„Jeder Person ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetags untersagt. Eine Ausnahme von dieser Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes, insbesondere
a. einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung,
b. der Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit,
c. des Besuches von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungen,
d. des Besuchs naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.
Insbesondere Reisen innerhalb des Gebiets des Landkreises Emsland und tagestouristische Ausflüge stellen keine triftigen Gründe dar.“

Das ist der spektakulärste Teil der Allgemeinverfügung Nr. 6/2021 des Landkreises Emsland. Laut Pressemitteilung des Landkreises sei diese Verschärfung eine Folge der neuen Landesverordnung Niedersachsens, die eine Ausgangssperre bei 7-Tage-Inzidenzen von über 150 vorsieht. Man habe sich bewusst für eine kreisweite Regelung entschieden, obwohl durchaus Unterschiede zwischen den Kommunen bestünden. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, dem 31.03.2021 bis auf Weiteres.

Sie regelt darüber hinaus auch das Maskentragen in Privat-Pkws, wenn haushaltsfremde Personen mitfahren. Die Regelung für den Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften lässt nur noch halb so viele Kunden pro m² zu, wie die Landesregelung. Die Drohung mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € bei Verstößen darf natürlich auch nicht fehlen.

Von Einschränkungen bei den Betrieben, wie der Meyer-Werft oder in den Schlachthöfen, ist in der Allgemeinverfügung nicht die Rede. Trotz der Kritik des Meyer-Betriebsrates an der Fortführung der Produktion liegt die Landkreis-Verfügung somit auf einer Linie mit der Bund-Länder-Runde, die den Gründonnerstag als Ruhetag wegen der Proteste der Konzerne wieder gestrichen hatte. Anstecken kann man sich nur privat; wer zu neunt in einem VW-Bus zur Werft fährt, ist quasi wegen der produktiven Absicht geschützt. Wer also trotz Ausgangssperre seinen Kumpel besuchen will, sollte zuvor mit ihm eine geschäftliche Tätigkeit vereinbaren. Das hält gesund. [jdm]