bezahlten und weniger anstrengenden Jobs anderen Bereichen ungern angenommen. Das gelte auch für osteuropäische Länder, in der sich die wirtschaftliche Lage über die Jahre verbessert hat, sodass es für Landwirte immer schwieriger werde, dort Erntehelfer zu finden.

Zur Zeit gibt es Gerüchte, dass die Kurzarbeit bei der Firma Nordland Papier in Dörpen zum Jahresende ausgesetzt werde. Dazu wollte die Arbeitsagentur aus Datenschutzgründen keinerlei Auskünfte geben; eine Anfrage bei Nordland blieb unbeantwortet.

Generell schreibt das Sozialgesetzbuch III (SGB III) in §96, Absatz 4, vor, dass Kurzarbeit nur genehmigt wird, wenn ein Arbeitsausfall z. B. aus wirtschaftlichen Gründen nicht vermeidbar ist. Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall, der durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann. Insofern wäre es im Sinne des Gesetzes, wenn zum Jahresende die Resturlaubsansprüche genommen würden und die Kurzarbeit entsprechend ausgesetzt würde. [jdm/HM]

Ver.di und Wohlfahrtsverbände: Sozialstaat und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern

Resolution von Ver.die und Wohlfahrstvebänden

Fünf Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband e.V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.) rufen zusammen mit der Gewerkschaft Ver.di in einer gemeinsamen Resolution dazu auf, den Sozialstaat zu verteidigen.

Am 16.11. findet die so genannte Haushaltsbereinigungssitzung statt, in der ersten Dezemberwoche soll der Bundeshaushalt für das kommende Jahr verabschiedet werden. Ver.di und das Bündnis sind der Auffassung, dass mit Blick auf die Haushaltspläne der Ampel-Regierung umgesteuert werden müsse. Die Regierung lege die Axt an den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Die Bundesregierung rechtfertige die drastischen Kürzungen im Sozialen, in der Bildung, in Wohnungsbau und Infrastruktur mit der Schuldenbremse. Vermögende und reiche Erben würden nicht angemessen besteuert, stattdessen plane die Bundesregierung Steuersenkungen für Unternehmen.

Im Einzelnen wird gefordert, dass die Schuldenbremse weg müsse. Sie sei eine Zukunftsbremse und behindere Investitionen in Bildung, Klimaschutz und die öffentliche Daseinsvorsorge.

Die geplanten Kürzungen in der Pflegeversicherung, der Arbeitsmarktpolitik und bei den Jobcentern, der Kinder- und Jugendhilfe, beim BAföG, der Flüchtlingshilfe, den Freiwilligendiensten sowie Streichungen bei Umweltschutz und Demokratieförderung dürfe es nicht geben.

Das so genannte Wirtschaftschancengesetz sei ein Kommunenverarmungsgesetz und gehöre gestoppt. Es enthalte nur geplante Steuersenkungen für Unternehmen. Das Deutschlandticket müsse ausreichend durch Bundesmittel finanziert werden und es brauche insgesamt einen bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Ver.di ruft seine Mitglieder auf, sich an die Abgeordneten zu wenden und sie aufzufordern, "diesen Sparwahnsinn zu stoppen und einen sozial ausgewogenen Haushalt zu verabschieden". [jdm]

Reichspogromnacht am 9./10.11.1938 – Gedenkveranstaltungen in Werlte, Lathen, Sögel und Papenburg

Vor 85 Jahren, am 9.11.1938, nutzten die Nazis ein Attentat auf den Legationsrat der deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath, durch den 17-jährigen polnischen Juden Herschel Grynszpan, um ihre Vernichtungspolitik gegen die jüdischen Mitbürger in Gang zu setzen.

Diskriminierende Gesetze gab es schon seit 1933 am laufenden Band, so dass den in Deutschland lebenden Juden kaum noch Überlebensmöglichkeiten blieben: Allein 1933 wurden beschlossen: Boykottmaßnahmen jüdischer Geschäfte, Entlassung jüdischer Beamter, Rücknahme der Zulassung jüdischer Rechtsanwälte, Ausschluss jüdischer Turner und Sportler aus Sportvereinen, Rassegesetze − „Arierparagraph“ und „Ariernachweis“; Auftrittsverbot jüdischer Künstler; Ausschluss von Juden aus dem Bauernstand; Schulen − Begrenzung der Zahl jüdischer Schüler; Hochschulen − Begrenzung der Zahl jüdischer Studenten, Ausschluss von Prüfungen, Ausschluss vom Lehramtsstudium, Ausschluss jüdischer Journalisten.

