Eine Entscheidung des britischen High Court im Berufungsverfahren der Vereinigten Staaten, die die Auslieferung von Julian Assange fordern, steht offenbar „unmittelbar bevor“. Das meldete WikiLeaks am 1. Dezember, und mehrere weitere Quellen im Umfeld der britischen Justiz haben mitgeteilt, dass die Entscheidung schon Anfang Dezember fallen soll.

Das Berufungsverfahren der USA richtet sich gegen ein Urteil des Bezirksgerichts vom Januar 2021, das die Auslieferung Assanges an seine amerikanischen Verfolger blockierte. Das knappe Urteil hatte damals zwar die obrigkeitsstaatliche Auffassung unterstützt, dass Staaten das Recht haben, Personen strafrechtlich zu verfolgen, die Informationen veröffentlichen, welche die „nationale Sicherheit“ betreffen. Es lehnte jedoch die Auslieferung ab, weil sie angesichts der akuten gesundheitlichen Probleme von Assange und der überaus harten Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarteten, „repressiv“ wäre.

Julian Assange

Richterin Vanessa Baraitser räumte damals ein, dass eine Auslieferung ein „hohes Risiko“ bedeute, dass Assange Suizid begehe.

Die Berufung der Vereinigten Staaten wurde Ende Oktober verhandelt. Die USA versuchten dabei vor allem, ärztliche Gutachten über Assanges Gesundheitszustand zu entkräften. Während der Berufungsverhandlung verwies die Verteidigung auf eine kürzlich veröffentlichte Dokumentation von Yahoo News, die Pläne der Trump-Regierung und der CIA (Central Intelligence Agency) aus dem Jahr 2017 aufdeckte. Sie planten damals, Assange, der sich als politischer Flüchtling in der Londoner Botschaft Ecuadors aufhielt, zu entführen und zu ermorden.

Basierend auf den anonymen Aussagen von mehr als dreißig ehemaligen US-Beamten, wies der Artikel nach, dass die Mordpläne aus Rache ausgeheckt worden waren, weil Assange die massiven CIA-Spionage- und Hacking-Operationen enthüllt hatte.

Assanges Anwalt Mark Summers sagte bei der Berufungsanhörung: „Nach unserem Kenntnisstand ist dies das erste Mal, dass die USA die Unterstützung eines britischen Gerichts angefordert haben, um gegen eine Person zu urteilen, obwohl die Beweislage darauf hindeutet, dass die USA in Erwägung gezogen oder sogar aktiv geplant hatten, diese zu ermorden, zu entführen, zu überstellen oder zu vergiften.“

Die grobe Rechtswidrigkeit der US-Verfolgung von Assange hat die britische Justiz bisher nicht davon abgehalten, den Feldzug gegen ihn auf Schritt und Tritt zu unterstützen. Und wie auch immer das bevorstehende Urteil ausfällt, es wird Gegenstand weiterer Berufungen sein. Man kann immer noch die Petition zur Freilassung Asanges unterstützen. [PM Thilo Hahn/World Socialist Web Site/jdm]