Aushang der EVG für die KollegInnen 05/2023

Die DB AG hat am Samstag erklärt, dass sie die Forderungen der Eisenbahngewerkschaft (EVG) zum Mindestlohn erfüllt. Auf Anraten des Arbeitsgerichts Frankfurt habe die EVG deshalb den Vergleich geschlossen, den Warnstreik bei der DB AG vorerst auszusetzen. Der Tarifkonflikt sei damit keineswegs beendet.

Der Warnstreik, zu dem die EVG von Sonntagabend, 22 Uhr, bis Dienstag um Mitternacht aufgerufen hatten, ist für den Bereich der DB AG vorerst ausgesetzt. In einer Mitteilung der EVG heißt es, man bereite sobald nötig den nächsten vor. Denn jetzt gehe es in den Verhandlungen auch um weiteren Forderungen, insbesondere um die Forderung nach mindestens 650 Euro mehr als soziale Komponente. Auch dafür werde man gemeinsam kämpfen müssen. 

Die EVG habe bei der DB zunächst das Thema Mindestlohn nach vorne gestellt, weil wir es nur so zu schaffen sei, dass die jetzigen und zukünftigen Lohnerhöhungen zu 100 % auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Mindestlohnbereich ankämen. Das wollte die DB nicht, habe jetzt aber vor dem Arbeitsgericht unmissverständlich erklärt, dass sie die Forderungen zum Mindestlohn erfüllen wird. Die Streikandrohung habe die gewünschte Wirkung gezeigt. Das sei Erfolg des solidarischen Eintretens füreinander.

Nach dieser Erklärung des Arbeitgebers habe die Richterin am Arbeitsgericht in Frankfurt unzweifelhaft erkennen lassen, dass sie der Auffassung ist, dass damit die Voraussetzung für Verhandlungen bei der Deutschen Bahn erfüllt ist. Das sei auch das Ziel des Warnstreiks gewesen.

„Wir haben die DB AG deshalb umgehend aufgefordert, mit uns endlich konstruktiv über unsere weiteren Forderungen zu verhandeln, insbesondere über die Forderung nach mindestens 650 Euro mehr im Monat als soziale Komponente. Deshalb sollten wir die Streikwesten noch nicht in den Schrank hängen. Unsere Forderungen werden wir nur durchsetzen, wenn wir weiterhin deutlich machen, dass es uns damit ernst ist. Wenn sich am Verhandlungstisch nichts bewegt, ist der nächste Arbeitskampf absehbar.“ [jdm/EVG-Mitteilung]