Heute in der Ems-Zeitung auf Seite 6 die kleine Meldung: „Karlsruhe billigt Anwendung von CETA“. CETA ist das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, mit dem staatliche Souveränitätsrechte abgegeben werden und sogar Teile des Rechtswesens an private Schiedsgerichte abgetreten werden. Dagegen klagten verschiedene Bürgerrechtsorganisationen aus Deutschland, u. a. auch der Verein Mehr Demokratie e.V..

Wie Demokratie e.V. in einem Newsletter mitteilt, wirke das Urteil erstmal schockierend: Die vorläufige Anwendung von CETA sei verfassungskonform. Die Beschwerde gegen die Zustimmung des Bundestags zu CETA sei unbegründet, nein sogar auch unzulässig?! Hat jetzt das Verfassungsgericht wirklich alles durchgewunken? Aber die spannenden Punkte seien auch in diesem Urteil auf den letzten Seiten zu finden: Das Gericht habe einige wichtige Feststellungen getroffen, die es ohne die Klage nicht gegeben hätte.

  • Die CETA-Ausschüsse dürfen nicht ohne demokratische Rückbindung an Bundesregierung und Bundestag entscheiden – das ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde. Sonst hätten die CETA-Organe einfach Beschlüsse fassen können, ohne dass wir es in Deutschland auch nur mitbekommen.
     
  • Der deutsche Vertreter oder die deutsche Vertreterin im Ministerrat hat jetzt bei Entscheidungen im wichtigsten Ausschuss sogar ein Vetorecht.
     
  • Die Verfassungsbeschwerde zu CETA selbst ist nur deshalb unzulässig, weil sie zu früh kam. Denn bisher liegt vom Bundestag noch kein konkretes deutsches Zustimmungsgesetz vor.
     
  • Wenn so ein Gesetz verabschiedet wird, können die Beschwerdeführer– mit überschaubarem Aufwand – erneut vor Gericht ziehen.
     
  • Zu Schiedsgerichten macht das Gericht bisher keine Aussage, weil sie jetzt noch nicht angewendet werden.

Der Beschluss des Gerichts ist also kein verfassungsrechtlicher Freibrief für die Verabschiedung von CETA. Ohne die Verfassungsbeschwerde mit 125.000 Unterstützerinnen und Unterstützern wäre CETA ein noch größeres Demokratieproblem. Wenn Bundesregierung und Bundestag wollen, können Sie Einfluss auf die Entscheidungen in den CETA-Ausschüssen nehmen.

In der Opposition lehnten die Grünen ein Schiedsgerichtssystem ab. Das steht auch im Urteil (Randnotiz 115 – 120). Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition* steht sogar, dass die missbräuchliche Anwendung von Schiedsgerichten verhindert werden soll. Es bleibt zu schauen, ob und wie die Bundesregierung dies nun umsetzt. Die Beschwerdeführer wollen jetzt mit den Grünen und der SPD ins Gespräch gehen. [jdm/Newsletter Mehr Demokratie e.V. vom 15.03.2022]