Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 16.10.2022 verweigert die Bundesregierung Informationen zu den Anschlägen auf die Nordstream-Pipelines. Die Bundestagsabgeordnete Sarah Wagenknecht hatte das Wirtschafts- und das Außenministerium nach Erkenntnissen vor und nach den Explosionen gefragt.

Dass es sich um Anschläge handelte, darüber sind sich alle einig. Von Nato-Politikern und in westlichen Medien wird Russland als Verursacher genannt, auch wenn sich kaum erschließt, was damit bezweckt sein könnte.

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass bisher noch nichts unternommen wurde, um die Anschläge zu untersuchen. „Bisher ist es nicht möglich, Untersuchungen vor Ort anzustellen, deshalb liegen der Bundesregierung auch keine belastbaren Informationen zu den möglichen Ursachen des Angriffs vor“, schreibt das Ministerium in seiner Antwort, die der Berliner Zeitung vorliegt. Auf die Frage, ob es vorher Warnungen gegeben habe und Maßnahmen ergriffen wurden, heißt es ausweichend, man könne Tausende Kilometer Leitungen nicht vollumfänglich sichern.

Und dann heißt es, dass man aus Gründen des Staatswohls auch nicht bereit sei – auch dem Geheimdienstausschuss des Bundestages nicht – mehr zu sagen. Denn Informationen anderer Geheimdienste unterlägen nach der „Third-Party-Rule“ für die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste besonders strengen Geheimhaltungsauflagen.

Die Berliner Zeitung zitiert weiter: „‚Die erbetenen Informationen berühren somit derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss.’ Im Klartext: Es gibt vermutlich Erkenntnisse, die die Bundestagsabgeordneten aber nicht erfahren dürfen.“

Wieder einmal stellt sich die Frage, wieso es zulässig sein soll, dass sich in einer Demokratie die Regierung über das Parlament stellt. Und inhaltlich stellt sich die Frage, was denn so staatswohlgefährdend sein soll. Wenn Russland tatsächlich Verursacher des Anschlags wäre, dürfte diese Erkenntnis kaum das deutsche Staatswohl gefährden. Anders sieht es aus, wenn deutsche Stellen oder militärische oder geheimdienstliche Stellen der Nato-Verbündeten den Anschlag ausgeführt haben. Dann dürfte allerdings das Staatswohl nicht durch die Veröffentlichung der Täter gefährdet sein, sondern eher durch die Taten selbst. Die Bundesregierung möchte einfach nicht öffentlich sagen, dass verbündete Staaten den Anschlag auf die deutsche Energieversorgung durchgeführt haben.

Es wird also – wie wir schon am 28.09.2022 geschrieben haben – für immer ein (offenes) Geheimnis bleiben, dass die USA hinter dem Anschlag stecken. [jdm]