Mit der Pogromnacht versuchten die Nazis, ihre Verfolgungspolitik gegen die Juden als Erfüllung des "Volkszorns" zu verschleiern. Das Pogrom war keineswegs eine spontane Angelegenheit, sondern wurde am Abend des alljährlichen Treffens der NSDAP-Führerschaft anlässlich des gescheiterten Hitler-Putsches am 9. November 1923 nach Zustimmung Hitlers von Propagandaminister Josef Goebbels durch eine Hetzrede ausgelöst. Nach der Progromnacht gab es im Emsland keine Synagogen mehr; viele jüdischen Emsländer wurden misshandelt und verschleppt.

Der Kampf gegen Antisemitismus wird heute als Staatsdoktrin betrachtet. Häufig wird aber versucht, den "Rassenhass" der Nazis zur Ursache für den Zweiten Weltkrieg zu erklären. Dieser spielte nur in der barbarischen Form der Kriegsführung eine Rolle. Eigentliches Ziel des Krieges war die Eroberung von Land und Rohstoffen. Der Antisemitismus war wohl eher der Klebstoff zwischen den Nazis und den übrigen Deutschen.

Und dieser Klebstoff wirkte auch noch nach der Befreiung. Der höchste Beamte im Kanzleramt von Bundeskanzler Konrad Adenauer war der Chef des Bundeskanzleramtes Hans Josef Maria Globke. "Bereits während der Weimarer Republik wirkte Globke federführend an einer antijüdischen Änderung des Namensrechts mit, die der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung den Weg bereitete. In der NS-Zeit war er Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und verantwortlicher Ministerialbeamter für die Namensänderungsverordnung von 1938, durch die Juden als solche erkennbar gemacht und stigmatisiert werden sollten," schreibt Wikipedia.

Globkes Rolle im Nazireich war allen bekannt. Er wurde aber nicht entlassen, sondern erhielt nach seiner Pensionierung 1963 auf Vorschlag Adenauers das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Als Globke in die Schweiz umsiedeln wollte, verweigerte man ihm dort unter Verweis auf seine Nazi-Vergangenheit ein Aufenthaltsrecht. Globke blieb weiter Berater der CDU.

Zumindest die Haltung gegenüber den Nazi-Greueln hat sich seitdem in Deutschland verändert. Morgen und übermorgen finden laut NOZ im nördlichen Emsland fünf Gedenkveranstaltungen statt:
Lathen: 9. November, 11 Uhr, Gedenkfeier unter Beteiligung der Erna-de-Vries-Schule am Gedenkstein für die ehemalige Synagoge an der Bahnhofstraße
Lathen: 10. November, 19 bis 21 Uhr, „Erinnerung wachhalten - 100 Jahre Erna de Vries“, Programm in der Aula der Grundschule mit abschließendem Lichterzug zum jüdischen Friedhof.
Papenburg: 9. November, 18 Uhr, Gedenkfeier vor dem Platz der niedergebrannten Synagoge am Hauptkanal (vor der Sparkasse).
Sögel: 10. November, 11 Uhr, Gedenkveranstaltung in der Aula des Hümmling-Gymnasiums.
Werlte: 9. November, 17 Uhr, Gedenkveranstaltung auf dem Samuel-Jacobs-Platz (vor dem Bibelgarten). [jdm]

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Weihnachtsausstellung in Marlen’s Dekostübchen

Weihnachtsausstellung in Marlen's Dekostübchen

In Marlen's Dekostübchen, Zum Turm 17, Wippingen, findet die Weihnachtsausstellung am Sonntag, dem 12.11.2023 von 14 bis 18 Uhr statt.

