Die Regierungskommission zur Krankenhausreform hat ihre zweite Stellungnahme mit Empfehlungen abgegeben. Schwerpunkt ist hier die Einführung von sogenannten „Tagesbehandlungen“. Den Krankenhäusern soll erlaubt werden, Behandlungen auch ohne Übernachtung durchführen zu können. Das wäre an und für sich eine gute Nachricht. Viele PatientInnen warten im Emsland ewig auf einen Termin für z. B. ein MRT in einer Radiologiepraxis, während gleichzeitig im Krankenhaus die Kapazitäten vorhanden sind, aber nicht genutzt werden können.

Das ist aber nicht der Grund für den Vorschlag der Kommission. Die Kommission möchte auf diesem Weg einen Weg finden, die Krankenhauskapazitäten abzubauen. Und da fängt man erst einmal damit an, die Betten abzubauen. Zwar heißt es in dem Papier, der MDK dürfe bei der Überprüfung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung keinen Zwang zur Tagesbehandlung ausüben. Aber letztlich wird der Bettenabbau, der auf diese Weise gefördert wird, den Zwang automatisch herstellen.

Die Tagesbehandlung wird wie die vollstationäre Behandlung weiter nach Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet und trägt damit den Kern der Krankenhausunterfinanzierung weiter in sich. Zudem werden für die fehlende Übernachtung Abzüge berechnet, die sich bis zu 30 % der Fallpauschale addieren können. Weil den Krankenhäusern nicht die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung erstattet werden, sondern nur Pauschalen, stehen die Krankenhäuser immer im Verdacht, durch Umdeklarationen mehr Geld verlangen zu wollen. Zur Abgrenzung zur Notaufnahme, wo Patienten heute schon mehrere Stunden ambulant behandelt werden, werden von der Kommission auch gleich bürokratische Regeln für den Fall aufgestellt. Fazit: Die unsinnige Abgrenzung zwischen Krankenhaus und ambulanter Behandlung, die der Finanzierungsmethode geschuldet ist, wird zum Teil aufgehoben, was im Einzelfall dem Patienten helfen kann. Aber der daraus folgende Kapazitätsabbbau wird die Situation für die Patienten verschlechtern.

Die Schließungen sind politisch gewollt, seit vielen Jahren und von höchster Stelle, von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder. Dabei werden vor allem kommunale Häuser der wohnortnahen Grundversorgung geschlossen. Gleichzeitig führen die staatlichen Vorgaben für den Krankenhaussektor, vor allem das System der Fallpauschalen sowie eine systematische Unterfinanzierung, zu immer weiteren Schließungen. In der aktuellen Inflation wirken die Fallpauschalen besonders aggressiv auf Schließungen hin. Kliniken geraten allein wegen ihrer unvermeidbaren Energiekosten in Insolvenz. Die Krankenhäuser schlagen Alarm, denn es droht der Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung.

Das Ermöglichen ambulanter Behandlungen im Krankenhaus soll angeblich Personal entlasten und gleichzeitig Geld sparen! Aber: Neben dem Abbau von Kapazitäten durch verminderte Vergütung, ist in dem Papier von Personaluntergrenzen oder besseren Arbeitsbedingungen nichts zu sehen. Die von der Kommission empfohlene Reform, die bereits 2023 in Kraft treten soll, ist nichts anderes als ein weiterer Schritt, stationäre Versorgung und Personal abzubauen. Wenn dies realisiert wird, werden wir weitere, vielleicht hunderte, Krankenhäuser verlieren. [jdm/mit GIB Newsletter]