Von CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM - https://phil.cdc.gov/Details.aspx?pid=23312Dieses Medium stammt aus der Public Health Image Library (PHIL), mit der Identifikationsnummer #23312 der Centers for Disease Control and Prevention.Hinweis: Nicht alle PHIL-Bilder sind gemeinfrei; überprüfe unbedingt den Urheberrechtsstatus und die Nennung der Autoren und Inhaltsanbieter.Deutsch | English | македонски | slovenščina | +/−Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet:  2019-nCoV-CDC-23312.png:, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=86444014

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions

Der Landkreis Emsland hat heute in einer Allgemeinverfügung Nr. 14 festgestellt, dass die kritische Marke von 50 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde und somit der § 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020 greift, der private Zusammenkünfte und Feiern regelt.

Die Landesverordnung regelt, dass private Zusammenkünfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bis auf Weiteres nicht mehr als 10 Personen umfassen dürfen. Ausnahmen bilden lediglich Zusammenkünfte von engen Familienangehörigen oder maximal zwei Hausständen. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in zur Verfügung gestellten Räumen (Gastronomie) wiederum sind auf maximal 25 Personen beschränkt. Das Emsland gelte damit aber nicht automatisch als Risikogebiet.

Für die Samtgemeinde Sögel gilt weiterhin die Allgemeinverfügung Nr. 13 des Landkreises Emsland vom 4. Oktober 2020, die beispielsweise Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum sogar auf nicht mehr als 6 Personen beschränkt. Mehr in der vollständigen PM des Landkreises. [jdm/PM Landkreis Emsland, Grafik Wikipedia,CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM]