Der Leitindikator „Neuinfizierte“ lag Anfang dieser Woche seit fünf Werktagen in Folge über 50, womit der Landkreis Emsland nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung den Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen auf vollständig geimpfte, genesene und getestete (3 G) Personen beschränken musste. Damit ist zum Beispiel die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 und bis zu 1000 Teilnehmenden nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich. Darunter fallen auch Theater, Kinos sowie in Zoos und Freizeitparks geschlossene Räume, die für den Besucherverkehr zugänglich sind. Auch der Besuch von Restaurants und Gaststätten in geschlossenen Räumen ist nur nach Test oder nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises zulässig. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung von Beherbergungsstätten sowie für körpernahe Dienstleistungen wie Frisör, Kosmetik oder Fußpflege. Details zur Verordnung und die jetzt gültigen Landesregeln finden Interessierte unter anderem beim Land unter https://www.niedersachsen.de/coronavirus. [Landkreis Emsland]