Finde Stil und Schönheit in den Schätzen der Natur ist das Motto für das Angebot der adventlichen Gestecke und der winterlichen Dekorationen. Die Besucher erwartet auch ein Stehkaffee. [Marlen Ostermann]

Asylverfahren ins Ausland verlagern – Ein übler Scherz

Die Partei der Christen (CDU), die grüne Partei der ehemaligen Friedens- und heute Waffenfreunde und des Umweltschutzes und die liberale Partei der Freiheit des Geldes– egal -  drei der neoliberalen Parteien Deutschlands haben sich gemeinsam für Asylverfahren außerhalb Deutschlands ausgesprochen.

Aber noch am 1. November zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, die gesagt haben soll: „Mich verwundert schon, dass sich die Union als christliche-konservative Partei so leicht damit tut, Lösungen zu vertreten, die nicht dem EU-Recht entsprechen und das Recht auf Asyl faktisch aushebeln sollen.“

So schnell kann sich die Politik einer Partei drehen – da kommt man als Bürger gar nicht mehr mit.

Und dabei ist die Idee scheinbar genial: Wer flüchten will, soll in einem Migrationszentrum in seiner Heimat einen Antrag auf Asyl stellen. Der Asylantrag wegen Gefahr für Leib und Leben wird genehmigt und schon kann der Mensch ausreisen.

Das hätten die USA eigentlich auch schon mit den Deutschen in Nazi-Deutschland machen können – dann hätten Thomas Mann, Lion Feuchtwanger, Albert Einstein oder Marlene Dietrich nicht so Holter die Polter aus Deutschland ausreisen müssen, sondern in aller Ruhe zusammen mit dem US-Asylbescheid ausreisen können. Und die ganzen von den Nazis verfolgten Gewerkschafter, die jüdischen Schriftsteller und demokratischen Politiker: ein solches Migrationszentrum hätte ihnen bestimmt geholfen. Zumindest für viele Juden auf der Flucht hatten die USA so etwas Ähnliches eingerichtet. Ende 1938 standen etwa 125.000 Menschen vor den US-Konsulaten an, um eines der 27.000 Visa zu erhalten, die im Rahmen der damaligen Quotenregelung an Einwanderer vergeben wurden. Bis Juni 1939 stieg die Zahl der Bewerber auf über 300.000. Die meisten von ihnen wurden abgelehnt. Die, die Visa erhielten, wurden von den Nazis aber zuvor ihres ganzen Besitzes beraubt, die anderen wurden von den Nazis ihres Lebens beraubt.

Solche Migrationszentren werden in Myanmar sicher auch super funktionieren. Wie clever die Bundesregierung ihren ehemaligen Mitarbeitern in Afghanistan zur Ausreise nach Deutschland verhilft, kann nur mit Hochachtung anerkannt werden.

Der RND-Artikel zitiert auch einen so genannten Migrationsforscher Gerald Knaus. „Gerade alle die, die Bauchweh haben bei dem Gedanken, die Asylverfahren in Drittstaaten zu machen, muss man immer daran erinnern, was wir jetzt haben: Wir haben jetzt seit über sechs Jahren eine unmenschliche, unmoralische, intensive Kooperation mit Libyen, wo Menschen zurückgebracht werden, auch finanziert von der EU.“

Wenn das die Alternative ist, hat er natürlich recht: Die Unmenschlichkeit besteht für ihn darin, dass man Menschen in unmenschliche Verhältnisse zurück bringt. Sein unmenschlicher Vorschlag ist deshalb, sie lieber gleich da lassen.

Die Afrikanische Union hat schon 2018 die Einrichtung von Migrationszentren abgelehnt. Aus dem einfachen Grund: Sie haben nichts mit dem Recht auf Asyl zu tun, sondern dienen ausschließlich dazu – neben ihrer Propagandafunktion – in den afrikanischen Ländern dringend gebrauchte Fachkräfte abzuwerben. Warum sollten sich die Länder – sofern sie nicht von, von der EU korrumpierten, Staatschefs regiert werden - dies antun?

Wenn die EU Menschen einreisen lassen will, soll sie ein transparentes Einwanderungsrecht einführen. Und es unterlassen, durch kolonialistisch geprägte wirtschaftliche Beziehungen die südlichen Länder im Status des billigen Rohstofflieferanten zu halten.

Die Steuerung der Einwanderung mit dem Asylrecht zu vermengen ist unredlich. Es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Weil es kein nennenswertes legales Einwanderungsrecht gibt, versuchen viele Menschen ihr Ziel über einen Asylantrag zu erreichen.

Dass das für unser Land nicht funktioniert ist offensichtlich. Wir brauchen also beides: ein Einwanderungsrecht und ein Asylrecht.  Die untaugliche Antwort der jetzigen Politik der EU und Deutschlands ist es, das eine nicht zu tun (Einwanderungsregelungen) und das andere nicht mehr zu tun (Asylrecht). Die Asylverfahren ins Ausland zu verlagern, ist einfach die menschenrechtliche Bankrotterklärung Deutschlands. [jdm]

Thomas Freese referiert in Papenburg

Thomas Freese

Am Dienstag, den 21. November 2023, ab 19.00 Uhr hält der Wippinger Thomas Freese, Universität Groningen, in der Alten Drostei, Hauptkanal Rechts 13, Papenburg (Nähe Bahnhof) um 19.00 Uhr den Vortrag „Nachhaltige Chemie und Wasserstoff als Energieträger der Zukunft" auf einer Veranstaltung der Grünen des nördlichen Emslandes.

Nach Angaben von Dr. Johann Müller sind Nichtmitglieder und natürlich Interessierte aus Wippingen herzlich willkommen. [jdm/Foto University of Groningen]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 06.11. bis 10.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 06.11.2023: Papenburg
Dienstag, 07.11.2023: Adorf
Mittwoch, 08.11.2023: Niederlangen
Donnerstag, 09.11.2023: Emsbüren
Freitag, 10.11.2023: Bawinkel
Samstag, 11.11.2023: Neudörpen
Sonntag, 12.11.2023: Freren
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

„Clever heizen!“ – Online-Vortrag mit Gruppenberatung

Angesichts der Energie- und Klimakrise und der damit verbundenen Preissteigerungen für fossile Energien sollten sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer informieren, wie sie ihr Heizsystem möglichst energiesparend betreiben können. Auch eine künftige Umstellung auf klimafreundliche Techniken - von Geothermie bis hin zur PV-Nutzung – ist wichtig.

Die Energieeffizienzagentur Landkreis Emsland e.V. bietet mit einem Online-Vortrag und Gruppenberatung Unterstützung zu diesem Themenfeld an. Während der Veranstaltung am Montag, 6. November, von 17 bis 19 Uhr erfahren Teilnehmende in einem Live-Vortrag per Video alles Wissenswerte über einen effizienteren Betrieb der Heizung, aber auch die Voraussetzungen und wichtigen Aspekte rund um einen möglichen Heizungswechsel zu CO2-freien Techniken sowie Fördermöglichkeiten.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist erforderlich. Interessierte können sich auf https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen einen Platz für die Veranstaltung sichern. Anmeldeschluss ist Sonntag, 5. November. {Landkreis Emsland]

Zuwendungsbescheid vom Bundesumweltministerium für Moor-Modellprojekt RoNNi

Mit Paludikultur Rohstoffe erzeugen und aktiv etwas für den Moor- und Klimaschutz tun – das ist Ziel des Modell- und Demonstrationsvorhabens RoNNi, das in zwei Modellregionen in den Landkreisen Emsland und Cuxhaven von insgesamt 13 Partnern aus Forschung und Wirtschaft umgesetzt wird. Bundesminister Cem Özdemir startete jetzt das Verbundvorhaben und übergab den Zuwendungsbescheid für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Projekt. Projektträger ist die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

RoNNi steht für „Nachhaltige Erzeugung und Verwertung von Rohrkolben auf Niedermoorstandorten in Niedersachsen“. Das über einen Zeitraum von neun Jahren laufende Vorhaben wird vom 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e. V. in Werlte koordiniert. Dahinter steht die Idee, die Bewirtschaftung von entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Niedermoorböden umzustellen – und zwar auf eine klimaschonende, moorbodenkonservierende Nassbewirtschaftung.

Für die Landkreise Emsland und Cuxhaven bedeutet das konkret, dass hier jeweils zwischen fünf und zehn Hektar große Versuchspolder entstehen. Auf diesen wird Rohrkolben (Typha angustifolia und T. latifolia) angebaut, dessen Biomasse anschließend als Baustoff zum Einsatz kommt, aber auch als Gartenbausubstrat (Torfersatz). Dabei soll die gesamte Produktkette betrachtet werden – von der Herstellung eines qualitätsoptimierten Rohstoffs über die Ernte, Lagerung und Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Als wesentlicher Baustein ist der Aufbau einer kontinuierlichen Demonstrationsfertigungsanlage für den Baustoff und der Einsatz in Demonstrationsgebäuden geplant.

Es werden Regionalkonzepte entwickelt, die veranschaulichen sollen, wie in den beiden Regionen eine großflächige Umstellung der Bewirtschaftungsweise von Moorböden hin zu einer nassen Nutzung umgesetzt werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Thema Daten: Im Zuge des Projekts soll ein gebietsbezogenes Wassermanagement erarbeitet werden, zudem sind Treibhausgasmessungen sowie Untersuchungen zur Biodiversität und Wirtschaftlichkeit geplant. (PM 3N Kompetenzzentrum]

UN-Generalversammlung: 187 verurteilen Embargo gegen Kuba – Die USA wieder einmal isoliert

Bis 1959, als die kubanische Revolution die Herrschaft des Diktators General Fulgencio Batista beendete, galt Kuba als das große Kasino und Bordell der USA. Sofort führte die Revolutionsregierung eine Landreform in Kuba durch und verstaatlichte die von den US-Kolonisatoren zusammengerafften Vermögenswerte. Prompt forderten die USA eine sofortige angemessene und effektive Entschädigung. Die von Kuba angebotene Entschädigung (basierend auf einer 20-jährigen Anleihe mit einem Zinssatz von 4,5 % auf den geschätzten Wert) wurde von den US-Investoren als unzureichend abgelehnt.

Jede einzelne Enteignung von US-amerikanischem Eigentum (z. B. Großgrundbesitz), beantwortete die US-Regierung mit Gegenmaßnahmen. Im Juli 1960 reduzierten die USA die Importquote für kubanischen Zucker auf 700.000 Tonnen. Davor wurden jährlich 3,2 Millionen Tonnen in die USA exportiert. Danach folgten Beschränkungen der Ausfuhr von Waren aus den USA bis zum totalen Exportverbot nach Kuba 1960. 1962 erfolgten weitere Handelsbeschränkungen, 1963 Reisebeschränkungen. 1963 wurde kubanisches Kapital in den Vereinigten Staaten eingefroren, eine bis heute beliebte Methode der USA, das Geld von anderen Staaten zu stehlen (zuletzt haben die USA durch den Diebstahl der in den USA gelagerten afghanischen Devisen die Versorgungskrise in Afghanistan ausgelöst).

Unter dem US-Präsidenten Jimmy Carter wurden 1977 mehrere der Sanktionen aufgehoben bzw. wurden nicht erneuert. Aber diese Phase wurde durch den extrem rechts gerichteten Präsidenten Ronald Reagan wieder beendet.

Bis dahin war die Sanktionspolitik gegen Kuba sozusagen eine binationale Angelegenheit, in die die USA zweitweise die ihnen damals hörige Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) mit einbezog.

1996 gab es mit dem als Helms-Burton-Act bekannten Cuban Liberty and Democracy Solidarity Act (Gesetz über die Solidarität zu Freiheit und Demokratie in Kuba) eine neue Qualität. Denn dieses Gesetz maßte sich an, ausländische Unternehmen, die Geschäfte mit Kuba machen, zu bestrafen. Denn ihnen wird verboten, in den USA zu handeln. Begründung für diese Restriktionen waren, dass diese Unternehmen Handel mit gestohlenem US-Eigentum treiben würden und deshalb vom US-Handel ausgeschlossen werden sollten. Dieses Gesetz funktionierte nur, weil die USA zu der Zeit in vielen Bereichen ein Monopol hatten und Unternehmen auf der ganzen Welt sich genau überlegen mussten, ob sie sich den Handel mit Kuba leisten konnten. Denn es konnte ja geschehen, dass für die eigene Produktion eine Komponente aus den USA bezogen werden musste, von dem direkten Handel mit den Endprodukten in den USA ganz zu schweigen. Die EU lehnt dieses Gesetz ab, da ihrer Meinung nach die USA anderen Nationen diktierten, wie sie Handel treiben sollten.

Das bei der Revolution völlig arme Land wurde durch die Verhinderung von normalen Wirtschaftsbeziehungen zum Land vor der Haustür und zum Teil auch den von den USA abhängigen direkten Nachbarn in seiner Entwicklung nachhaltig gestört. Nur durch die Solidarität der Sowjetunion, die z. B. die Zuckerernte des Landes abkaufte, konnte das Land sich so positiv entwickeln. Heute beeindruckt das Land durch eine hoch entwickelte pharmazeutische Industrie und eine medizinische Versorgung der Bevölkerung, von der US-Bürger nur träumen können.

Die Sowjetunion gibt es aber seit 1991 nicht mehr und so musste sich Kuba allein gegen die weiter bestehende Feindschaft der USA weiterentwickeln. Das Helms-Burton-Gesetz beschreibt nicht nur das Embargo gegen Kuba, sondern detailliert sogar, wie eine kubanische Regierung nach dem Sturz der sozialistischen Regierung aussehen soll. Zwar gab es einige Lockerungen des Embargos seit der Regierungszeit Obamas, aber das Gesetz und das Embargo bestehen weiter.

Seit 31 Jahren bringt Kuba jedes Jahr einen Antrag in die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein, mit dem die Blockade verurteilt und ihre bedingungslose Beendigung gefordert wird. Und immer hat die Vollversammlung diesen Antrag mehrheitlich unterstützt. In diesem Jahr wurde die völkermörderische US-amerikanische Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen das kubanische Volk erneut von den Vereinten Nationen abgelehnt. 187 Länder stimmten am 2.11.2023 für ihre Beendigung; zwei Länder, die USA, das blockiert und tötet und Israel, waren dagegen, und ein Land, die Ukraine, enthielt sich. [jdm]

Diese Pflichten bestehen bei der Hundehaltung in Niedersachsen

Schlittenhunde
Schlittenhunde

Wenn der Wippinger Gemeinderat schon den Verdacht hat, dass für viele Hunde keine Hundesteuern bezahlt werden, sind womöglich auch andere Pflichten nicht immer bekannt. Seit dem 1. Juli 2013 gibt das Niedersächsische Hundegesetz vor, was ein Hundebesitzer alles an gesetzlichen Pflichten beachten muss. Diese Pflichten ziehen auch Geldausgaben nach sich.

Ein Hund muss gechipt sein, er muss registriert sein, er muss versichert sein und der Hundehalter muss sachkundig sein.

Mit dem einstimmig verabschiedeten niedersächsischen Hundegesetz wollte man zu mehr Tierschutz beitragen und es sollte erreicht werden, dass sich niemand mehr durch einen Hund bedroht fühlen muss oder gar durch Beißattacken geschädigt wird.

Die Haftpflichtversicherungspflicht soll dafür sorgen, dass ein Halter mögliche Schäden auch begleichen kann. Die Kosten der Hundehaftpflicht entsprechen etwa denen einer Privathaftpflichtversicherung. Die Gemeinde verlangt bei der Anmeldung in der Regel einen Nachweis über die Versicherung.

Weil ein Hund keine Auskunft über seinen Halter geben kann, muss ein implantierbarer ID-Chip, etwa so groß wie ein Reiskorn, zwischen den Schulterblättern entlang der Wirbelsäule unter die Haut des Hundes gepflanzt werden. Der Zweck eines Mikrochips ist die dauerhafte Identifizierung des Hundes. Mit einem Mikrochip-Scanner kann die Mikrochip-ID-Nummer des Hundes gelesen werden.

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Bei diesem Hundestandesamt werden die Geburtsdaten des Hundes, die Rasse, der Name, die Chipnummer und die Daten des Halters festgehalten. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Auch wenn der Satz „Nicht der Hund ist das Problem, sondern der Halter“ so absolut gesetzt nicht richtig ist, geht das Gesetz aber in seiner Grundhaltung davon aus. Hundehalter müssen ihre Sachkunde nachweisen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen, z. B. durch eine Sachkundeprüfung, häufig auch Hundeführerschein genannt. Diese Prüfung besteht aus dem theoretischen und dem praktischen Teil, für die jeweils Gebühren zwischen 40 bis 80 € verlangt werden. Um die Prüfung bestehen zu können, wird die Sachkunde in kostenpflichtigen Kursen erworben.

Das Gesetz enthält keine Liste von Hunderassen, die als besonders gefährlich gelten. Dennoch geht das Gesetz davon aus, dass es solche Hunde gibt (sogenannte Kampfhunde). Wenn ein Hund als solcher eingestuft wird, weil er durch Aggressivität aufgefallen ist, gelten für die Haltung besondere Bestimmungen. [jdm]

Erinnerung: Nächste Woche Donnerstag Literaturabend des Heimatvereins

Am Donnerstag, dem 09. November 2023, veranstaltet der Heimatverein den Literaturabend und die Märchenlesung. Neben der Vorstellung des Werks eines Dichters stehen ab 20 Uhr afrikanische Märchen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Und natürlich gehören auch wieder plattdeutsche Geschichten dazu. [Renate Schmidt]

Brückenstrompreis – wird wohl gebraucht

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat vorgeschlagen, die besonders energieintensive Industrie mit einem Brückenstrompreis zu subventionieren. Dies wird von der IG Metall, einigen Industrieverbänden, Teilen der SPD und den Linken unterstützt.

Dagegen ist eine bunter Reigen von Organisationen, die sich aus ganz unterschiedlichen Gründen dagegen aussprechen: Umweltschutzverbände, Industrieverbände, Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner, Linke in der SPD, wirtschaftsliberale Volkswirtschaftler.

Die hervorragende Stellung der deutschen Wirtschaft beruhte zum großen Teil darauf, dass mit billigem Gas aus Russland produziert werden konnte. Billiges Gas bedeutete auch billigen Strom. Durch den Boykott des russischen Gases ist Deutschland jetzt gezwungen sehr teures Flüssiggas auf dem Weltmarkt zu kaufen (z. B. teures Frackinggas aus den USA oder russisches Gas, das über andere Länder schließlich in Deutschland landet).

2020 lag der Preis für Industriestrom bei 84 €/Megawattstunde; 2022 lag er bei 386 €. Besonders Stahlwerke, Gießereien, Aluminiumwerke und Werke der Chemie-, Glas, Papier- und Baustoffindustrie sind damit nicht mehr konkurrenzfähig. Deutschland droht die Deindustrialisierung. Schon jetzt entschließen sich viele Konzerne in das Billig-Energieland USA abzuwandern oder dort neue Werke zu gründen.

Habecks Brückenstrompreis sieht vor, „für Unternehmen mit einem Stromkostenanteil von mindestens 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung und einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde pro Jahr wird der Preis für 80 Prozent des verbrauchten Stroms auf 6 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich Steuern und Abgaben gedeckelt. Die Subventionen sollen aber abhängig vom durchschnittlichen Marktpreis gewährt werden.“ (Quelle Agrar heute) Die Versorgung der energieintensiven Industrie soll perspektivisch auf Ökostrom - insbesondere Windstrom - umgestellt werden. Das soll bis ca. 2030 dauern. Dass die betroffene Industrie dies befürwortet, versteht sich.

Aber auch die IG Metall und der DGB unterstützen diesen Vorschlag. Während die IG Metall vor allem den möglichen Verlust der Arbeitsplätze hervorhebt, argumentiert der DGB auch damit, was ein Abwandern dieser Industrie gesellschaftspolitisch bedeuten würde. Auf ihrer Homepage heißt es: „Gerade in diesen Industrien gibt es Gute Arbeit und starke Tarifverträge. Die Industrie ist auch ein wichtiger Motor der Gesamtwirtschaft. Die Produkte der energieintensiven Industrie werden für viele andere Wirtschaftszweige gebraucht. Das deutsche Wirtschaftsmodell beruht auf sehr komplexen Wertschöpfungsketten mit einer hohen Fertigungstiefe. Diese Produktionsketten dürfen nicht reißen.“

Die neoliberale Politik der letzten 25 Jahre hat mit der Hartz IV-Reform und weiteren Gesetzen zu einer drastischen Schwächung der Gewerkschaften geführt. Würden die oben genannten Industrien verschwinden, würde damit die Gestaltungsmacht der Arbeiter noch weiter sinken und es würde den Gewerkschaften noch schwerer fallen, die Arbeiterinteressen zur Geltung zu bringen.

Finanzminister Lindner und neoliberale Wirtschaftswissenschaftler, sowie die Industrieverbände, die vom Brückenstrompreis nicht profitieren würden, argumentieren allgemein damit, dass Subventionen die Innovationsfähigkeit der Industrie schwächen werde. Außerdem ist ihnen die Schuldenbremse für den Bundeshaushalt heilig, weil man damit den „objektiven“ Druck erzeugen kann, um die Sozialgesetzgebung Stück für Stück zu schleifen. Für die neoliberale Fraktion ist es im Übrigen auch nicht schade, wenn die Industrie aus Deutschland abwandern würde. Wenn  der Markt das fordert und fördert, dann ist das eben so.

Als Gegenmodell zu dem Brückenstrompreis haben diese neoliberalen Gegner des Modells aber seltsamerweise nichts dagegen, wenn es staatliche Subventionen für alle Industriebetriebe, z. B. in Form von Steuervergünstigungen geben würde. Wenn es darum geht, den Staat für die eigenen Profite zu schröpfen, sind immer alle gern dabei.

Bundeskanzler Scholz hat sich in seiner bisherigen Politik als treuer Vasall der US-Interessen gezeigt. Er wird wohl auch nichts dagegen haben, wenn die deutsche Industrie in die USA abwandert.

Ernst zu nehmende Einwände kommen von der Klimabewegung. Hier wird argumentiert, dass mit dem Brückenstrompreis die Energiewende ausgehebelt werde, weil die Industrie die Hinwendung zu erneuerbaren Energien damit nicht mehr nötig habe. Das Argument berücksichtigt aber möglicherweise nicht ausreichend die Bedingungen, die laut Habeck an die Inanspruchnahme des Brückenstrompreises geknüpft sind, nämlich die Umstellung der Produktion durch einen Ausbau der Erneuerbaren. Ein Industriezweig, der angesichts der gestiegenen Kosten ums Überleben kämpft, wird kaum in der Lage sein, seine Produktion klimagerecht umzugestalten.

Aus linken Zusammenhängen, die sich aber mit der Klimabewegung überschneiden, kommt auch noch das Gegenargument, dass der Brückenstrompreis eine Subventionierung der Monopole darstelle und letztlich ein Standortnationalismus betrieben werde. Das hört sich zwar kritisch an, aber man trifft sich in den Konsequenzen hier mit den neoliberalen Vertretern, denen es vollkommen egal ist, was mit den Beschäftigten geschieht, wenn die Industrie abwandert, weil es den Konzernen überall in der Welt gut gehen wird. [jdm]

Seminar von HÖB und DIZ am 1.-3 Dezember 2023 in Papenburg: Gedenken und Erinnern in Gegenwart und Zukunft

Unter der Leitfrage "Wie wird im ländlichen Raum erinnert?" widmen sich die Teilnehmer vom 1.-3. Dezember 2023 beim diesjährigen Seminar gemeinsam mit der Historisch-Ökologischen Bildungsstätte in Papenburg Fragen des Erinnerns und Gedenkens in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

In sechs Vorträgen und viel Zeit zur gemeinsamen Diskussion wird die Frage betrachtet, wie sich Erinnerungsarbeit in ländlichen Räumen nach 1945 entwickelte und wie sie in Zukunft gestaltet werden kann. Während sich einige Beiträge direkt dem Emsland widmen, sprechen auch Expert:innen aus anderen Regionen wie Schleswig-Holstein und Brandenburg. Überwiegend wird es um die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen gehen, aber auch um die Erinnerung an Rechte Gewalt in Niedersachsen nach 1945. Das vollständige Programm gibt es hier: 12_01_HÖB-Seminar_Gedenken und Erinnern in Gegenwart und Zukunft

Anmeldungen sind über die HÖB möglich: https://www.hoeb.de/seminar/gedenken-und-erinnern-in-gegenwart-und-zukunft/ [PM DIZ]